zur Sitzung des Gemeinderates
am Dienstag, 29. April 2025, 19:00 Uhr
in der Schwarzwaldhalle, Unterreichenbacher Straße 46, 75242 Neuhausen
Hinweis:
Die Verwaltungsbeilagen und Anlagen zur Sitzung können im Internet unter neuhausen-enzkreis.ratsinfomanagement.net eingesehen werden.
Von den anwesenden Zuhörern werden Fragen zu folgenden Themen gestellt:
1.1 Enzwerke: In Bezug auf den entsprechenden Tagesordnungspunkt der Sitzung wird nachgefragt, ob auch Windkraft- und Freiflächenphotovoltaikanlagen geplant sind. Die Vorsitzende verweist auf den entsprechenden Tagesordnungspunkt der Sitzung, bei dem Herr Marquard von den Stadtwerken Pforzheim das Vorhaben ausführlich vorstellen wird.
1.2 Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025: Aus der Mitte der Zuhörerschaft wird nachgefragt, warum das Landratsamt die geplante Kreditermächtigung nicht genehmigt hat. Die Vorsitzende wird im Rahmen des Tagesordnungspunktes auf die Frage eingehen.
1.3 Kita Neuhausen: Eine Zuhörerin beschwert sich über die aktuelle Personalsituation und die damit verbundenen verkürzten Öffnungszeiten in der Kita Neuhausen. Frau Dr. Wagner sichert diesbezüglich zu, dass ab Mai in der Ganztagesbetreuung wieder die regulären Öffnungszeiten gelten.
2.1Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse: In seiner nichtöffentlichen Sitzung am 25. März 2025 hat der Gemeinderat über Grundstücksangelegenheiten beraten und beschlossen.
2.2 Sanierungsgebiet „Ortsmitte“: Der Bewilligungszeitraum wurde mit Verlängerungsbescheid vom 10. April 2025 bis zum 30. April 2027 verlängert. Der Gemeinderat hatte dies in seiner Sitzung am 22. Oktober 2024 beschlossen.
2.3 Sperrung der Lehninger Straße: Im Zuge der Erschließung des Neubaugebiets „Falter“ wird ab Montag, 12. Mai 2025, die Lehninger Straße zwischen Mühlweg und Hinterer Dorfstraße für den Verkehr voll gesperrt. Die ausgeschilderte Umleitung führt über Steinegg und Mühlhausen nach Lehningen. Für die Anwohner/innen wird während der mehrmonatigen Bauzeit eine innerörtliche Umleitung zum Erreichen ihrer Häuser eingerichtet.
2.4 Erneuerung Straßenbelag: Das Amt für Nachhaltige Mobilität des Enzkreises wird ab dem 30. Juni 2025 für den Zeitraum von drei Wochen den Straßenbelag der K 4558 zwischen dem Ortsausgang von Steinegg und der Einmündung der Kreisstraße K 4559 kurz vor Hamberg erneuern. Zur Durchführung der Arbeiten muss die Strecke voll gesperrt werden. Die ausgeschilderte Umleitungsstrecke ist von Steinegg über die L 573 Richtung Neuhausen und die K 4559 nach Hamberg vorgesehen. Die Gegenrichtung entsprechend. Im Zuge der Arbeiten wird auch eine Feldwegzufahrt an der L 573 am Ortsausgang von Neuhausen in Richtung Steinegg saniert. Dort ist eine halbseitige Sperrung vorgesehen.
2.5 Waldbegehung: Die diesjährige Waldbegehung des Gemeinderates findet am 15. Mai 2025 statt. Treffpunkt für alle Interessierten ist die Monbachhalle. Für eine Teilnahme ist eine vorherige Anmeldung erforderlich.
2.6 Maifeste: Die Feuerwehrabteilung Schellbronn lädt alle Bürgerinnen und Bürger sowie alle Gemeinderäte recht herzlich zur Maibaumaufstellung am 30. April 2025 ab 17 Uhr ein. Auch die Feuerwehrabteilung Neuhausen macht in diesem Jahr eine 1.-Mai-Hocketse und lädt hierzu alle recht herzlich ein. In der Zeit von 11 bis 17 Uhr erwartet alle Gäste ein tolles Programm mit Hüpfburg, Feuerwehrautorundfahrten und vielem mehr.
2025/70
Bereits im letzten Jahr wurden die Kommunen des Regionalverbandes Nordschwarzwald zum Entwurf des Teilregionalplanes Solarenergie angehört. Hierbei waren keine Flächen auf der Gemarkung der Gemeinde Neuhausen oder unmittelbar angrenzend betroffen, sodass eine Stellungnahme der Gemeinde im Verfahren nicht erforderlich war.
