BESCHLUSSVERÖFFENTLICHUNG
zur Sitzung des Gemeinderates
am Dienstag, 25. Februar 2025, 19:00 Uhr
in der Schwarzwaldhalle, Unterreichenbacher Straße 46, 75242 Neuhausen
Hinweis:
Die Verwaltungsbeilagen und Anlagen zur Sitzung können im Internet unter
neuhausen-enzkreis.ratsinfomanagement.net eingesehen werden.
Öffentliche Sitzung
Vor dem Einstieg in die Tagesordnung wird im Gedenken an den langjährigen Gemeinderat Reinhold Auer, der am 24. Februar 2025 im Alter von 77 Jahren verstorben ist, eine Schweigeminute abgehalten.
Ebenfalls vor dem Einstieg in die Tagesordnung ändert die Vorsitzende die Reihenfolge der Tagesordnungspunkte und zieht TOP 2 „Bekanntgaben“ dem TOP 1 „Fragen der Zuhörer“ vor.
1. Fragen der Zuhörer
Von den anwesenden Zuhörern wurden Fragen zu folgenden Themen gestellt.
1.1 Erwerb St. Wolfgangszentrum: Es wird nachgefragt, ob im Zusammenhang mit dem Erwerb des Objekts auch Informationen zu möglichen Folgekosten eingeholt wurden. Zudem wird angefragt, ob sich das vorgesehene Nutzungsrecht der Kirche auf sämtliche Räumlichkeiten oder nur auf einen Teil des Gebäudes erstreckt. Darüber hinaus wird angeregt, dass die Hamberger Bürgerschaft die Gründung eines Fördervereins nach dem Vorbild der „Theaterschachtel Neuhausen“ in Erwägung ziehen könnte, um das St. Wolfgangszentrum zu beleben. Die Vorsitzende wird beim entsprechenden Tagesordnungspunkt auf die Fragen eingehen.
1.2 Tempo 30: Es wird angeregt, die Münklingerstraße in die nächste Verkehrsschau mit aufzunehmen. Zur Unterstützung dieses Anliegens wurden Unterschriften gesammelt, die im Zuge dessen an Frau Bürgermeisterin Dr. Sabine Wagner übergeben werden. Zudem wird der Wunsch geäußert, die digitale Geschwindigkeitsanzeige in der Münklingerstraße zu installieren. Diese zeigt die Geschwindigkeit der vorbeifahrenden Fahrzeuge an und könnte möglicherweise als Grundlage für eine Tempo-30-Regelung dienen. Die Vorsitzende erläutert, dass die Anbringung der Geschwindigkeitsanzeige grundsätzlich möglich sei. Sie weist in diesem Zusammenhang jedoch darauf hin, dass diese keine belastbaren und rechtlich verwertbaren Messdaten liefern kann.
1.3 Grundsteuer Hebesätze: Es wird darauf hingewiesen, dass in anderen Gemeinden die Hebesätze aufkommensneutral angepasst wurden und dies wird auch für die Gemeinde Neuhausen gefordert. Zudem wird angemerkt, dass die Differenz zwischen den Hebesätzen der Grundsteuer A und der Grundsteuer B nun sehr groß sei und es wird nach den Gründen hierfür gefragt. Darüber hinaus wird kritisiert, dass der Gutachterausschuss des Enzkreises keine kleinteiligere Betrachtung vorgenommen hat und es wird gewünscht, dass die Bodenrichtwertzonen, wie bei anderen Gemeinden, besser abgegrenzt werden. Die Vorsitzende erläutert, dass die Festsetzung der Hebesätze im Ermessen des Gemeinderates liegt und dieser heute über etwaige Neufestsetzungen beraten und entscheiden wird. In Bezug auf die gebildeten Bodenrichtwertzonen geht die Vorsitzende darauf ein, dass dies andere Gemeinden mit einem eigenen Gutachterausschuss aus ihrer Sicht tatsächlich besser gelöst haben. Sie hat sich deshalb zusammen mit einigen Kollegen des Enzkreises dafür eingesetzt, dass Grundstückseigentümer von Mischgrundstücken gegenüber Eigentümern in anderen Gebieten durch den Verzicht auf kleinteiligere Bodenrichtwertzonen nicht benachteiligt werden. Leider ist der Gutachterausschuss dem Vorschlag der Bürgermeister/innen nicht gefolgt und verweist weiterhin auf Einzelgutachten. Dies verursacht bei den Betroffenen aus unserer Sicht nur unnötige Kosten und hätte durch die Ausweisung kleinteiligerer Bodenrichtwertzonen auf einfache und unkomplizierte Art gelöst werden können.
2. Bekanntgaben
Im Rahmen dieses Tagesordnungspunkts hält Frau Dr. Wagner ihre Haushaltsrede und stellt anhand der beigefügten Präsentation die wichtigsten Eckpunkte und Investitionen der Jahre 2025 bis 2028 vor. In den kommenden Jahren liegen die finanziellen Schwerpunkte bei folgenden Themenfeldern:
2.1. BILDUNGSCAMPUS BIET: Im September 2024 konnten wir bereits den ersten Teil unserer größten Zukunftsvision, dem Bildungscampus Biet, erfolgreich abschließen. 3,2 Mio. Euro haben wir in die Erweiterung unserer Gemeinschaftsschule, 1,4 Mio. Euro in eine neue Mensa und 1,2 Mio. Euro in den Ausbau unserer Ganztagesbetreuung investiert. Dadurch können wir unserer Schule endlich die erforderlichen Räume zur Verfügung stellen, die sie für die Umsetzung des Bildungsplans einer Gemeinschaftsschule dringend benötigt. Durch eine Spende konnten wir auf dem Gelände unseres Bildungscampus zusätzlich noch ein tolles Outdoor-Klassenzimmer realisieren, welches das Campusgelände ebenfalls bereichert.
Ab dem Schuljahr 2026/27 greift zudem der beschlossene Rechtsanspruch auf Ganztagesbetreuung für Kinder im Grundschulalter, der schrittweise beginnend mit Klassenstufe 1 eingeführt wird. Spätestens ab dem Schuljahr 2029/30 haben demnach alle Grundschulkinder von der 1. bis zur 4. Klasse Anspruch auf eine ganztätige Förderung an fünf Tagen die Woche für jeweils acht Stunden. Hierfür sind wir mit unseren neuen Räumlichkeiten bestens gewappnet und hoffen derzeit noch, dass wir eine Förderung aus dem Investitionsprogramm für den Ganztagesausbau erhalten. Da dieses Programm jedoch mehrfach überzeichnet ist, sind die Chancen, dass wir hier noch zum Zuge kommen werden, allerdings sehr gering.
