Gemeinderat

Beschlussveröffentlichung GR-Sitzung 27.5.

Beschlussveröffentlichung zur Sitzung des Gemeinderates am Dienstag, 27. Mai 2025, 19:00 Uhr in der Schwarzwaldhalle, Unterreichenbacher Straße...

Beschlussveröffentlichung

zur Sitzung des Gemeinderates

am Dienstag, 27. Mai 2025, 19:00 Uhr

in der Schwarzwaldhalle, Unterreichenbacher Straße 46, 75242 Neuhausen

Hinweis:

Die Verwaltungsbeilagen und Anlagen zur Sitzung können im Internet unter neuhausen-enzkreis.ratsinfomanagement.net eingesehen werden.

Öffentliche Sitzung

1. Fragen der Zuhörer

Aus den Reihen der Bürger/innen werden Fragen zu folgenden Themen gestellt:

1.1 Sportanlage Bildungscampus: Es wird nachgefragt, ob bei der „kleineren Variante“ keine Stützmauer erforderlich sei. Weiterhin wird von einem Vertreter des LV Biet auf die Bedeutung der Sportanlage für den Verein verwiesen. Der Verein hat derzeit 385 Mitglieder und ist damit der größte Leichtathletikverein in der Gegend. Es wird die Bitte ausgesprochen, auch für den Verein eine gute und praktikable Lösung umzusetzen, bei der man nicht schlechter gestellt wird als vor der Baumaßnahme. Abschließend sagt der Vertreter des LV Biet, dass der Verein die in der Vorlage enthaltene „kleinere Lösung“ vollumfänglich unterstützt und nun auf eine zeitnahe Umsetzung hofft. Die Vorsitzende wird im Rahmen des entsprechenden Tagesordnungspunktes darauf eingehen.

1.2 Bauverpflichtung „Falter“: Es wird nachgefragt, ob es eine Bauverpflichtung geben wird. Weiterhin wird angemerkt, dass der Grundstückspreis mit 450 Euro/m² im Vergleich zu anderen Gemeinden als zu hoch erscheint. Die Vorsitzende wird im Rahmen des entsprechenden Tagesordnungspunktes darauf eingehen.

2. Bekanntgaben

2.1 Jubiläumsveranstaltungen: Am Donnerstag, 5. Juni 2025, findet ab 18 Uhr die zweite Strohsommer-After-Work-Party auf dem Rathausplatz statt. Das Motto lautet „Grill & Chill“. Für das leibliche Wohl sorgen an diesem Abend der SV Neuhausen und der HauHu. Die nächste große Jubiläumsveranstaltung findet am Samstag, 21. Juni 2025, in Schellbronn statt. Im Rahmen des Sommerfestes gibt es im Freibad ab 14 Uhr verschiedene Aktionen und Angebote der DRLG und des DRK. Der Eintritt ins Freibad ist an diesem Tag frei und es gelten verlängerte Öffnungszeiten. Das Fest beginnt um 16.30 Uhr auf dem Freibadparkplatz mit dem traditionellen Fassanstich und musikalischer Umrahmung durch den Musikverein Unterreichenbach. Für das leibliche Wohl sorgen Foodtrucks, eine Cocktailbar sowie die örtlichen Vereine. Für Stimmung sorgt DJ Curry. Höhepunkt des Abends ist eine Feuershow.

2.2 Monbachstraße: Die Sperrung der Monbachstraße ist seit dem heutigen Tag wieder aufgehoben. Aufgrund der Holzerntemaßnahmen des Staatsforstes sind Schäden entstanden, die vor der Öffnung behoben werden mussten.

2.3 Fahrradweg zwischen Neuhausen und Schellbronn: In den kommenden Wochen wird der Radweg zwischen Neuhausen und Schellbronn gesperrt, um einige Wurzelanhebungen zu beseitigen.

2.4 Erschließungsmaßnahme Neubaugebiet Falter: Die äußeren Erschließungsarbeiten (Lehninger Straße) liegen derzeit sehr gut im Zeitplan. Sehr ärgerlich war jedoch, dass die gepflanzten Sträucher beim Bolzplatz Neuhausen mutwillig herausgerissen wurden. Die Gemeinde hat schnell reagiert und hofft, dass die zum Ausgleich erforderlichen Sträucher keinen Schaden genommen haben und wieder anwachsen.

3. Beratung und Beschlussfassung der Forsteinrichtungsplanung 2025–2034

2025/93

Zu diesem Tagesordnungspunkt begrüßt die Vorsitzende Herrn Roth und Herrn Häuber vom Kreisforstamt, die anhand einer Präsentation (vgl. Anlage) die wesentlichen Punkte der Forsteinrichtungsplanung vorstellen.