Der Planungsausschuss des Regionalverbandes hat nun am 19. März 2025 den zwischenzeitlich überarbeiteten Entwurf des Teilregionalplanes Solarenergie beschlossen und den Städten und Gemeinden die Möglichkeit zu einer erneuten Stellungnahme gegeben.
Wie schon im letzten Jahr sind nach den in der Offenlage befindlichen Planunterlagen (vgl. Anlage Teilregionalplan Solarenergie – Textteil mit Begründung und Teilkarten) keine Flächen der Gemeinde Neuhausen oder unmittelbar angrenzend von der Regionalplanung Solarenergie betroffen.
Die vollständigen Beteiligungsunterlagen können im Internet unter folgendem Link abgerufen werden: nordschwarzwald-region.de (Beteiligungsverfahren – Beteiligungsdokumente Teilregionalplan Solarenergie)
Aus Sicht der Verwaltung besteht deshalb auch im Rahmen dieser Anhörung keine Veranlassung, eine Stellungnahme im Verfahren abzugeben.
Beschluss:
Der in der Offenlage befindliche Entwurf des Teilregionalplanes Solarenergie wird zur Kenntnis genommen.
2025/67
Die Vorsitzende begrüßt zu diesem Tagesordnungspunkt Herrn Herbert Marquard, Geschäftsführer der Stadtwerke Pforzheim, der anhand einer Präsentation (vgl. Anlage) das Konzept des gemeinsamen „Enzwerks“ detailliert vorstellt.
Stabile und nachhaltige Konzepte für die Transformation einer zuverlässigen Versorgung mit Energie, Wärme, Wasser und Breitband stellen alle Kommunen vor große Aufgaben und vor hohe finanzielle Herausforderungen und Risiken. Die Zukunft der regionalen Energieversorgung liegt aufgrund dessen aus Sicht der Verwaltung in Kooperationen und neuen Formen der Zusammenarbeit.
Erste Ideen für die konkrete Umsetzung dieser Kooperation haben die Stadtwerke Pforzheim (SWP) bei einer großen Informationsveranstaltung am 24. März 2025 im CCP anhand der beigefügten Präsentation (vgl. Anlage) vorgestellt. Das Konzept eines gemeinsamen „Enzwerks“ bietet eine zukunftsweisende Lösung für die Transformationsaufgaben innerhalb der kommunalen Daseinsvorsorge. Die Idee eröffnet zahlreiche Möglichkeiten für eine Zusammenarbeit in einer gemeinsamen Gesellschaft und bietet vielseitige Vorteile.
Der Zeitplan sieht wie folgt aus:
Die Verwaltung schlägt vor, dass bis zum 31. Juli 2025 eine grundsätzliche Interessensbekundung erfolgt und sich die Gemeinde Neuhausen aktiv an der Ausgestaltung der „Enzwerke“ beteiligt. Hierfür wird Frau Dr. Wagner in die Arbeitsgruppe, die ab August regelmäßig tagt, entsendet.
Der ausgearbeitete Satzungsentwurf wird voraussichtlich in der Dezember-Sitzung vorgestellt. Im Rahmen dieser Sitzung soll dann die Entscheidung getroffen werden, ob sich die Gemeinde Neuhausen – unter den ausgearbeiteten Rahmenbedingungen – an der Gründung der Gesellschaft beteiligt.
Aus der Mitte des Gremiums wird nachgefragt, wie viele Kommunen sich an den Enzwerken beteiligen müssen, damit diese zustande kommen. Herr Marquard teilt hierzu mit, dass zu Beginn mindestens fünf Kommunen mitmachen sollten. Auch nach der Gründung soll es noch möglich sein, dass sich weitere Kommunen den Enzwerken anschließen.
Auf die Frage, welche Kosten für die beteiligten Gemeinden entstehen, teilt Herr Marquard mit, dass die erforderliche Kapitaleinlage in Höhe von 25.000 Euro für die Gründung einer GmbH im Verhältnis der Einwohnerzahl anteilig berechnet wird.
Beschluss:
Die Gemeinde Neuhausen bekundet grundsätzliches Interesse und wirkt bei der Ausgestaltung der „Enzwerke“ im Rahmen der Arbeitsgruppentreffen mit.
Die Beschlussfassung erfolgt einstimmig.
2025/78
In seiner öffentlichen Sitzung am 17. Dezember 2024 hatte der Gemeinderat beschlossen, den Bebauungsplan „Gewerbegebiet West II“ sowie die örtlichen Bauvorschriften im beschleunigten Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch – unter Verzicht auf die Verfahrensschritte der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung (§ 3 Abs. 1 BauGB) und der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden (§ 4 Abs. 1 BauGB) – zu ändern.