Der zweite Teil zur Realisierung unseres Bildungscampus ist der Neubau des Kinderbildungszentrums. Auch hier haben wir es geschafft, unseren ambitionierten Zeitplan, welcher die Fertigstellung des Gebäudes im Frühjahr 2025 vorsieht, einzuhalten. Am 18. März 2025 bieten wir für interessierte Gemeinderäte eine Führung durch das neue Gebäude an. Nun gilt es noch, die Außenanlage und die Parkplätze herzustellen. Hier haben wir uns aufgrund der enormen Kosten im vergangenen Jahr wirklich sehr schwer getan, mehrere Runden gedreht und ebenfalls eine gute Lösung gefunden, die nun schrittweise realisiert werden soll. In diesem Jahr haben wir für die Außenanlage rund 1,5 Mio. Euro eingestellt. Hiervon entfallen rund 570.000 Euro auf die Außenanlage des Kinderbildungszentrums, 120.000 Euro auf die Verlegung der 100-m-Laufbahn, 25.000 Euro auf die Wiederherstellung der Diskus- und Kugelstoßanlage mit Beleuchtung und 785.000 auf die Erdarbeiten zum Bau der vorgesehenen Rundbahn. Im nächsten Jahr sollen dann die Parkplätze für weitere 265.000 Euro angelegt und – sofern es unsere Finanzlage zulässt und wir ggf. auch Fördermittel hierfür generieren können – dann in den Jahren 2027 ff. die Rundbahn für rund 930.000 Euro gebaut werden. Der Umzug in das neue Kinderbildungszentrum erfolgt in den Sommerferien, sodass dort ab dem 1. September alle Kinder einziehen können. Am 28. August findet ab 16 Uhr ein Tag der offenen Tür mit großem Einweihungsfest statt, damit sowohl die Eltern als auch die Kinder und alle interessierten Bürger/innen die neuen Räumlichkeiten vorab besichtigen können.
2.2. GEMEINDEENTWICKLUNG: Bis 2028 wird auch wieder viel in die Infrastruktur investiert. Für unser Neubaugebiet Falter, indem auf ca. 5 ha insgesamt 66 neue Baugrundstücke entstehen, wird der Regenwasserkanal in der Lehninger Straße aufdimensioniert. In Zusammenarbeit mit dem Landratsamt wird in diesem Zuge noch die Fahrbahn der Lehninger Straße saniert. Zudem wird ein neues Regenrückhaltebecken im Bereich des Welzgrabens entstehen. Die Investition für die Erschließung der gemeindeeigenen Grundstücke im Neubaugebiet Falter beläuft sich auf ca. 2,6 Mio. und ist deshalb auch gleichzeitig die größte Investitionsmaßnahme im vorliegenden Haushalt. Hinzu kommen nochmals rund 53.000 Euro für die Neugestaltung der Außenanlage des Kindergartens Neuhausen, die durch das Neubaugebiet erforderlich werden. All diese Maßnahmen werden uns bis zum Sommer 2026 stark beanspruchen und einiges von uns abverlangen.
Wir haben es zwischenzeitlich geschafft, die Wasserleitungen mit den meisten Rohrbrüchen in den vergangenen Jahren zu erneuern. Mit dem Erreichen dieses Etappenziels und vor dem Hintergrund unserer aktuellen Haushaltslage werden wir die Schlagzahl bei der Erneuerung der Wasserleitungen nun reduzieren. Im Jahr 2026 werden die Blumen- und Gartenstraße saniert. Der Zeitraum für die Sanierung der Pforzheimer Straße und der Furtstraße in Zusammenarbeit mit dem Regierungspräsidium ist abhängig von dem Verlauf der Erschließungsmaßnahme für das Neubaugebiet Falter. Im Jahr 2027 ist derzeit die umfassende Sanierung der Ortsdurchfahrt Hamberg mit der Schellbronner und der Neuhausener Straße geplant. Im Ortsteil Steinegg investieren wir zudem 100.000 Euro um die vorhandenen Abwasserkanäle gemäß der Eigenkontrollverordnung zu sanieren.
Selbstverständlich werden wir auch in diesem Jahr den Glasfaserausbau weiter vorantreiben, damit dieser - mit Ausnahme der Blumen- und Gartenstraße - bis Ende 2025 auch planmäßig abgeschlossen werden kann.
2.3. FRIEDHÖFE: Derzeit sind wir gerade dabei auf dem Friedhof in Steinegg ein neues gärtnergepflegtes Grabfeld anzulegen, welches wir voraussichtlich am Dienstag, 15. April um 17:00 Uhr einweihen werden. Aufgrund der hohen Nachfrage hat hier bereits in der vergangenen Woche – also noch vor der offiziellen Einweihung – die erste Beisetzung stattgefunden. In diesem Bereich sind wir zudem die erste Kommune in ganz Baden-Württemberg, die in Zusammenarbeit mit der Genossenschaft Badischer Friedhofsgärtner einen digitalen Friedhofsplan anbietet. Die Bürger/innen haben ab sofort sowohl auf dem gärtnergepflegten Grabfeld in Schellbronn als auch in Steinegg die Möglichkeit den aktuellen Belegungsplan einzusehen und online ein Grab zu reservieren. Einen großen Schritt vorankommen wollen wir in diesem Jahr auch bei der Sanierung der Wege im alten Teil des Neuhausener Friedhofs, die sukzessive erneuert werden sollen. Zudem soll die Treppe an der Aussegnungshalle auf dem Friedhof Neuhausen saniert werden. Für alle Friedhöfe ist zudem ein Umbau der Toilettenanlagen geplant, damit diese frostsicher sind und künftig auch über die Wintermonate genutzt werden können.
2.4. WIRTSCHAFT: Am Donnerstag, 13. März findet ab 18:00 Uhr das dritte Wirtschaftsforum mit dem Ziel statt, den Wirtschaftsstandort Neuhausen weiter zu stärken. Industrie, Handel, Handwerk, Land- und Forstwirtschaft sowie der Dienstleistungssektor sollen von ihrem kommunalen Partner weiterhin bestmögliche Unterstützung erhalten. Natürlich versuchen wir auch unsere Firmen im Ort zu halten und ihnen entsprechende Erweiterungsmöglichkeiten zu bieten. Aus diesem Grund wird derzeit der Bebauungsplan „Heumade III“ zur Erweiterung des Hamberger Gewerbegebiets erstellt. Zudem steht in diesem Jahr noch die Änderung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet West II“ im Ortsteil Neuhausen an, um in diesem Gebiet die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Ansiedlung eines Lebensmittel-Vollsortimenters zu schaffen.
2.5. SICHERHEIT UND ORDNUNG: Die größten Investitionen in diesem Bereich kommen unserer Feuerwehr zugute. Nach einem sehr konstruktiven Prozess zur Erstellung unseres Feuerwehrbedarfsplan gilt es nun, die darin vorgeschlagenen Maßnahmen sukzessive abzuarbeiten. Für die Beschaffung unseres neuen MTWs sind im Haushaltsplan rund 120.000 Euro, für das neue LF 16 rund 670.000 Euro und für den Neubau unseres zentralen Feuerwehrgerätehauses rund 9 Mio. Euro veranschlagt. In der nächsten Gemeinderatssitzung werden wir Ihnen hierzu die Ergebnisse der Machbarkeitsstudie vorstellen, wofür wir in diesem Jahr eine Planungsrate in Höhe von 40.000 Euro eingestellt haben. Nachdem die planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen sind, erfolgt dann bis 2028 der Neubau. Die Beschaffung des im Feuerwehrbedarfsplans empfohlenen GWL II wird aufgrund der aktuellen Haushaltslage auf das kommende Jahr verschoben.