Die Forsteinrichtungsplanung setzt die Ziele des Waldbesitzers in Einzelplanungen um und versucht dabei ggf. bestehende Zielkonflikte aufzulösen. Eine wichtige Grundlage hierfür sind die vorliegenden Ziele des Waldbesitzers. Auf Grundlage dieser konkreten Ziele wurde die Planung für die Forsteinrichtung aufgebaut. Für die Bewirtschaftung im Gemeindewald Neuhausen wurden die in der Anlage 1 aufgeführten Zielsetzungen und Planungen definiert. Bei der Waldbegehung am 15. Mai 2025 wurde der Gemeinderat bereits ausführlich über die Planung der Forsteinrichtung für den Zeitraum 2025–2034 informiert.

Aus der Mitte des Gremiums wird der Wunsch geäußert, dass die Waldwege ausgebessert werden. Herr Roth teilt hierzu mit, dass konkrete Schäden direkt bei Herrn Häuber gemeldet werden können und er sich dann darum kümmert.

Beschluss:

Der Gemeinderat stimmt der vorgelegten Forsteinrichtungsplanung 2025–2034 zu.

Beratungsergebnis:

Die Beschlussfassung erfolgt einstimmig. Gemeinderat Michael Ehringer hat bei dieser Beschlussfassung das Sitzungszimmer verlassen.

4. Bebauungsplanverfahren „Sport-, Park- und Freiflächen Bildungscampus Biet“, Ortsteil Steinegg, mit örtlichen Bauvorschriften

- Änderung des Aufstellungsbeschlusses vom 19. März 2024 aufgrund der Verkleinerung des Planbereichs 2025/91

I. Anlass zur Änderung des Aufstellungsbeschlusses

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 19. März 2024 den Beschluss zur Aufstellung eines Bebauungsplanverfahrens „Sport-,Park- und Freiflächen Bildungscampus Biet“, Ortsteil Steinegg, mit örtlichen Bauvorschriften für das Bebauungsplangebiet „Sport-,Park- und Freiflächen Bildungscampus Biet“ beschlossen (vgl. Anlage 1). Auf diesen Flächen sollten die dringend benötigten Sport-, Park- und Freiflächen für die Verbandsschule, das Kinderbildungszentrum sowie die örtlichen Vereine angelegt werden. Die Verwaltung hat daraufhin eine Gesamtkonzeption mit stufenweisem Ausbau erarbeitet, welche in der Sitzung des Gemeinderats am 22. Oktober 2024 beschlossen wurde (vgl. Anlage 2).

In Folge der versagten Kreditermächtigung im Haushaltsjahr 2025 wird die Mindestliquidität voraussichtlich bereits im Jahr 2026 unterschritten, weshalb aus Sicht der Verwaltung alle geplanten Investitionen nochmals kritisch überprüft und hinterfragt werden müssen. Aufgrund dessen hat die Verwaltung nun in Zusammenarbeit mit einem Planungsbüro einen neuen reduzierten Entwurf erarbeitet (vgl. Anlage 3). Die Verkleinerung des Planbereichs ist zudem mit einer erheblichen Zeitersparnis im weiteren Bebauungsplanverfahren verbunden, da der geschützte Streuobstbestand auf dem Grundstück mit der Flst.-Nr. 216 vorerst nicht berührt wird und somit kein Ausgleich erfolgen muss.

Insoweit schlägt die Verwaltung vor, den Bebauungsplan in „Sport- und Freiflächen Bildungscampus Biet“ umzubenennen und den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes vom 19. März 2024 dahingehend zu ändern, dass der räumliche Geltungsbereich des Plangebietes, wie im Lageplan mit Stand 16. Mai 2025 (vgl. Anlage 4) dargestellt, reduziert wird.

Eine stufenweise Realisierung der Sportanlage wäre aufgrund der geringeren Kosten nicht mehr erforderlich, weshalb auch der ebenfalls sanierungsbedürftige Schulsportplatz direkt verlegt werden könnte. Dies hätte den zusätzlichen Vorteil, dass ggf. auch die Parkfläche vergrößert werden könnte.

Im Änderungsverfahren des Flächennutzungsplanes (FNP) sollte die blau schraffierte Fläche jedoch in der ursprünglichen Form (vgl. Anlage 5) beibehalten werden, sodass ggf. zu einem späteren Zeitpunkt zusätzlich noch ein (Kunst-)Rasenplatz realisiert werden könnte. Hierzu ging bei der Verwaltung am 25. April 2025 ein entsprechender Antrag der JSG Biet ein (vgl. Anlage 6).