Durch die Bebauungsplanänderung sollen insbesondere die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Ansiedlung eines Lebensmittel-Vollsortimenters mit einer Verkaufsfläche von maximal 1.300 qm und einem zusätzlichen Bäckereicafé, dessen Fläche nicht auf die 1.300 qm Verkaufsfläche angerechnet wird, geschaffen werden.
Zum Anlass der Aufstellung der Bebauungsplanänderung, den Zielen und Zwecken der Planung, dem gewählten Verfahren, dem Stand der Bauleitplanung und den erforderlichen ökologischen Untersuchungen wird auf die Verwaltungsbeilage aus der Gemeinderatssitzung am 17. Dezember 2024 (Vorlagen-Nr. 2024/207) verwiesen.
Im Rahmen des Verfahrens wurde vom Büro Bioplan aus Heidelberg eine artenschutzrechtliche Potenzialanalyse in der Fassung vom 20.01.2025 (vgl. Anlage 1) und eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls nach Anlage 3 Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz zur Ausweisung eines Sondergebietes für einen großflächigen Einzelhandel in der Fassung vom 25.03.2025 (vgl. Anlage 2) erstellt.
Von der GMA (Gesellschaft für Markt- und Absatzforschung mbH) wurde die Auswirkungsanalyse vom 14.06.2024 im Januar 2025 nochmals hinsichtlich der Verkaufsfläche für das geplante Bäckereicafé ergänzt (vgl. Anlage 3).
Die Vorsitzende begrüßt zu diesem Tagesordnungspunkt Frau Kies vom Stadtplanungsbüro Schöffler, die anhand einer Präsentation (vgl. Anlage 4) den Bebauungsplanentwurf vorstellt.
Aus der Mitte des Gremiums wird betont, wie wichtig der Schritt war, das Zielabweichungsverfahren durchzuführen, und in diesem Zusammenhang wird die tolle Arbeit der Verwaltung und des Stadtplanungsbüros Schöffler gelobt.
Beschluss:
1. Der Gemeinderat billigt den Entwurf zur Änderung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet West II“ nebst Textteil, Begründung und örtlichen Bauvorschriften in der Fassung vom 29. April 2025 (vgl. Anlage) mit der Ergänzung der örtlichen Bauvorschrift zu „Böschungen und Stützmauern“.
2. Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB beschließt der Gemeinderat die Veröffentlichung und Auslegung des unter Ziffer 1 gebilligten Entwurfs zur Änderung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet West II“ nebst den vorgenannten zugehörigen gesonderten Anlagen in der Fassung vom 29. April 2025. Die Unterlagen sind auch im Internet zu veröffentlichen. Darüber hinaus sind gemäß § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch von den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden, Stellungnahmen zum Bebauungsplanänderungsentwurf und zur Begründung einzuholen.
Die Beschlussfassung erfolgt mit 20 Ja-Stimmen und einer Nein-Stimme.
2025/77
Zu diesem Tagespunkt erklären sich Frau Dr. Sabine Wagner sowie Gemeinderat Timon Vassens für befangen und rücken vom Sitzungstisch ab. Die Sitzungsleitung übernimmt der stellv. Bürgermeister Martin Volz.
Die Baurechtsbehörde des Landratsamtes Enzkreis hat die Empfehlung an die Gemeinde ausgesprochen, den Bebauungsplan „Ferienpark-Campingplatz-Freibad“ im Ortsteil Schellbronn zu überarbeiten und an die heutigen Wohn- und Nutzungsverhältnisse anzupassen. Dies insbesondere im Hinblick auf den Umstand, dass die Anzahl von dauerhaft zum Wohnen genutzten Ferienhäusern in den letzten Jahren stetig zugenommen hat. Dies ist nach den Festsetzungen des Bebauungsplanes nicht zulässig. Diese Entwicklung ist sicherlich nicht zuletzt auf das seit langem bestehende mangelnde Angebot am Immobilien- und Wohnungsmarkt zurückzuführen.
Zu dieser Problematik hatte der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (VGH) im Jahr 2011 eine Klage gegen den Bebauungsplan „Ferienpark-Campingplatz-Freibad“ im Ortsteil Schellbronn abgewiesen. In der Urteilsbegründung wurde seinerzeit darauf hingewiesen, dass zumindest zum damaligen Zeitpunkt noch immer eine erhebliche Anzahl der Gebäude als Ferienhäuser genutzt werden und insoweit nicht von einer Funktionslosigkeit des Bebauungsplanes die Rede sein kann. Inwieweit diese Begründung bei einer erneuten Klage angesichts der in den letzten Jahren weiter zugenommenen Dauerwohnnutzung noch Bestand haben würde, ist fraglich. Sollte der Bebauungsplan für unwirksam erklärt werden, wäre die zulässige Bebauung nach § 34 Baugesetzbuch zu beurteilen, was in der Folge zu erheblichen städtebaulichen Defiziten führen könnte.