Da sich extreme Wettereignisse häufen und auch wir Opfer von Terror-Attacken, Hackerangriffen oder einem großflächigen Stromausfall werden können, widmen wir uns auch in diesem Jahr wieder verstärkt dem Notfall- und Krisenmanagement und bauen hierfür in unserer Gemeinde professionelle Strukturen auf. Gemäß § 10 Abs. II der Gemeindeordnung und § 5 Abs. 2 Nr. 2 des Landeskatastrophenschutzgesetzes sind wir verpflichtet, die Grundversorgung der Bürger in Krisensituationen zu gewährleisten und eigene Alarm- und Einsatzpläne sowie einen Krisenmaßnahmenplan zu erstellen. Wir wollen uns in diesem Jahr fit für den Ernstfall machen, damit wir auch in Krisensituationen gut funktionieren und unserer Rolle gerecht werden.
2.6. JUGEND & SOZIALES: Unser Ziel ist es auch weiterhin, alle Bevölkerungsgruppen bei der Weiterentwicklung unserer Gemeinde mit einzubeziehen. Da es für die Jugendlichen in unserer Gemeinde bislang nur sehr wenige Angebote gibt, haben wir im vergangenen Jahr einen Beteiligungsprozess gestartet und sog. „Jugendsprecher“ etabliert. Im ersten Jugendforum haben sich die Jugendlichen die Wiedereröffnung des Jugendraums gewünscht, weshalb im Haushalt Mittel für die Stelle von Frau Laura Baral, die über miteinanderleben angestellt ist, zur Verfügung gestellt werden. Derzeit richten die Jugendlichen den Jugendraum im Wolfgangszentrum wieder her. Die Eröffnung des Jugendraums ist am Samstag, 15. März 2025 um 16 Uhr geplant. Zunächst wird der Jugendraum neun Stunden pro Woche wie folgt geöffnet sein, damit auch noch aufsuchende Jugendarbeit geleistet werden kann:
Dienstag: | 16:00 – 19:00 Uhr (12 - 13 Jahre) |
Donnerstag: | 16:00 – 19:00 Uhr (14 - 15 Jahre) |
Freitag: | 16:00 – 19:00 Uhr (ab 16 Jahren) |
Heute steht zudem der Erwerb des Wolfgangszentrums auf der Tagesordnung. Da ich weiß, wie viel Herzblut der Hamberger in diesem Gebäude steckt, werde ich persönlich mich heute für den Erwerb des Wolfgangszentrums aussprechen, auch wenn ich weiß, dass dies in der aktuellen Haushaltslage eine enorme finanzielle Herausforderung für uns darstellt. Ebenfalls angedacht ist, dass wir in diesem Jahr noch die neue Vereinsförderrichtlinie verabschieden werden. Am Donnerstag, 3. April bieten wir in der dann fertiggestellten neuen Flüchtlingsunterkunft in der Gemmingenstraße 2 ab 17 Uhr einen Tag der offenen Tür an, an dem alle interessierten Bürger/innen die neuen Räumlichkeiten besichtigen dürfen.
2.7. FREIBAD: Nachdem bereits in einem Sanierungskonzept aus dem 2014 bzw. 2016 zahlreiche Maßnahmen aufgezeigt wurden, die dringend angegangen werden müssen und seither nichts passiert ist, müssen wir zum Erhalt unseres Freibades auch in diesem Bereich dringend tätig werden. Wir haben uns hier für eine schrittweise Sanierung entschieden, die mit dem Kinderbecken beginnen soll, da hier der Sanierungsbedarf am größten ist. Die Planung für das Kinderbecken soll noch in diesem Jahr fertiggestellt und dann dem Gemeinderat vorgestellt werden.
Es gibt natürlich noch zahlreiche weitere Themenfelder, wie beispielsweise das Thema „KLIMA & ENERGIE“, in denen wir dieses Jahr verstärkt tätig sein werden. Auch das Gemeindejubiläum soll angemessen gefeiert werden, weshalb hierzu zahlreiche Aktionen und Veranstaltungen geplant sind. Da die Ausgaben hierfür allerdings sehr gering sind, wird aus Zeitgründen auf eine ausführliche Darstellung verzichtet.
Anschließend geht Frau Wagner auf die „Einnahmenseite“ ein. In diesem Jahr sind im Haushaltsplan rund 1 Mio. Euro weniger Gewerbesteuereinnahmen veranschlagt, wie ursprünglich in der Finanzplanung angenommen. Bei stetig steigenden Ausgaben muss fortan auch dieser Bereich genauer betrachtet und die Steuern, Gebühren und Beiträge angepasst werden. Privat kann man auch nicht mehr Geld ausgeben, als man verdient, bzw. keinen Kredit aufnehmen, wenn man die Zins- und Tilgungsraten nicht mehr leisten kann. Natürlich ist die Betrachtung dieser Seite immer schwierig und stößt auf Widerstand, aber wir können nicht dauerhaft mehr Geld ausgeben, als wir einnehmen – sonst gerät unser Haushalt in eine enorme Schieflage. Die Vorsitzende schließt ihre Haushaltsrede deshalb mit folgendem Appell: „Ich appelliere an Sie – gehen Sie bitte auch weiterhin sorgsam mit unseren Gemeindefinanzen um, damit wir unseren geschaffenen Standard und die Lebensqualität in unserer Gemeinde auch in Zukunft aufrechterhalten können.“
3. Beratung und Beschlussfassung über die Beschaffung eines Ärztebusses
2025/43
Bereits vor längerer Zeit hatte der Gemeinderat seine Bereitschaft erklärt, Hausärzten für eine Praxisniederlassung in der Gemeinde Neuhausen die notwendigen Räumlichkeiten zur Verfügung zu stellen. Hierdurch soll ein Anreiz für interessierte Mediziner/innen geschaffen werden, sich in der Gemeinde Neuhausen niederzulassen.
Die Verwaltung wurde deshalb beauftragt, nach geeigneten Räumlichkeiten zu suchen. Hierzu wurden verschiedene Gebäude in der Gemeinde – unter anderem auch das ehemalige Pfarrhaus in Schellbronn und das St. Wolfgangszentrum in Hamberg – in die Überlegungen einbezogen. Der Gemeinde liegen zwischenzeitlich zwei Angebote der katholischen Kirchengemeinde Biet vor. Zum einen könnte das ehemalige Pfarrhaus im Rahmen eines Erbbaurechts langfristig genutzt und das St. Wolfgangszentrum erworben werden.
Die in die engere Auswahl genommenen Objekte wurden zusammen mit Frau Prof. Dr. Buhlinger-Göpfarth im Hinblick auf ihre Eignung für die Einrichtung und den Betrieb einer Arztpraxis besichtigt. Zusammenfassend kam die Bundesvorsitzende des Hausärztinnen- und Hausärzteverbandes zu dem Ergebnis, dass keines der besichtigten Gebäude für die Einrichtung einer Arztpraxis geeignet ist. In allen Gebäuden müssten Umbauarbeiten erfolgen. Hinzu kommt, dass die Ortsteile Hamberg und Steinegg zu wenig Einwohner/innen haben, damit dort dauerhaft eine wirtschaftliche Arztpraxis betrieben werden kann.