II. Ziele und Zwecke der Planung

Durch die Aufstellung des Bebauungsplanes mit örtlichen Bauvorschriften für das Bebauungsplangebiet sollen die planungsrechtlichen Zulässigkeitsvoraussetzungen für die Errichtung von Sport- und Freiflächen für die Verbandsschule im Biet, das Kinderbildungszentrum sowie die örtlichen Vereine geschaffen werden.

III. Übereinstimmung mit dem Flächennutzungsplan

Das geänderte Plangebiet mit der Bezeichnung „Sport- und Freiflächen Bildungscampus Biet“ ist im rechtskräftigen FNP als Fläche für Gemeinbedarf ausgewiesen (vgl. Anlage 7).

Die Vorsitzende begrüßt zu diesem Tagesordnungspunkt Herrn Simon Gross von Dreigrün Gross + Partner Landschaftsarchitekten mbB, der anhand einer Präsentation (vgl. Anlage 8) mögliche Gestaltungsvarianten für die Sportanlage am Bildungscampus aufzeigt. Die Anlage soll sowohl zur Nutzung im Rahmen des Schulsports als auch für den Vereinssport geeignet sein. Eine Förderung des Vorhabens ist sowohl über die kommunale Sportförderung als auch über die Vereinssportförderung möglich.

Aus der Mitte des Gremiums wird nachgefragt, ob das Gelände in der Zukunft um einen größeren Fußballplatz erweitert werden könnte. Die Vorsitzende verweist auf einen vorliegenden Antrag der JSG Biet. Frau Dr. Wagner ergänzt jedoch, dass die aktuelle Planung lediglich eine Leichtathletik- und Schulsportanlage vorsieht. Eine Erweiterung um den beantragten Kunstrasenplatz wäre prinzipiell möglich und ist in der beigefügten Planung bereits mit einer gestrichelten Linie eingezeichnet. Derzeit kann die Gemeinde dies aber finanziell nicht stemmen.

Zur Parkplatzsituation ergänzt die Vorsitzende, dass durch die von Herrn Gross vorgestellte Gestaltungsvariante der jetzige Schulsportplatz entfallen könnte. Hierdurch könnten mehr Parkplätze realisiert bzw. diese anders angeordnet werden und evtl. noch ein Verkehrsübungsplatz oder Ähnliches als Erweiterungsfläche (bei Veranstaltungen) angelegt werden. Das Büro Morlock sollte deshalb beauftragt werden, die Konzeption für den Parkplatz nochmals zu überarbeiten.

Auf Nachfrage aus dem Gremium teilt Frau Dr. Wagner mit, dass das Büro Bioplan, um weitere Verzögerungen zu vermeiden, bereits erste Untersuchungen durchgeführt hat und auf der verkleinerten Fläche aus umweltrechtlicher Sicht keine größeren Problemstellungen zu erwarten sind. Das größte Problem wäre der vorhandene Streuobstbestand, der bei der „kleineren Lösung“ durch die Maßnahme nicht tangiert wird. Zudem kann bei der Reduzierung des Geltungsbereichs sowohl beim Büro Bioplan als auch beim Büro Schöffler das Auftragsvolumen entsprechend reduziert werden.

Aus der Mitte des Gremiums wird nachgefragt, ob auf der Anlage auch Meisterschaften ausgerichtet werden können. Die Vorsitzende teilt hierzu mit, dass dies nicht möglich sein wird, da hierfür eine 400-Meter-Rundbahn erforderlich ist.

Weiterhin wird aus der Mitte des Gremiums nachgefragt, wie die Kosten anteilig an die Gemeinde Tiefenbronn weiterberechnet werden. Die Vorsitzende teilt mit, dass 14 der 30 geplanten Parkplätze dem Schulverband zugerechnet werden. Eigentümer der Grundstücke sowie Bauherr der Sportanlage ist die Gemeinde Neuhausen, die diese dann an den Schulverband vermieten wird.

Zu der aus den Reihen der Zuhörer gestellten Frage teilt Frau Dr. Wagner mit, dass bei der „kleineren Lösung“ weniger Höhendifferenzen auszugleichen und deshalb keine Stützmauer erforderlich ist.