In den vergangenen Jahren haben sich sowohl der Gemeinderat als auch der Bauausschuss mehrfach mit dieser Thematik beschäftigt. Zuletzt hatte der Bauausschuss im Jahr 2022 die Verwaltung beauftragt, in Zusammenarbeit mit dem Stadtplanungsbüro Schöffler aus Karlsruhe und in Abstimmung mit der Baurechtsbehörde des Landratsamtes Enzkreis ein Änderungskonzept zu erarbeiten. Hierbei sollte jedoch berücksichtigt werden, dass bei einer möglichen Änderung des Bebauungsplanes die Grundzüge der Planung bestehen bleiben und keine negativen Auswirkungen auf den Bestand bzw. den Betrieb sowohl des Freizeitwellenbades als auch des Campingplatzes und der Schwarzwaldhalle entstehen dürfen.
In der beigefügten Synopse (vgl. Anlage) hat die Verwaltung für die Festsetzungen des Bebauungsplanes „Ferienpark-Campingplatz-Freibad“ im Ortsteil Schellbronn sinnvoll erscheinende Änderungsmöglichkeiten aufgeführt. Die Stellungnahmen der Baurechtsbehörde sind rot markiert.
Nach derzeitigem Stand werden folgende fachplanerische Leistungen für ein entsprechendes Bebauungsplanverfahren erforderlich:
Ob weitere, vertiefende Untersuchungen im Verfahren erforderlich werden, hängt vom Ergebnis der vorgenannten artenschutzrechtlichen und immissionsrechtlichen Gutachten ab.
Eine beitragsrechtliche Refinanzierungsmöglichkeit für die Verfahrenskosten würde sich gegebenenfalls dann ergeben, wenn die Bebauungsplanänderung mit einer Erhöhung der baulichen Nutzung für die Grundstücke verbunden wäre. Dies erscheint jedoch sowohl angesichts der nur über schmale Wohnwege bestehenden Zufahrtsmöglichkeiten zu den Anwesen als auch im Hinblick auf die zu erwartenden Probleme mit den betroffenen Grundstückseigentümern wenig sinnvoll. Darüber hinaus würde in diesem Fall eine vertiefende umweltrechtliche Untersuchung des Gebietes erforderlich.
Im Gremium wird kontrovers über den Sachverhalt diskutiert. Es wird die Auffassung vertreten, dass dringend eine verbindliche Regelung geschaffen werden muss und das Gebiet keinen Ferienpark im ursprünglichen Sinne mehr darstellt. Es wird jedoch zu bedenken gegeben, dass die Verwaltung derzeit kapazitätsmäßig stark ausgelastet ist und erst nach Fertigstellung des Baugebiets Falter mit der Änderung des Bebauungsplanes begonnen werden soll. Weiterhin wird auf die damit verbundenen Kosten verwiesen.
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt, die Änderung des Bebauungsplanes vorzunehmen, jedoch erst nach Fertigstellung des Baugebiets „Falter“.
Die Beschlussfassung erfolgt mit 16 Ja-Stimmen, zwei Nein-Stimmen und einer Enthaltung.
2025/71
Im Rahmen dieses Tagesordnungspunktes begrüßt die Vorsitzende Frau Blaszczyk, die neue Ordnungsamtsleiterin in der Gemeinde, und überreicht ihr einen Blumenstrauß.
Für die mit der Straßenverkehrsbehörde des Landratsamtes Enzkreis am 22. Mai 2025 geplante Verkehrsschau wurden der Verwaltung vonseiten der Bürger und des Gemeinderates verschiedene kritische Verkehrspunkte mitgeteilt (vgl. Anlage), die Frau Blaszczyk kurz vorstellt.
Tagesordnungspunkt 1 „Antrag auf Einrichtung eines eingeschränkten oder absoluten Halteverbots im Bereich der Brunnenstraße/Hohenwarter Straße (Ortsteil: Schellbronn)“ soll im Rahmen der Verkehrsschau aus Sicht des Gemeinderates geprüft werden. Der Gemeinderat beschließt dies mit 16 Ja-Stimmen und fünf Nein-Stimmen.
Tagesordnungspunkt 2 „Antrag auf Geschwindigkeitsbegrenzung im Bereich der Schule (Ortsteil: Steinegg)“ soll im Rahmen der Verkehrsschau aus Sicht des Gemeinderates ebenfalls geprüft werden. Der Gemeinderat beschließt dies einstimmig.