Nachdem Frau Dr. Buhlinger-Göpfarth zwischenzeitlich ihr grundsätzliches Interesse an der Einrichtung einer Zweitpraxis in der Gemeinde Neuhausen bekundet hat, könnte aus Sicht der Verwaltung alternativ zu einem festen Praxisgebäude auch über die Möglichkeit nachgedacht werden, eine mobile Praxis in Form eines Ärztebusses anzubieten.
Der für hausärztliche Praxiszwecke räumlich ausgestattete Bus könnte an Wochentagen wechselweise in den verschiedenen Ortsteilen Patientinnen und Patienten direkt vor Ort in verschiedenen medizinischen Bereichen versorgen und betreuen. Dieses Modell ist darauf ausgerichtet, insbesondere älteren Patientinnen und Patienten, denen es nicht mehr möglich ist, längere Fahrten zu einer Hausarztpraxis zu unternehmen, eine wohnortnahe Versorgung anzubieten.
In der nichtöffentlichen Sitzung am 24. September 2024 hat die Vorsitzende den Gemeinderäten erstmals das Konzept einer rollenden Arztpraxis anhand der beigefügten Präsentation vorgestellt (vgl. Anlage). Die Anschaffungskosten für solch einen gebrauchten Ärztebus, die von der Gemeinde zu tragen wären, liegen bei ca. 280.000 Euro (netto). Angesichts dieser erheblichen Investitionskosten soll nicht unerwähnt bleiben, dass es sich bei der Sicherstellung der hausärztlichen Versorgung um keine Pflichtaufgabe der Kommune handelt. Vielmehr liegt der gesetzliche Auftrag für die Gewährleistung einer flächendeckenden und wohnortnahen vertragsärztlichen Versorgung der Bevölkerung bei den Kassenärztlichen Vereinigungen und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung.
Für die Nutzung des Busses könnte von Frau Dr. Buhlinger-Göpfarth eine monatliche Miete erhoben werden. Ein mit Frau Dr. Buhlinger-Göpfarth abgestimmter Vorschlag für die zu erhebende monatliche Miete hat die Verwaltung dem Gemeinderat in der vergangenen nichtöffentlichen Sitzung unterbreitet. Der Bus ist von vornherein mit Möbeln, einem Kühlschrank etc. ausgestattet. Die notwendigen medizinischen Geräte müssten von Frau Dr. Buhlinger-Göpfarth beschafft werden. Die AOK wäre aufgrund des „Pilotcharakters“ des Projektes bereit, die Anschaffung des Ärztebusses mit insgesamt 30.000 Euro zu unterstützen.
Sofern dieses Konzept im Ratsgremium als sinnvolle Alternative erachtet wird, sollte die Verwaltung beauftragt werden, das entsprechende Versorgungskonzept auszuarbeiten und die erforderlichen Genehmigungen einzuholen. Da dies in Baden-Württemberg ein Pilotprojekt ist, kann dies einige Zeit in Anspruch nehmen. Parallel hierzu sollten dann auch die Finanzmittel für die Anschaffung des Busses im Haushalt 2025 berücksichtigt werden.
Die Vorsitzende teilt dem Ratsgremium mit, dass sich diesbezüglich in den letzten Tagen eine weitere Alternative aufgetan hat und begrüßt zu diesem Tagesordnungspunkt Herrn Dr. Martin Schloh von der Medizin Vernetzt GmbH, der anhand einer Präsentation (vgl. Anlage) die Patientenversorgung im ländlichen Raum am Beispiel eines medizinischen Versorgungszentrums vorstellt. Hierbei bietet die Medizin Vernetzt GmbH ein Komplettpaket aus Infrastruktur, Technik und Service.
Aus der Mitte des Gremiums wird nach der Höhe der Mietkosten für die Gemeinde gefragt. Herr Dr. Schloh stellt klar, dass die Gemeinde selbst keine Miete bezahlen muss. Stattdessen trägt der Betreiber des MVZ die Mietkosten, die an die Medizin Vernetzt GmbH zu entrichten sind.
Die Vorsitzende ergänzt, dass es sich hierbei nicht um ein kommunales MVZ handelt, da die Gemeinde keine Kapazitäten für den Betrieb eines solchen Zentrums hat. Aus diesem Grund werden derzeit mit verschiedenen möglichen Betreibern Gespräche geführt und ein Betreiber hat auch bereits konkretes Interesse signalisiert. Für die Gemeinde entstehen bei dieser Lösung weder Kosten noch finanzielle Risiken, da sie lediglich das Grundstück entweder über einen Erbpachtvertrag oder durch einen Verkauf zur Verfügung stellt.
Diese Lösung stellt eine Möglichkeit dar, die Ärzteversorgung in der Gemeinde langfristig sicherzustellen. Das Konzept von der Medizin Vernetzt GmbH stößt in den Reihen der Gemeinderäte auf große Zustimmung, weshalb die Verwaltung beauftragt wird, die Möglichkeit zur Errichtung eines MVZ auf dem gemeindeeigenen Grundstück in der Pforzheimer Str. 21 näher zu prüfen.
Beschluss:
Beratungsergebnis:
Die Beschlussfassung erfolgt einstimmig.
4. Beratung und Beschlussfassung über den Erwerb des St. Wolfgangszentrums in Hamberg durch die Gemeinde Neuhausen
2025/39
Bereits im Jahr 2022 hatte die katholische Kirchengemeinde Biet angesichts der auch bei den Kirchen zusehends angespannten wirtschaftlichen Situation angefragt, inwieweit von Seiten der politischen Gemeinde Interesse und Bereitschaft besteht, das St. Wolfgangszentrum in Hamberg zu erwerben. Dies auch vor dem Hintergrund, dass in Hamberg keine gemeindeeigene Halle vorhanden ist und das Gebäude deshalb seit vielen Jahren als Versammlungsraum für öffentliche Veranstaltungen, aber auch von örtlichen Vereinen für Übungsabende genutzt wird.
In einer ersten Bewertung der Anfrage hatte der Gemeinderat seinerzeit die Auffassung vertreten, dass in Anbetracht der Bedeutung des St. Wolfgangszentrums für das Vereinsleben und die vielfältigen kulturellen und kirchlichen Aktivitäten in Hamberg, insbesondere aber auch im Hinblick auf das große ehrenamtliche Engagement der örtlichen Bürgerschaft bei der Errichtung des Gebäudes, über einen Erwerb des Anwesens nachgedacht werden sollte. Dies ungeachtet des Umstandes, dass sowohl der Grunderwerb als auch die künftige Unterhaltung des Gebäudes mit einem erheblichen finanziellen Aufwand für die Gemeinde verbunden ist.
In den sich anschließenden Gesprächen zwischen Kirchengemeinde und politischer Gemeinde wurde eingehend über die vertragliche Ausgestaltung eines möglichen Erwerbs verhandelt. Die hierbei von Seiten der Kirchenvertreter zunächst geäußerte Absicht, das Grundstück der Gemeinde nur im Rahmen eines Erbbaurechts zu überlassen, wurde im Ratsgremium aus grundsätzlichen Erwägungen abgelehnt. Nach intensiven Beratungen wurde von Seiten der Kirche zwischenzeitlich Bereitschaft zum Verkauf des Objekts signalisiert.