Das neue Plankonzept mit der „kleineren Lösung“ überzeugt das Gremium und soll weiterverfolgt werden. Hierzu wird ein Planungskomitee aus Schule, LV Biet, Verwaltung, Landschaftsarchitekt und Städteplaner gebildet.

Beschluss:

(1) Für den im Plankonzept vom 16. Mai 2025 dargestellten Bereich (vgl. Anlage 4) wird nach § 2 Abs. 1 BauGB ein Bebauungsplan („Sport- und Freiflächen Bildungscampus Biet“) mit örtlichen Bauvorschriften aufgestellt. Maßgebend für das Plangebiet ist die unter der Bezeichnung „Sport- und Freiflächen Bildungscampus Biet“ erfolgte Umgrenzung.

(2) Zur Darlegung und Erörterung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung wird aufgrund des § 3 Abs. 1 BauGB eine vorgezogene Bürgerbeteiligung durchgeführt. Sobald die dafür erforderlichen Planunterlagen ausgearbeitet sind, werden diese im Rathaus Neuhausen und auf der Homepage der Gemeinde Neuhausen öffentlich ausgelegt und den Bürgern 14 Tage Gelegenheit gegeben, sich zu der Planung zu äußern. Die Auslegung der Unterlagen ist öffentlich bekannt zu machen. Hiernach soll die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB in Form einer Informationsveranstaltung durchgeführt werden, in der die Ziele und Zwecke der Planung dargelegt werden und in der Gelegenheit zur Äußerung und zur Erörterung der Planung gegeben wird. Im Anschluss an diese noch bekannt zu gebende Informationsveranstaltung besteht die Möglichkeit für die Öffentlichkeit, sich innerhalb einer Frist von 14 Tagen zu der Planung zu äußern.

(3) Die Verwaltung wird beauftragt, zusammen mit dem Planungsbüro Dreigrün Gross + Partner Landschaftsarchitekten mbB die Gesamtkonzeption und die Kostenschätzung zu überarbeiten und diese dem Gemeinderat vorzustellen. Hierzu wird das Planungsbüro Dreigrün Gross + Partner Landschaftsarchitekten mbB für die Leistungsphasen I bis III beauftragt. Das Honorar hierfür beträgt voraussichtlich 40.614,43 (brutto).Im Rahmen der Überarbeitung der Gesamtkonzeption soll zudem vom Architekturbüro Morlock ein neuer Vorschlag zur Verbesserung der Parksituation erarbeitet werden.

Beratungsergebnis:

Die Beschlussfassung erfolgt einstimmig.

5. Vorberatung über die Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinden Neuhausen und Tiefenbronn

2025/90

Als Anlage ist eine Vorlage des Gemeindeverwaltungsverbandes Tiefenbronn beigefügt.

Beschluss:

Die Verbandsverwaltung wird bevollmächtigt, das weitere Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplanes mit dem Regionalverband und weiteren Behörden anzustoßen und die entsprechenden Verfahrensschritte einzuleiten.

Beratungsergebnis:

Die Beschlussfassung erfolgt einstimmig. Gemeinderat Martin Volz hat bei dieser Beschlussfassung das Sitzungszimmer verlassen.

6. Bebauungsplanverfahren „Heumade III“ im Ortsteil Hamberg, Beschlussfassung über den Bebauungsplan mit örtlichen Bauvorschriften als Satzung

a) Behandlung der während der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanentwurfs gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch eingegangenen Stellungnahmen

b) Beschlussfassung über den Bebauungsplan mit örtlichen Bauvorschriften als Satzung

2025/80

Zu a) Behandlung der während der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanentwurfs gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch eingegangenen Stellungnahmen

Der Gemeinderat hat am 25. März 2025 den Entwurf des Bebauungsplanes „Heumade III“, Ortsteil Hamberg, mit Textteil, Begründung und örtlichen Bauvorschriften in der Fassung vom 14. März 2025 gebilligt und die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen.