Zu Tagesordnungspunkt 3 „Antrag auf Einführung eines eingeschränkten oder absoluten Halteverbots im Bereich des Wendehammers Henhöferstraße (Ortsteil: Schellbronn)“ erklärt sich Gemeinderat Timon Vaessens für befangen und rückt vom Sitzungstisch ab. Mit zwei Ja-Stimmen, 16 Nein-Stimmen und zwei Enthaltungen beschließt der Gemeinderat, dass dieser Antrag im Rahmen der Verkehrsschau nicht geprüft wird.
Tagesordnungspunkt 4 „Antrag auf Einführung eines eingeschränkten oder absoluten Halteverbots im Bereich des Wendehammers Elzstraße (Ortsteil: Neuhausen)“ soll im Rahmen der Verkehrsschau ebenfalls nicht geprüft werden, da auch hier keine Notwendigkeit einer verkehrsrechtlichen Regelung gesehen wird. Der Gemeinderat beschließt dies mit 18 Nein-Stimmen und drei Enthaltungen.
Tagesordnungspunkt 5 „Antrag auf Einführung eines eingeschränkten oder absoluten Halteverbots im Bereich der Liebenzeller Straße (Ortsteil: Steinegg)“ soll aus Sicht des Gemeinderates im Rahmen der Verkehrsschau geprüft werden. Die Beschlussfassung erfolgt mit 19 Ja-Stimmen und zwei Nein-Stimmen.
Tagesordnungspunkt 6 „Antrag auf Einführung eines eingeschränkten oder absoluten Halteverbots im Ferienpark Ruibrunnenstraße (Ortsteil: Schellbronn)“ soll nicht in die Verkehrsschau aufgenommen werden. Der Gemeinderat beschließt dies mit zwei Ja-Stimmen, 17 Nein-Stimmen und zwei Enthaltungen.
Zu Tagesordnungspunkt 7 „Antrag auf Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h in der Münklinger Straße (Ortsteil: Neuhausen) und der Unterreichenbacher Straße (Ortsteil: Schellbronn)“ wird aus der Mitte des Gremiums vorgeschlagen, eine Geschwindigkeitsreduzierung auf 40 km/h zu beantragen. Außerdem soll der Punkt um die Neuhausener Straße und die Schellbronner Straße im Ortsteil Hamberg ergänzt werden. Der Gemeinderat beschließt mit 17 Ja-Stimmen, zwei Nein-Stimmen und zwei Enthaltungen, diesen Antrag im Rahmen der Verkehrsschau zu prüfen.
Tagesordnungspunkt 8 „Antrag auf Einführung eines eingeschränkten oder absoluten Halteverbots in der Unterreichenbacher Straße (Ortsteil: Schellbronn)“ soll nicht in die Verkehrsschau aufgenommen werden. Der Gemeinderat beschließt dies mit drei Ja-Stimmen, 15 Nein-Stimmen und drei Enthaltungen.
2025/68
Mit Schreiben vom 8. April 2025 hat das Kommunal- und Prüfungsamt des Landratsamtes Enzkreis die Gesetzmäßigkeit der am 25. Februar 2025 beschlossenen Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 eingeschränkt bestätigt (vgl. Anlage 1).
Von der Gesetzmäßigkeitsbestätigung ausgenommen wird die geplante Kreditermächtigung in Höhe von 1.887.000 EUR, weshalb diese auf null reduziert werden muss. Aufgrund der versagten Kreditermächtigung ist ein Beitrittsbeschluss zur beigefügten Haushaltssatzung (vgl. Anlage 2) durch den Gemeinderat erforderlich.
Infolge der versagten Kreditermächtigung wird die Mindestliquidität voraussichtlich bereits im Jahr 2026 unterschritten, weshalb aus Sicht der Verwaltung alle geplanten Investitionen nochmals kritisch überprüft und hinterfragt werden sollten.
In Bezug auf die Frage aus der Zuhörerschaft ergänzt die Vorsitzende, dass in diesem Jahr voraussichtlich kein Kredit benötigt wird. Die Kreditermächtigung wurde eingeplant für den Fall, dass die Grundstücksverkäufe im Neubaugebiet „Falter“ und dem Gewerbegebiet West II nicht wie geplant verlaufen. Sollte sich dies im Jahresverlauf abzeichnen, muss – aufgrund der versagten Kreditermächtigung – ein Nachtragshaushalt erstellt werden.
Frau Dr. Wagner informiert in diesem Zusammenhang den Gemeinderat darüber, dass sie – insbesondere zur Sicherstellung der Mindestliquidität in den kommenden Jahren – bereits bei der kath. Kirchengemeinde angefragt hat, ob es denkbar wäre, dass die Zahlung des Kaufpreises in Höhe von 828.901 Euro für das Wolfgangzentrum bis zum Jahr 2027 in drei Raten erfolgt. Eine entsprechende Prüfung wurde zugesagt.