Auch bei der Kaufpreisgestaltung bestanden unterschiedliche Verhandlungspositionen. Ungeachtet der aktuell äußerst angespannten kommunalen Haushaltslage, die nur wenig finanzielle Spielräume für Maßnahmen außerhalb der gesetzlichen Pflichtaufgaben zulässt, hat es der Gemeinderat im Interesse des Hamberger Gemeinwesens für geboten erachtet, zum Erwerb des St. Wolfgangszentrums ein Kaufpreisangebot in Höhe von 828.901 Euro zu unterbreiten. Diesem Angebot liegt der reine Grundstückspreis auf der Grundlage der amtlichen Bodenrichtwerte zuzüglich einem Euro für das Gebäude zugrunde.
Mit Schreiben vom 6. Februar 2025 hat die Kirchengemeinde nun in Abstimmung mit der Erzdiözese Freiburg mitgeteilt, dass sie mit einem Verkauf des St. Wolfgangszentrums einschließlich Inventar zu diesem Preis einverstanden ist. Im Gegenzug erwartet die Kirchengemeinde ein unentgeltliches Nutzungsrecht an den Räumen des St. Wolfgangszentrums und den auf dem Grundstück befindlichen Parkplätzen auf die Dauer von 25 Jahren. Sofern sich der Gemeinderat für die Gewährung dieses Nutzungsrechts entscheidet, sollten aus Sicht der Verwaltung die Details hierzu vertraglich genau geregelt werden. Zudem sollte die Kirchengemeinde in jedem Fall auch die Nebenkosten (Reinigung, Hausmeister, Strom, Heizung etc.) für die Nutzung der entsprechenden Räumlichkeiten tragen.
Die Vorsitzende geht auf die zu Beginn von den Zuhörern gestellten Fragen ein und erläutert, dass für das Gebäude verschiedene Gutachten vorliegen und etliche Begehungen stattgefunden haben. Das Gebäude ist grundsätzlich in einem guten Zustand, allerdings ist es nicht gedämmt. Aus diesem Grund sind die Nebenkosten sehr hoch. Mittelfristig muss zudem der Ölkessel ausgetauscht und einige andere Dinge angegangen werden. Sie verweist in diesem Zusammenhang auf den von der KEN-Gruppe erstellten Gebäudesteckbrief.
Aus der Mitte des Gremiums wird angeführt, dass die Entscheidung über den Ankauf des St. Wolfgangszentrums eine schwierige Abwägung darstellt. Zwar stellt die Anschaffung in der bereits angespannten finanziellen Lage eine zusätzliche Belastung für den Haushalt dar, jedoch hat das Gebäude für die Bürgerinnen und Bürger von Hamberg eine große Bedeutung.
Es wird zudem betont, dass das St. Wolfgangszentrum insbesondere für die Jugend eine wichtige Rolle spielt, da die Gemeinde derzeit den alten Jugendraum in den Räumlichkeiten wiederbelebt. Darüber hinaus wird darauf hingewiesen, dass viele Vereine sowie die Seniorenarbeit in Hamberg die Räume regelmäßig nutzen. Angesichts dieser vielfältigen Nutzungsmöglichkeiten wird sich für den Kauf des Gebäudes ausgesprochen.
Die Vorsitzende merkt an, dass für die Nutzung der Räumlichkeiten ein Nutzungskonzept erstellt werden soll. In diesem Zusammenhang sollen auch die Benutzungsgebühren für Vereine überprüft und gegebenenfalls angepasst werden.
Ein Mitglied des Gremiums bittet zudem die Verwaltung, in diesem Zuge die bestehenden Vereinbarungen mit den Hamberger Vereinen zu überprüfen.
Ein weiteres Mitglied des Gremiums führt an, dass der Kauf zum jetzigen Zeitpunkt nicht verantwortbar sei, da der Preis zu hoch sei und die Gemeinde sich bereits in einer finanziell angespannten Situation befinde. Zudem wird das unentgeltliche Nutzungsrecht für die Kirche sehr kritisch gesehen und gefragt, was die Konsequenz wäre, wenn dieses abgelehnt werden würde. Die Vorsitzende antwortet, dass sie dies im Vorfeld der Sitzung nochmals mit der Kirche abgeklärt hat. Das unentgeltliche Nutzungsrecht wäre für die kirchlichen Gruppen wünschenswert, aber keine zwingende Verkaufsvoraussetzung.
Abschließend schlägt die Vorsitzende vor, über die beiden Beschlussvorschläge getrennt abzustimmen.
Beschluss:
1. Die Gemeinde erwirbt – vorbehaltlich der Bereitstellung der Finanzierungsmittel im Haushaltsplan 2025 - das St. Wolfgangszentrum in Hamberg / Flst.Nr. 224 Gemarkung Hamberg / Anwesen Bärenweg 5 zum Kaufpreis von 828.901 Euro. Die Verwaltung wird bevollmächtigt, den notariellen Kaufvertrag abzuschließen, sobald der Haushaltsplan 2025 genehmigt ist.
2. Die katholische Kirchengemeinde erhält auf die Dauer von 25 Jahren ein unentgeltliches Nutzungsrecht an den Räumen im St. Wolfgangszentrum. Hierüber ist eine entsprechende Nutzungsvereinbarung abzuschließen, die vorab nochmals mit dem Gemeinderat abzustimmen ist.
Beratungsergebnis:
1. Die Beschlussfassung erfolgt mit 17 Ja-Stimmen, zwei Nein-Stimmen und einer Enthaltung.
2. Die Beschlussfassung erfolgt mit keiner Ja-Stimme und 20 Nein-Stimmen, weshalb das unentgeltliche Nutzungsrecht einstimmig abgelehnt wird.
5. Beratung und Beschlussfassung über die Neufassung der Hebesatzsatzung für die Grundsteuer
2025/38
Nach der Grundsteuerreform wird die Grundsteuer seit dem 1. Januar 2025 auf Basis des Grundstückswertes ermittelt. Die Grundlage für den Grundstückswert sind die Bodenrichtwerte. In der Gemeinderatssitzung am 14. Mai 2024 wurden aufgrund der Reform die Hebesätze für die Grundsteuer wie folgt reduziert:
Hebesatz Grundsteuer A | Hebesatz Grundsteuer B | |
bis zum 31.12.2024 | 330 v.H. | 330 v.H. |
ab dem 01.01.2025 | 195 v.H. | 185 v.H. |
Nach der aktuellen Planung zeichnet sich folgendes Grundsteueraufkommen für die Gemeinde im Haushaltsjahr 2025 ab:
Grundsteuer A | Grundsteuer B | |
Ist-Aufkommen zum 31.12.2024 | 16.423,19 € | 658.132,49 € |
Haushaltsjahr 2025 (geschätzt) | 10.000 € | 750.000 € |
Nach derzeitiger Einschätzung wird das Steueraufkommen bei der Grundsteuer B ca. 100.000 EUR mehr betragen und bei der Grundsteuer A ca. 6.000 Euro weniger als im Vorjahr. Zum jetzigen Zeitpunkt liegen nahezu alle Grundsteuermessbescheide seitens des Finanzamtes Pforzheim vor. Um im Haushaltsjahr 2025 Aufkommensneutralität bei der Grundsteuer zu erreichen, müsste der Hebesatz der Grundsteuer B auf 150 v. H. herabgesetzt und der Hebesatz der Grundsteuer A wieder auf 330 v. H. erhöht werden. Die Grundsteuerreform hat nur zu geringfügigen Veränderungen im Bereich der Grundsteuer A geführt, die Mitte des vergangenen Jahres so noch nicht absehbar waren.