Der vom Gemeinderat gebilligte Bebauungsplanentwurf „Heumade III“, Ortsteil Hamberg, mit Textteil, Begründung und örtlichen Bauvorschriften (Fassung vom 14. März 2025), die Niederschrift über die Informationsveranstaltung für die Öffentlichkeit am 15. Februar 2024, das Protokoll des Scoping-Termins mit den Behörden am 17. Januar 2024, die Abwägungssynopse des Gemeinderates über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange aus der Sitzung am 25. März 2025, der Umweltbericht mit Grünordnungsplan in der Fassung vom 12. März 2025, der artenschutzrechtliche Fachbeitrag in der Fassung vom 17. Februar 2025, die FFH-Verträglichkeitsprüfung in der Fassung vom 14. Januar 2025, das Konzept zum Ausgleich des Eingriffs in die Lebensstätte des Dunklen Wiesenknopf-Ameisenbläulings in der Fassung vom 16. Januar 2025, das Konzept zum Ausgleich des Eingriffs in eine FFH-Mähwiese in der Fassung vom 25. Oktober 2024, die Überprüfung des Mähwiesenstatus der Mähwiese Nr. 6520023646185574 in der Fassung vom 7. August 2024, die Formblätter zur Natura-2000-Vorpüfung mit Anlage in der Fassung vom 11. März 2024, die artenschutzrechtliche Potenzialanalyse in der Fassung vom 28. Februar 2024, die Bewertung der artenschutzrechtlich erforderlichen Maßnahmen im Fall einer Worstcase-Prognose vom 15. Februar 2024 mit Monitoringbericht 2021 – 2023 der CEF-Fläche für streng geschützte Schmetterlinge für das Baugebiet „Ettern“ im Ortsteil Hamberg, die Entwässerungsstudie vom 8. Januar 2025, das geotechnische Gutachten vom 6. Dezember 2024 sowie die naturschutzrechtliche Entscheidung des Landratsamtes Enzkreis vom 4. März 2025 im Hinblick auf die von der Gemeinde Neuhausen beantragte Befreiung wegen der geplanten Inanspruchnahme einer FFH-Mähwiese (FFH-Bergmähwiese) nach § 30 Abs. 2 Nr. 7 und § 30 Abs. 4 i.V.m. § 67 Abs. 1 Nr. 1 Bundesnaturschutzgesetz lagen in der Zeit von Montag, 7. April 2025, bis einschließlich Freitag, 9. Mai 2025, im Rathaus Neuhausen (Flur im Erdgeschoss), Pforzheimer Straße 20, 75242 Neuhausen, zu jedermanns Einsicht während der allgemeinen Öffnungszeiten des Rathauses aus und waren in dieser Zeit sowohl auf der Homepage der Gemeinde Neuhausen (www.neuhausen-enzkreis.de – Bebauungsplanverfahren Heumade III – Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 BauGB) als auch im zentralen Internetportal des Landes Baden-Württemberg (https://www.uvp-verbund.de/kartendienste) abruf- und einsehbar. Gleichzeitig wurden die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs 1 BauGB von der Offenlage benachrichtigt.

Die während der Offenlage bzw. der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen sowie die Abwägungsvorschläge des Städteplaners hierzu sind tabellarisch (vgl. Anlage 3) beigefügt. Aus Sicht der Verwaltung und des Städteplaners sind keine weiteren Änderungen des Bebauungsplanentwurfs in der Fassung vom 14. März 2025 (vgl. Anlagen 1 und 2) erforderlich. Der Umweltbericht des Fachplanungsbüros Bioplan wurde um die in der Abwägung genannten Punkte ergänzt (vgl. Anlage 4). Ein Auszug aus dem Ökokonto der Gemeinde ist der Vorlage ebenfalls beigefügt (vgl. Anlage 5).

Beschluss:

Zu b) Beschlussfassung über den Bebauungsplan mit örtlichen Bauvorschriften als Satzung

(1) Der Gemeinderat nimmt die während der Offenlage des Bebauungsplanentwurfs „Heumade III“, Ortsteil Hamberg, mit örtlichen Bauvorschriften bzw. der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen zur Kenntnis und beschließt nach Abwägung der öffentlichen und privaten Belange untereinander und gegeneinander die vom Städteplaner in der Beilage (vgl. Anlage 3) empfohlenen Abwägungsvorschläge.

(2) Der Bebauungsplan „Heumade III“, Ortsteil Hamberg, mit örtlichen Bauvorschriften in der Fassung vom 14. März 2025 (vgl. Anlagen 1 und 2) wird nach § 10 Baugesetzbuch i.V.m. § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg als Satzung beschlossen.

Beratungsergebnis:

Die Beschlussfassung erfolgt einstimmig.