Darüber hinaus sollte aus Sicht der Vorsitzenden nochmals darüber nachgedacht werden, ob die Rundbahn tatsächlich zwingend erforderlich ist. Aus ihrer Sicht wäre – insbesondere mit Blick auf die finanzielle Leistungsfähigkeit der Gemeinde – auch eine „kleinere Lösung“ denkbar, in der die 100-m-Laufbahn, die Kugelstoß-, Speerwurf- und Diskusanlage mit Flutlicht lediglich verlegt werden. Dann könnte ggf. zu einem späteren Zeitpunkt ein großer Schulsportplatz oder ein Kunstrasenplatz auf dem Areal gebaut werden.
Ebenfalls könnte die Sanierung des Kinderbeckens im Freibad nochmals kritisch hinterfragt werden. Aus Sicht der Vorsitzenden würde die Attraktivität des Freibades allerdings erheblich darunter leiden, weshalb sie vorschlägt, in diesem Bereich den beschlossenen Weg weiterzugehen.
Im Gremium stößt die vorgeschlagene Vorgehensweise auf Zustimmung, weshalb in der kommenden Sitzung nochmals über die weitere Entwicklung des Bildungscampus-Areals beraten werden soll.
Beschluss:
Der Gemeinderat tritt dem rechtmäßigen Satzungsbeschluss bei.
Die Beschlussfassung erfolgt einstimmig.
2025/74
Die Hochbauarbeiten des Kinderbildungszentrums in Steinegg sind nahezu abgeschlossen, und die Arbeiten der Außenanlagen werden Anfang Mai beginnen. Alle gut erhaltenen Möbel aus den bestehenden Kita-Gruppen in Steinegg und Neuhausen und der Krippengruppe in Schellbronn werden, wie bereits mitgeteilt, in den Neubau mit umziehen. Zusätzlich zu den Gruppenräumen sind die Materialräume, das neue Atelier, Schlaf-, Büro-, Bewegungs- und Aufenthaltsraum ganz oder teilweise neu auszustatten. Hinzu kommen Teppiche für die Gruppenräume und die Einbaumöbel wie Garderoben und Sitzbänke.
Im Bereich der Kita-Möbel wird aufgrund der bewährten Qualität und der bereits vorhandenen Möbelstücke, welche ebenfalls von der Firma Haba sind, die Firma Haba Pro favorisiert. Dies hat zusätzlich den Vorteil, dass die gewünschte Ausstattung vollständig bei einem Anbieter bestellt werden kann und diese optisch und auch funktional gut miteinander kombinierbar ist. Alle anderen angefragten Anbieter können die gewünschte Ausstattung nicht vollumfänglich anbieten. Die Verwaltung empfiehlt deshalb die Vergabe der Inneneinrichtung an die Firma Haba Pro gem. dem als Anlage 1 (nö) beigefügten Angebot für 52.142,65 € (brutto) inkl. Lieferung und Montage. Die Lieferzeit beträgt derzeit ca. acht Wochen ab Auftragserteilung.
Für die Ausstattung der Büro- und Materialräume wurden insgesamt drei Angebote eingeholt. Das günstigste Angebot hat die Firma Krieg abgegeben, weshalb die Verwaltung die Vergabe der Ausstattung des Besprechungsraumes sowie der Büro- und Materialräume an die Firma Krieg für 12.495,00 € (brutto) vorschlägt. Die als Anlage 2 (nö) beigefügten Angebote sind nur bedingt vergleichbar, da nicht alle Anbieter ein vollständiges Angebot abgeben konnten. Nachträglich wurde beim günstigsten Anbieter auch noch die Montage mit angefragt. Die Lieferzeit beträgt derzeit ca. sechs Wochen ab Auftragserteilung.
Ebenfalls müssen noch Teppiche für die Gruppenräume für 2.996,30 Euro (brutto) gem. dem als Anlage 3 (nö) beigefügten Angebot angeschafft werden.
Für die Einbaumöbel, wie Garderoben und Sitzbänke, wurden vom Architekturbüro Abraham insgesamt drei Angebote, vgl. Anlage 4 (nö), eingeholt. Das günstigste Angebot hat die Firma Andrejewski abgegeben, weshalb das Architekturbüro Abraham die Vergabe der Lieferung und Installation der Einbaumöbel an die Firma Andrejewski für 31.851,16 € (brutto) vorschlägt.