Auswirkungen der Hebesatzsenkung auf den kommunalen Finanzausgleich:
Eine Herabsenkung der Hebesätze bei der Grundsteuer hatte bis zur Grundsteuerreform Auswirkungen auf die Berechnung des Finanzausgleichs. Das angerechnete Grundsteueraufkommen ist Teil der Steuerkraft, von welcher die Höhe der Zuweisungen einerseits und der Finanzausgleichs- und Kreisumlage andererseits abhängig ist. Im Rahmen des am 17.12.2024 beschlossenen Haushaltsbegleitgesetzes 2025/26 des Landes Baden-Württemberg werden jedoch bis einschließlich 2029 folgende Übergangslösungen eingeführt:
Zu § 39 FAG:
„Folgender Absatz 44 wird angefügt:
(44) Abweichend von § 6 Absatz 1 Nummern 1 und 2 wird in den Jahren 2027 bis 2029 bei der Ermittlung der Steuerkraftmesszahl einer Gemeinde die Grundsteuer von den land- und forstwirtschaftlichen Betrieben (Grundsteuer A) und die Grundsteuer von den Grundstücken (Grundsteuer B) jeweils mit dem Mittelwert der in den Jahren 2025 und 2026 angerechneten Grundsteuer berücksichtigt. § 6 Absatz 1 Nummern 3 bis 6 bleiben unberührt. § 6 Absätze 3 bis 5 gelten entsprechend.“
„Mit der Übergangsregelung beruht die Anrechnung der Grundsteuer im kommunalen Finanzausgleich für die Jahre 2027 bis 2029 auf der erhobenen Grundsteuer der Jahre 2023 und 2024, also vor Inkrafttreten der Grundsteuerreform. Sie dient dem Ziel der aufkommensneutralen Umsetzung der Grundsteuerreform, da die Gemeinden die neuen Hebesätze unbeeinflusst von der Anrechnung im kommunalen Finanzausgleich allein unter ihren haushalterischen Gesichtspunkten festsetzen können.“
Eine Senkung des Hebesatzes auf 150 v. H. bei der Grundsteuer B würde daher bis zum Jahr 2029 keine finanziellen Einbußen beim kommunalen Finanzausgleich bedeuten. Demgegenüber steht jedoch die äußerst angespannte Haushaltslage im Haushaltsjahr 2025 und den Folgejahren sowie die Vielzahl an geplanten Investitionsmaßnahmen innerhalb der Gemeinde, welche in den kommenden Jahren den Haushalt immens belasten werden. Nach sorgfältiger Abwägung schlägt die Verwaltung daher vor, die Hebesätze für die Grundsteuer B nicht weiter zu reduzieren.
Die Verwaltung schlägt zudem vor, ab dem 01.01.2026 den Hebesatz für die Grundsteuer A gemäß der beigefügten Satzung wieder auf 330 v. H. zu erhöhen. Aufgrund des hohen Verwaltungsaufwands zur Änderung aller Grundsteuerbescheide in diesem Bereich mit 986 Datensätzen rät die Verwaltung von einer nachträglichen Anhebung für das Jahr 2025 ab.
Aus der Mitte des Gremiums wird darauf hingewiesen, dass die Landesregierung zu Beginn der Reform das politische Versprechen gegeben hat, die Grundsteuer durch die Reform aufkommensneutral zu gestalten. Es wird betont, dass dieses Versprechen eingehalten werden sollte. Die Generierung von zusätzlichen Einnahmen durch eine erhöhte Grundsteuer solle erst zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen. Zudem wird eine rückwirkende Reduzierung der Hebesätze befürwortet. Die Vorsitzende entgegnet, dass eine rückwirkende Senkung des Hebesatzes einen erheblichen Verwaltungsaufwand bedeuten würde, der mit dem aktuellen Personal nicht zu bewältigen ist.
Ein Mitglied des Gremiums schlägt daraufhin vor, bei der Grundsteuer A Bescheide unter 5 Euro nicht auszustellen, um den Verwaltungsaufwand zu reduzieren. Frau Wagner antwortet, dass dies aus Gründen der Gleichberechtigung nicht möglich ist. Es liegt jedoch im Ermessen des Gemeinderates, auf die Erhebung der Grundsteuer A gänzlich zu verzichten. Dies ist vor dem Hintergrund der derzeitigen Haushaltslage jedoch ebenfalls nicht ratsam.
Ein Mitglied des Gremiums erkundigt sich, ob die vorliegenden Zahlen bereits als verlässlich einzustufen sind oder ob es nicht ratsam wäre, zunächst die Widerspruchs- und Klageverfahren abzuwarten, bevor eine Anpassung der Hebesätze vorgenommen wird. Die Vorsitzende antwortet, dass die Abarbeitung der Widersprüche und Klagen sicherlich noch einige Zeit in Anspruch nehmen wird. Daher müsse weiterhin mit Prognosen gearbeitet werden. Sie betont jedoch, dass zwischenzeitlich eine gute Datenbasis vorliegt und die Prognosen deshalb relativ verlässlich sind.
Die Vorsitzende gibt abschließend zu bedenken, dass die Gemeinde nur begrenzte Möglichkeiten hat, Einnahmen zu generieren. Die drei wichtigsten Einnahmequellen sind Entgelte (Gebühren und Beiträge), Steuern und die Zuweisungen aus dem kommunalen Finanzausgleich. Unter den Steuern sind ganz klar die Gewerbesteuer und die Grundsteuer als Haupteinnahmequelle hervorzuheben, die über die Festlegung der Hebesätze gesteuert werden können. Bei allen anstehenden Investitionen und dringend erforderlichen Sanierungsmaßnahmen ist eine Steuererhöhung in den nächsten Jahren unumgänglich. Aus ihrer Sicht gehe es nun lediglich um den „richtigen Zeitpunkt“, den es bei solchen Entscheidungen leider nicht gibt.
Beschluss:
Der Gemeinderat stimmt der beigefügten Neufassung der Hebesatzsatzung zu.
Beratungsergebnis:
Die Beschlussfassung erfolgt mit zwölf Ja-Stimmen, sieben Nein-Stimmen und einer Enthaltung.
6. Beratung und Beschlussfassung über den Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs Wasserversorgung für das Wirtschaftsjahr 2025
2025/34
Nach dem Erfolgsplan ergibt sich im Wirtschaftsjahr 2025 ein Jahresgewinn in Höhe von 66.397 EUR. Für das Wirtschaftsjahr 2025 sind einige Unterhaltungsmaßnahmen am Wassernetz geplant, bei gleichzeitig steigenden Wassergebühren. Zudem wurden aus finanziellen Gründen einige Sanierungsmaßnahmen zurückgestellt.