7. Beratung und Beschlussfassung über die Kaufpreisgestaltung und das Verfahren zum Verkauf der gemeindeeigenen Baugrundstücke im Baugebiet „Falter“, Ortsteil Neuhausen

2025/86

Folgende Gemeinderäte erklären sich zu diesem Tagesordnungspunkt für befangen und rücken vom Sitzungstisch ab:

Michael Ehringer

Franziska Talmon

Heinz Gerber

Gerd Philipp

Nachdem der Bebauungsplan für das Baugebiet „Falter“ im Ortsteil Neuhausen rechtskräftig und inzwischen auch das Umlegungsverfahren abgeschlossen und unanfechtbar ist, sollte überlegt werden, nach welchem Verfahren und zu welchem Verkaufspreis die 22 gemeindeeigenen Baugrundstücke für Einfamilien-/Doppelhäuser (im beigefügten Lageplan grün markiert) mit einer Gesamtfläche von 9.785 qm veräußert werden sollen. Die beiden größeren, für die Errichtung von Mehrfamilienhäusern vorgesehenen Parzellen (Fläche: 1.928 qm – im beigefügten Lageplan mit einem roten Kreuz versehen), die sich insbesondere für Baugenossenschaften eignen würden, sollten in einem separaten Verfahren vergeben werden.

Aus Sicht der Verwaltung könnte auf ein – wie seinerzeit beim Baugebiet „Tannenweg“ angewendetes – aufwändiges Vergabeverfahren mit einem Punktesystem nach örtlichen und sozialen Kriterien verzichtet werden. Es erscheint angesichts der aktuellen Situation am Immobilienmarkt ausreichend, die Baugrundstücke im Mitteilungsblatt, auf der Homepage der Gemeinde sowie in den sozialen Medien mit einer Bewerbungsfrist bis zum 30. Juni 2025 auszuschreiben.

Die Verteilung und Zuordnung der einzelnen Parzellen könnten dann im Losverfahren erfolgen. Sollten mehr Bewerbungen eingehen, als Grundstücke zur Verfügung stehen, wäre es immer noch denkbar, Auswahlkriterien festzulegen oder auch hier das Losverfahren zu wählen.

Die Kaufpreisgestaltung sollte sich am Zuteilungswert in der Umlegung (167 Euro pro qm) zuzüglich der Erschließungskosten (225 Euro pro qm) orientieren. Darüber hinaus erscheint es sinnvoll und geboten, einen Vorfinanzierungszuschlag für die von der Gemeinde seit Beginn des Verfahrens im Jahr 2018 vorab verauslagten Erschließungskosten (z. B. Fachplaner/Ausgleichsmaßnahmen/Grunderwerb Retentionsfläche) in Höhe von 58 Euro pro qm zu erheben. Somit ergäbe sich ein Verkaufspreis von 450 Euro/m².

Die Vorsitzende ergänzt zu den aus den Reihen der Zuhörer gestellten Fragen, dass der durchschnittliche Grundstückpreis im Enzkreis bei 507 Euro/m² pro Quadratmeter liegt. Somit liegt der von der Verwaltung vorgeschlagene Verkaufspreis für die Grundstücke deutlich unter dem Durchschnitt. Zur Bauverpflichtung teilt Frau Dr. Wagner mit, dass in den städtebaulichen Verträgen mit den Eigentümern bei einer Mehrzuteilung von mehr als 10 Prozent eine Bauverpflichtung von zehn Jahren vereinbart ist.

Auf Nachfrage aus der Mitte des Gremiums teilt die Vorsitzende mit, dass Auswahlkriterien, sofern diese gewünscht sind, im Vorfeld festgelegt werden sollten. Hierzu wird von einem Gemeinderat ergänzt, dass beim Baugebiet „Tannenweg“ in Hamberg zahlreiche Kriterien festgelegt wurden, die das Verfahren unnötig verkompliziert und der Verwaltung sehr viel Arbeit gemacht haben.

Aus der Mitte des Gremiums wird zudem vorgeschlagen, den Bewerbungszeitraum bis zum 31. Juli 2025 zu verlängern.

Beschluss:

Nach eingehender Beratung beschließt der Gemeinderat

1. Die 22 gemeindeeigenen Baugrundstücke im Baugebiet „Falter“, Ortsteil Neuhausen, werden öffentlich mit einer Bewerbungsfrist bis zum 31. Juli 2025 ausgeschrieben. Bewerben dürfen sich ausschließlich tatsächliche Bauherren bzw. Bauherrinnen. Pro Haushalt (z. B. Ehepaar oder Lebensgemeinschaft) ist nur eine Bewerbung möglich. Die Vergabe erfolgt nach Abschluss der Bewerbungsfrist durch die Gemeinde. Die Zuteilung hängt maßgeblich von der Zahl der eingegangenen Bewerbungen ab:

  • Bei großer Nachfrage behält sich die Gemeinde vor, zusätzliche Vergabekriterien festzulegen oder ein Losverfahren durchzuführen.
  • Bei geringer Nachfrage kann die Verwaltung die Grundstücke an die Bewerber/innen vergeben.