Dadurch ergeben sich Gesamtausgaben in Höhe von 99.485,11 € (brutto). Im Haushalt 2025 wurden für die komplette Ausstattung des Kinderbildungszentrums insgesamt 100.000 € (brutto) veranschlagt.
Aus der Mitte des Gremiums wird nachgefragt, ob es eine günstigere Alternative zu den Möbeln der Firma Haba gibt. Die Vorsitzende teilt mit, dass die Möbel aus Vollholz und damit äußerst robust sind. Außerdem lassen sie sich problemlos mit den bereits vorhandenen Möbeln kombinieren. Alternativ könnte die Beschaffung der Möbel ausgeschrieben werden, sodass ggf. auch Schreinereien die Möglichkeit haben, sich zu bewerben. Diese zeitlichen Verzögerungen könnten allerdings dazu führen, dass der geplante Eröffnungstermin verschoben werden muss. Zudem rechnet die Vorsitzenden bei maßangefertigten Möbeln nicht mit günstigeren Preisen. Da alle Kitas mit Möbeln der Firma Haba (bzw. ehem. Wehrfritz) ausgestattet sind und diesbezüglich gute Erfahrungen gemacht wurden, schlägt die Vorsitzende vor, auch beim Kinderbildungszentrum dabei zu bleiben.
Beschluss:
Der Gemeinderat stimmt folgenden Vergaben für die Inneneinrichtung und die Ausstattung des Kinderbildungszentrums zu:
a) Ausstattung Kita-Möbel
(vgl. Anlage 1 – Angebot der Firma Haba)52.142,65 € (brutto)
b) Ausstattung Besprechungsraum, Büro- und Materialräume
(vgl. Anlage 2 – Angebot der Firma Krieg)12.495,00 € (brutto)
c) Teppiche
(vgl. Anlage 3 – Angebot der Firma Stengele)2.996,30 € (brutto)
d) Einbaumöbel
(vgl. Anlage 4 – Angebot der Schreinerei Andrejewski)31.851,16 € (brutto)
Gesamtsumme99.485,11€ (brutto)
Die Beschlussfassung erfolgt mit 19 Ja-Stimmen, einer Nein-Stimme und einer Enthaltung.
2025/62
A: Lieferung und Installation Netzwerkverkabelung:
Zum Ausbau von WLAN und DECT sind in den Kitas Neuhausen und Schellbronn Netzwerkverkabelungsarbeiten notwendig. Diese sind als Grundlage zur Installation der aktiven Netzwerkkomponenten unumgänglich und werden von der Firma Wenzel Elektroanlagenbau GmbH für 15.907,82 Euro (brutto) (vgl. Anlage 1) angeboten. Die Kosten für die Lieferung und Installation der Netzwerkverkabelung verteilen sich wie folgt:
Kita Neuhausen Material:3.652,29 Euro (brutto)
Kita Neuhausen Montagezeit:5.902,40 Euro (brutto)
Summe Kita Neuhausen:9.554,69 Euro (brutto)
Kita Schellbronn Material:1.631,22 Euro (brutto)
Kita Schellbronn Montagezeit:4.721,92 Euro (brutto)
Summe Kita Schellbronn:6.353,14 Euro (brutto)
Die Firma Wenzel Elektroanlagen GmbH hat bereits die Installation der Netzwerkverkabelungsarbeiten in der Verbandsschule durchgeführt und ist der Verwaltung als verlässlicher Partner bekannt.
B: Lieferung und Installation WLAN und DECT:
Die WLAN- und DECT-Versorgung der Kindergärten Neuhausen und Schellbronn ist in einem sehr schlechten Zustand. Die eingesetzte FRITZ!Box hat keine ausreichende Leistung, um die Kindergärten vollflächig und in ausreichender Qualität mit WLAN und DECT zu versorgen. Zur Verbesserung der aktuellen Situation sind im Haushalt 2025 insgesamt 20.000 Euro für die Erstellung eines WLAN+DECT-Konzepts vorgesehen. Zur Vermeidung von Fachplanungskosten wurde mit der Firma Kalisch Systems GmbH & Co. KG eine umfassende Vor-Ort-Begehung durchgeführt. Bei diesem Vor-Ort-Termin wurde für die Kitas Neuhausen und Schellbronn sowie den Neubau des Kinderbildungszentrums Steinegg ein tragfähiges und erweiterbares System konzipiert. Die Lieferung und Installation der aktiven Netzwerkkomponenten werden von der Firma Kalisch Systems für 20.694,10 Euro (brutto) angeboten. Die Kosten der Lieferung und Installation der Komponenten verteilen sich wie folgt:
Der Gemeinde ist die Firma Kalisch Systems bereits von der Installation der aktiven WLAN-Komponenten in der Verbandsschule als verlässlicher Partner bekannt.