Im Liquiditätsplan sind neben Anschaffungen von Betriebsvermögen (14.800 EUR) im Jahr 2025, Planungsraten für die Wasserleitungserneuerung in der Furtstraße und Pforzheimer Straße (64.000 EUR) vorgesehen.
Des Weiteren erfolgt im Wirtschaftsjahr 2025 noch die Kreditaufnahme aus der Kreditermächtigung 2024 in Höhe von 270.000 EUR. Die Kreditaufnahme ist notwendig zur Deckung der Investitionsaufwendungen aus dem Jahr 2024. Die Zins- und Tilgungsraten sind im Liquiditätsplan 2025 bereits eingerechnet.
Im Finanzplanungszeitraum bis 2028 sollen folgende Maßnahmen umgesetzt werden:
2026: Blumenstraße, Gartenstraße, Furtstraße und Pforzheimer Straße
2027: Schellbronner Straße, Neuhausener Straße
Beschluss:
Dem Wirtschaftsplan für das Jahr 2025 wird in der vorgelegten Form zugestimmt.
Beratungsergebnis:
Die Beschlussfassung erfolgt einstimmig.
Gemeinderat Martin Volz hat bei der Beschlussfassung den Sitzungssaal verlassen.
7. Beratung und Beschlussfassung über die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025
2025/21
Der Haushaltsplanentwurf 2025 wurde vom Finanzausschuss eingehend vorberaten.
Im Ergebnishaushalt beträgt das veranschlagte ordentliche Ergebnis -2.689.713 EUR. Der Fehlbetrag wird durch Entnahmen aus der Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses sowie aus der Rücklage aus Überschüssen des Sonderergebnisses ausgeglichen.
Im Finanzhaushalt wird mit einem Rückgang des Finanzierungsmittelbestands um -1.993.986 EUR gerechnet. Die liquiden Mittel gehen zum Jahresende auf 3.250.371 EUR zurück.
Im Rahmen dieses Tagesordnungspunktes geht die Kämmerin anhand der beigefügten Präsentation nochmals auf die wichtigsten Einnahmen und Ausgaben sowie die Schuldenentwicklung ein. In diesem Zusammenhang korrigiert sie den zweiten Absatz auf S. 13 wie folgt: Unter Berücksichtigung der Schulden des Eigenbetriebs Wasserversorgung erhöht sich der Schuldenstand je Einwohner um 96,23 EUR auf 724,39 EUR.
Aus der Mitte des Gremiums wird nach dem Schuldenstand je Einwohner der vergangenen Jahre und der prozentualen Steigerung gefragt. Die Kämmerin ermittelt dies gerne und sichert die nachträgliche Beantwortung per E-Mail zu.
Für weitere Erläuterungen wird auf den Vorbericht zum Haushaltsplan verwiesen.
Beschluss:
Die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird wie vorgelegt beschlossen.
Beratungsergebnis:
Die Beschlussfassung erfolgt einstimmig.
8. Beratung und Beschlussfassung über die Zustimmung des Gemeinderates zur Wahl des stellvertretenden Abteilungskommandanten der Freiwilligen Feuerwehr, Abteilung Neuhausen
2025/25
Nach Mitteilung des Gesamtkommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Neuhausen, Herrn Carsten Kern, fand in der Abteilungsversammlung der Freiwilligen Feuerwehr, Abteilung Neuhausen, am 25. Januar 2025 die Neuwahl des stellvertretenden Abteilungskommandanten statt (vgl. Anlage).
Hierbei wurde Herr Dennis Raible zum stellvertretenden Abteilungskommandanten gewählt.
Nach § 8 Abs. 2 des Feuerwehrgesetzes Baden-Württemberg bedarf die in der Abteilungsversammlung am 25. Januar 2025 durchgeführte Wahl der Zustimmung des Gemeinderates.
Beschluss:
Für die vorstehend aufgeführte Wahl zum stellvertretenden Abteilungskommandanten der Freiwilligen Feuerwehr, Abteilung Neuhausen, wird die Zustimmung gemäß § 8 Abs. 2 des Feuerwehrgesetzes Baden-Württemberg erteilt.
Beratungsergebnis:
Die Beschlussfassung erfolgt einstimmig.
9. Beratung und Beschlussfassung über die Vergabe der Neubeschaffung eines Mannschaftstransportwagens (MTW)
2025/41
Mit Submissionstermin am 17. Januar 2025 wurde die Neubeschaffung eines Mannschaftstransportwagens ausgeschrieben. Von insgesamt acht Unternehmen wurden die Vergabeunterlagen angefordert, davon haben drei Unternehmen ein Angebot abgegeben. Nach sachlicher und rechnerischer Prüfung durch das Büro für Fahrzeug- und Gerätebeschaffung BFG GmbH ergeht für das MTW folgender Vergabevorschlag (nö Anlage - Vergabevorschlag BFG GmbH Blatt Nr. 14):
Los 1 (Fahrgestell)
Los 2 (Ausbau)
Los 3 (Beladung)
Gesamt118.776,58 Euro (brutto)
Da bei Los 3 (Beladung) kein Angebot eingegangen ist, muss die öffentliche Ausschreibung in diesem Bereich aufgehoben werden. Anschließend wird das Los 3 (Beladung) beschränkt ausgeschrieben, dazu werden drei Unternehmen zur Abgabe eines Angebots aufgefordert.
Darüber hinaus sollten Mittel in Höhe von 1.000,00 Euro für unvorhergesehene und sinnvolle technische Verbesserungen während der Bauphase bereitgestellt werden.
Für die Beschaffung des MTW erhält die Gemeinde Neuhausen eine Landeszuwendung nach der VwV-Z-Feu (a. F.) in Höhe von 13.000 Euro. Da der Antrag im vergangenen Jahr, also vor Inkrafttreten der neuen ZFeuVwV, gestellt wurde, profitiert die Gemeinde in diesem Bereich nicht von der ab dem 01.01.2025 erhöhten Förderung für MTWs in Höhe von 22.000 Euro.
Beschluss:
Der neue MTW wird, wie vom Büro BFG GmbH vorgeschlagen, vergeben. Darüber hinaus werden für unvorhergesehene und sinnvolle technische Verbesserungen 1.000 Euro bereitgestellt. Die öffentliche Ausschreibung für das Los 3 wird aufgehoben und es folgt eine beschränkte Ausschreibung.
Beratungsergebnis:
Die Beschlussfassung erfolgt einstimmig.