2. Der Verkaufspreis wird auf 450 Euro pro Quadratmeter festgesetzt.

Beratungsergebnis:

Die Beschlussfassung erfolgt mit 16 Ja-Stimmen und einer Enthaltung.

8. Erneute Beratung und Beschlussfassung über die Vergabe der Neubeschaffung eines Mannschaftstransportwagens (MTW)

2025/75

In der GR-Sitzung am 25. Februar 2025 haben sich die Gemeinderäte für die Vergabe des Los 1 (Fahrgestell) an die Fa. MAN Truck & Bus Deutschland GmbH aus Winterbach ausgesprochen. Das Los 1 (Fahrgestell) wurde im Formular L213 für 66.689,80 Euro (brutto) angeboten. Der zuständige Mitarbeiter der Fa. MAN Truck & Bus Deutschland GmbH bestätigt auf diesem Formular fälschlicherweise die Richtigkeit der Angaben. In den beigefügten Dokumenten (Produktbeschreibung, Leistungsbeschreibung, Quittung Angebotsabgabe) wurde das Fahrgestell für 66.689,80 Euro (netto) angeboten. Der Preisfehler wurde anschließend in den Vergabevorschlag übertragen und letztlich bei der Auftragsvergabe des Los 1 für 66.689,80 Euro (brutto) aufgedeckt. Von Seiten der Fa. MAN Truck & Bus GmbH wird die Lieferung des Los 1 (Fahrgestell) für den Preis in Höhe von 66.689,80 Euro (brutto) ausgeschlossen, da es sich laut Aussage des zuständigen Mitarbeiters um einen Irrtum bei der Preisangabe handelt. Aufgrund dessen konnte das Vergabeverfahren nicht erfolgreich abgeschlossen werden und wird auf die Stufe der Angebotsprüfung zurückversetzt.

Das für die Durchführung der Ausschreibung und für die Angebotsprüfung beauftragte Büro für Fahrzeug- und Gerätebeschaffung (BFG GmbH) räumt den Fehler bei der Überprüfung der Ausschreibungsunterlagen ein und hat sich hierfür entschuldigt. Inwieweit das Büro hierfür in Regress genommen werden kann, wird derzeit geprüft. Hierbei ist jedoch zu berücksichtigen, dass der Gemeinde die Mehrkosten in Höhe von 6.673,70 Euro (brutto), welche die Preisdifferenz zum Zweitplatzierten darstellt, ohnehin entstanden wären. Hätte das beauftragte Büro den Fehler erkannt, wäre die Fa. MAN Truck & Bus Deutschland GmbH bereits im Rahmen der Angebotsprüfungsphase (Preisaufklärung) auszuschließen gewesen.

Unter Berücksichtigung der MwSt. liegt die Fa. MAN Truck & Bus GmbH auf Rang Nr. 3 und ist damit der teuerste Anbieter (vgl. Anlage 1). Laut Vergabeordnung sind nachträgliche Preisänderungen nicht zulässig und der Bewerber ist aus dem Verfahren auszuschließen.

Nach (erneuter) sachlicher und rechnerischer Prüfung durch die BFG GmbH ergeht für das MTW Los 1 (Fahrgestell) folgender neuer Vergabevorschlag: Das wirtschaftlichste Angebot wurde von der Firma Freytag Karosseriebau GmbH & Co. KG aus Elze für 73.363,50 Euro (brutto) abgegeben, weshalb diese den Zuschlag für Los 1 erhalten sollten.

Beschluss:

Das Los 1 (Fahrgestell) wird an die Fa. Freytag Karosseriebau GmbH & Co. KG aus Elze für 73.363,50 Euro (brutto) vergeben.

Beratungsergebnis:

Die Beschlussfassung erfolgt einstimmig.

9. Beratung und Beschlussfassung über die Vergabe der Leistungen zur Optimierung der Turbinensteuerung

2025/2/ZW

In den Gremiensitzungen der Gemeinde Neuhausen (26. November 2024) und der Gemeinde Tiefenbronn (24. Januar 2025) wurde der Beschluss gefasst, die anstehenden Maßnahmen aufgrund der vom Regierungspräsidium beauftragten Mindestwasseruntersuchung schrittweise umzusetzen. Einer der unmittelbar umzusetzenden Punkte ist die Optimierung der Turbinensteuerung. Im Rahmen der Untersuchung wurden starke Abflussschwankungen festgestellt, wodurch einzelne Fische in der Ausleitungsstrecke gestrandet sind und nicht mehr ins benetzte Gerinne zurückkehren konnten. Zur Verhinderung eines schwall- und sunkartigen Betriebs muss die Anlagensteuerung schnellstmöglich optimiert werden.