Alle aufgeführten Arbeiten sind in der Kita Hamberg ebenfalls erforderlich und werden für den Haushalt 2026 eingeplant.
Beschluss:
A:Die Firma Wenzel Elektroanlagenbau GmbH aus Bad Liebenzell wird für 15.907,82 Euro (brutto) mit der Lieferung und Installation der Komponenten für die Netzwerkverkabelung beauftragt.
B: Die Firma Kalisch Systems GmbH & Co. KG aus Reutlingen wird für 20.694,10 Euro (brutto) mit der Lieferung und Installation der aktiven Netzwerkkomponenten beauftragt.
Die Beschlussfassung erfolgt einstimmig. Gemeinderat Gerd Philipp hatte bei dieser Beschlussfassung das Sitzungszimmer verlassen.
2025/4/SV
Die Rechner der Schulverwaltung (fünf Rechner: Schulleitung, stellv. Schulleitung, Sekretariat, Hausmeister und Kernzeitbetreuung) und Pädagogik (fünf Rechner: zwei Rechner Primarstufe und drei Rechner Sekundarstufe) sind mittlerweile sieben Jahre alt und dementsprechend ist ein produktives Arbeiten kaum noch möglich. Zudem kann auf den technisch veralteten Rechnern kein Windows 11 installiert werden. Mit dem Auslaufen der Updateversorgung von Windows 10 zum Herbst 2025 wären die Rechner ein potenzielles Sicherheitsrisiko für das Schulnetzwerk. Um dieses potenzielle Sicherheitsrisiko zu vermeiden, sollen die Rechner im August 2025 gegen neue Geräte ausgetauscht werden. Die weiteren technischen Geräte wie Monitore, Tastaturen, Mäuse etc. sind unauffällig und werden aus diesem Grund weiterhin genutzt.
Die Lieferung und Installation der Rechner wird von der Firma Kalisch Systems für insgesamt 10.721,90 Euro (brutto) (vgl. (nö) Angebot Lieferung und Installation Rechner (Verwaltung), (nö) Angebot Lieferung und Installation Rechner (Pädagogik)) angeboten.
Dem Schulverband ist die Firma Kalisch Systems GmbH & Co. KG aus Reutlingen von der Lieferung und Installation der aktiven WLAN-Komponenten und der Schülerrechner der VIB bekannt.
Für die Lieferung und Installation der Rechner sind im Haushaltsplan 8.200,00 Euro (brutto) veranschlagt, weshalb dieser Ansatz überschritten wird. Ein zweistufiger Austausch der Rechner ist mit Mehrkosten verbunden und daher unwirtschaftlich. Zudem besteht aus Sicht der Verwaltung aufgrund des Sicherheitsrisikos dringender Handlungsbedarf. Die Kosten für drei Rechner (zweimal Pädagogik Primarstufe und einmal Kernzeitbetreuung) trägt vollumfänglich die Gemeinde Neuhausen. Die Lieferung und Installation der restlichen sieben Rechner werden entsprechend dem Umlageschlüssel auf die Verbandsgemeinden verteilt. Hierzu erfolgt eine separate Rechnungsstellung.
Beschlussvorschlag:
Die Firma Kalisch Systems GmbH & Co. KG aus Reutlingen wird für 10,721,90 Euro (brutto) mit der Lieferung und Installation der Rechner beauftragt.
Die Beschlussfassung erfolgt einstimmig. Gemeinderat Gerd Philipp hatte bei dieser Beschlussfassung das Sitzungszimmer verlassen.
2025/72
Nach § 78 Abs. 4 GemO hat der Gemeinderat über die Annahme von Spenden an die Gemeinde Neuhausen zu beschließen. Folgende Spende wurde der Gemeinde Neuhausen zugewendet:
Datum | Spender | Betrag | Spendenart | Verwendungszweck | Hinweis auf Geschäftsbeziehung |
30.03.2025 | Claus Holzhauer | 500,00 Euro | Sachspende | Küchenzeile inkl. Einbaugeräte für die Flüchtlingsunterkunft in der Gemmingenstr. 2 | keine |
Beschluss:
Der Gemeinderat stimmt der Annahme der vorstehend aufgeführten Spende zu und bedankt sich herzlich dafür.
Die Beschlussfassung erfolgt einstimmig. Gemeinderat Gerd Philipp hatte bei dieser Beschlussfassung das Sitzungszimmer verlassen.
Verabschiedung in den Ruhestand: Im Rahmen dieses Tagesordnungspunktes wird Hauptamtsleiter Joachim Lutz vom Gemeinderat in den Ruhestand verabschiedet. Die Mitglieder des Gremiums bedanken sich für die stets gute Zusammenarbeit.