10. Beratung und Beschlussfassung über die Vergabe von Bauleistungen für den Neubau des Kinderbildungszentrums Steinegg
2025/42
A) Vergabe der Außenanlagenarbeiten
Die Außenanlagenarbeiten wurden mit Submissionstermin am 30. Januar 2025 öffentlich ausgeschrieben. An 14 Bewerber wurden die Ausschreibungsunterlagen abgegeben. Davon haben neun Bewerber ein Angebot abgegeben. Vom Architekturbüro Abraham wurden Kosten in Höhe von 381.655,61 Euro (brutto) kalkuliert. Nach sachlicher und rechnerischer Prüfung der Angebote durch das Architekturbüro Abraham ergeht der folgende Vergabevorschlag (vgl. nö Anlage 1 - Vergabevorschlag Außenanlagen). Das wirtschaftlichste (wertbare) Angebot wurde von der Firma Hohenschläger GmbH aus Mühlacker für 354.514,86 Euro (brutto) abgegeben. Im Vergleich zur Kostenkalkulation vom Januar 2025 unterschreitet das Angebot die Kalkulation um 27.140,75 Euro (- 7,11 %). Das Architekturbüro Abraham empfiehlt die Vergabe der Außenanlagen an die Hohenschläger GmbH aus Mühlacker.
B) Vergabe der Lieferung und Installation der Spielanlagen
Die Lieferung und Installation der Spielanlagen wurde ebenfalls mit Submissionstermin am 30. Januar 2025 öffentlich ausgeschrieben. An 13 Bewerber wurden die Ausschreibungsunterlagen abgegeben. Davon haben fünf Bewerber ein Angebot abgegeben. Vom Architekturbüro Abraham wurden Kosten in Höhe von 213.120,67 Euro (brutto) kalkuliert. Nach sachlicher und rechnerischer Prüfung der Angebote durch das Architekturbüro Abraham ergeht der folgende Vergabevorschlag (vgl. nö Anlage 2 - Vergabevorschlag Spielgeräte Außenbereich). Das wirtschaftlichste (wertbare) Angebot wurde von der Firma Hohenschläger GmbH aus Mühlacker für 221.410,51 Euro (brutto) abgegeben. Im Vergleich zur Kostenkalkulation vom Januar 2025 überschreitet das Angebot die Kalkulation um 8.289,84 Euro (+ 3,89 %). Das Architekturbüro Abraham empfiehlt die Vergabe der Spielanlagen an die Hohenschläger GmbH aus Mühlacker.
Beschluss:
A) Die Außenanlagenarbeiten werden an die Firma Hohenschläger GmbH aus Mühlacker für 354.514,86 Euro (brutto) vergeben.
B) Die Lieferung und Installation der Spielanlagen wird an die Firma Hohenschläger GmbH aus Mühlacker für 221.410,51 Euro (brutto) vergeben.
Beratungsergebnis:
Die Beschlussfassung erfolgt einstimmig.
11. Erneute Beratung und Beschlussfassung über die Vergabe der Neuanschaffung und Installation der Einbruchmeldeanlage an der Verbandsschule im Biet
2025/29
Die Vorsitzende teilt im Rahmen dieses Tagesordnungspunktes mit, dass eine erneute Beratung über die Vergabe der Neuanschaffung und Installation der Einbruchmeldeanlage an der Verbandsschule im Biet nicht erforderlich ist, da der Gemeinderat Tiefenbronn in seiner Sitzung am 21. Februar 2025 der Installation der Einbruchmeldeanlage nach der Beantwortung aller Fragen nun doch zugestimmt hat.
12. Beratung und Beschlussfassung über den Antrag des Musikvereins Neuhausen e. V. auf Gewährung einer Zuwendung für das Kinder- und Jugendkonzert am 15. Dezember 2024 in der Monbachhalle Neuhausen
2025/37
Mit Schreiben vom 6. Februar 2025 (vgl. Anlage 1) hat der Musikverein Neuhausen e. V. die Gemeinde um eine Zuwendung für die Hallenmiete gebeten, die für das Kinder- und Jugendkonzert am 15. Dezember 2024 in Rechnung gestellt wurde. Der Gebührenbescheid ist als Anlage 2 (nichtöffentlich) beigefügt.
Das Kinder- und Jugendkonzert wurde in Zusammenarbeit mit der Verbandschule im Biet durchgeführt und war für die Besucher kostenlos. Die jungen Musiker/innen hatten die Möglichkeit, ihre Talente und ihre einstudierten Stücke zu präsentieren. Da der Musikverein Neuhausen e. V. die Kosten für diese Veranstaltung übernahm, konnte der gesamte Erlös an die Bläserklassen der Verbandsschule im Biet übergeben werden.
Beschluss:
Der Musikverein Neuhausen e. V. erhält für das Kinder- und Jugendkonzert am 15. Dezember 2024 in der Monbachhalle Neuhausen eine einmalige Zuwendung in Höhe von 189,00 EUR.
Beratungsergebnis:
Die Beschlussfassung erfolgt einstimmig.
13. Beratung und Beschlussfassung über die Annahme von Spenden
2025/35
Nach § 78 Abs. 4 GemO hat der Gemeinderat über die Annahme von Spenden an die Gemeinde Neuhausen zu beschließen. Folgende Spenden wurden der Gemeinde Neuhausen zugewendet:
Datum | Spender | Betrag | Spendenart | Verwendungszweck | Hinweis auf Geschäftsbeziehung |
20.01.2025 | D. Dörwang GmbH | 2.500,00 Euro | Geldspende | Gemeindejubiläum | IT-Ausstattung |
20.01.2025 | Gerti Steinkopf | 2.500,00.Euro | Geldspende | Gemeindejubiläum | keine |
21.01.2025 | Glaston Germany GmbH | 5.000,00 Euro | Geldspende | Gemeindejubiläum | keine |
22.01.2025 | Malerwerkstatt Edgar Erhard | 500,00 Euro | Geldspende | Gemeindejubiläum | keine |
03.02.2025 | Gabi und Franz Schindler | 500,00 Euro | Geldspende | Gemeindejubiläum | keine |
04.02.2025 | Dr. Hans Wilhelm Stein | 500,00 Euro | Geldspende | Gemeindejubiläum | keine |
05.02.2025 | Sparkasse Pforzheim-Calw | 2.500,00 Euro | Geldspende | Gemeindejubiläum | Hausbank |
05.02.2025 | Grüner Wald Gastronomie GmbH | 3.003,00 Euro | Sachspende | Jubiläumsgala | keine |
14.02.2025 | Architekturbüro Geiser GmbH | 2.500,00 Euro | Geldspende | Gemeindejubiläum | keine |
Beschluss:
Die o. g. Spenden werden angenommen.
Beratungsergebnis:
Die Beschlussfassung erfolgt einstimmig.
14. Verschiedenes
Im Rahmen dieses Tagesordnungspunktes wird folgender fraktionsübergreifender Antrag gestellt:
„Die Verwaltung wird zur Erhöhung der Sitzungsökonomie darum gebeten, zu prüfen, ob die Hauptsatzung dahingehend geändert werden kann, dass der Verwaltung mehr Personalkompetenz eingeräumt wird. Zukünftig sollen alle Personalangelegenheiten, die nicht stellenplanrelevant sind, auf die Verwaltung übertragen werden. Ausgenommen hiervon sind alle Angelegenheiten, die Leitungspositionen betreffen. Zudem soll der Jugend-, Schul- und Sozialausschuss auf seine Effektivität hin überprüft werden. Sollten bei der Überarbeitung der Hauptsatzung weitere Punkte zur Erhöhung der Sitzungsökonomie aufkommen, freut sich der Gemeinderat über entsprechende Vorschläge.“