Die Ausschreibungsunterlagen wurden an insgesamt drei Fachfirmen versendet. Alle drei haben ein Angebot abgegeben (vgl. Anlage 1). Nach sachlicher und rechnerischer Prüfung der Angebote durch das Büro Fichtner ergeht folgender Vergabevorschlag: Das wirtschaftlichste Angebot wurde von der Fa. IEK Industrieelektronik GmbH aus Weimar in Höhe von 22.900 Euro (netto) abgegeben.

Haushaltsrechtliche Beurteilung:

Für die Ertüchtigung der Wasserturbine ist im Wirtschaftsplan 2025 ein Planansatz in Höhe von 56.300 Euro vorgesehen. Davon wurden bislang 915,20 Euro für Planungsleistungen abgerufen. Für die Vergabe der Leistung zur Optimierung der Turbinensteuerung sind im aktuellen Wirtschaftsjahr somit finanzielle Mittel vorhanden.

Beschlussvorschlag:

Die Leistungen zur Optimierung der Turbinensteuerung werden für 22.900 Euro (netto) an die Firma IEK Industrieelektronik GmbH vergeben. Die gemeindlichen Verbandsvertreter/innen werden beauftragt, diesen Beschluss in der nächsten Verbandsversammlung nachträglich zu genehmigen.

Beratungsergebnis:

Die Beschlussfassung erfolgt einstimmig.

10. Beratung und Beschlussfassung über den Zuschussantrag des 1. FC Steinegg Bietbouler e. V. zur Dachsanierung

2025/88

Die Halle der 1. FC Steinegg Bietbouler e. V. wurde 2002 errichtet. Mittlerweile ist das Dach so beschädigt, dass eine sichere Nutzung nicht gewährleistet ist. Daher beabsichtigt der Verein, das marode Hallendach zu sanieren. Die voraussichtlichen Gesamtkosten (vgl. Anlage 4 nö) hierfür belaufen sich auf 29.957,41 Euro (brutto).

Mit Schreiben vom 26. April 2024 (vgl. Anlage 1) hat der Verein die Gemeinde um die Gewährung eines Zuschusses für diese Maßnahme gebeten.

Beschluss:

Dem 1. FC Steinegg Bietbouler e.V. wird – anknüpfend an die bisherige Vorgehensweise zur Förderung der Vereine – für die Erneuerung des Hallendachs ein einmaliger Zuschuss in Höhe von 20 % der angegebenen Gesamtkosten, max. jedoch 6.003,38 Euro, gewährt. Sollte der Verein zum Abzug der Vorsteuer berechtigt sein, bezieht sich die Förderung nur auf den Nettobetrag. Sofern sich die Kosten bei Umsetzung der Maßnahme reduzieren, ist der Zuschuss anteilig zu kürzen.

Beratungsergebnis:

Die Beschlussfassung erfolgt mit 20 Ja-Stimmen und einer Enthaltung.

11. Beratung und Beschlussfassung über die Annahme von Spenden

2025/94

Nach § 78 Abs. 4 GemO hat der Gemeinderat über die Annahme von Spenden an die Gemeinde Neuhausen zu beschließen. Folgende Spende wurde der Gemeinde Neuhausen zugewendet:

Datum

Spender

Betrag

Spendenart

Verwendungszweck

Hinweis auf Geschäftsbeziehung

06.05.2025

Holzhauer GmbH

7.500,00 Euro

Sachspende

Verkaufshütte und Gemeindejubiläumslogo aus Holz

Keine

27.05.2025

Holzhauer GmbH

500,00 Euro

Sachspende

Holzbank Sebastianskirche

Keine

27.05.2025

BGV

12.500,00 Euro

Geldspende

MTW Feuerwehr Schellbronn

Versicherer der Gemeinde

Beschluss:

Der Gemeinderat stimmt der Annahme der vorstehend aufgeführten Spenden zu und bedankt sich hierfür recht herzlich.

Beratungsergebnis:

Die Beschlussfassung erfolgt einstimmig.

12. Verschiedenes

Zu diesem Tagesordnungspunkt liegen keine Themen vor.

Erscheinung
Mitteilungsblatt Gemeinde Neuhausen im Enzkreis
NUSSBAUM+
Ausgabe 24/2025
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
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