BESCHLUSSVERÖFFENTLICHUNG
zur Sitzung des Gemeinderates
am Dienstag, 30. April 2024, 19:30 Uhr
in der Schwarzwaldhalle, Unterreichenbacher Straße 46, 75242 Neuhausen
Hinweis:
Die Verwaltungsbeilagen und Anlagen zur Sitzung können im Internet unter neuhausen-enzkreis.ratsinfomanagement.net eingesehen werden.
Öffentliche Sitzung
1. Fragen der Zuhörer
Von den anwesenden Zuhörern wurden folgende Fragen gestellt:
1. Glasfaserausbau: Aus den Reihen der Zuhörer wird nachgefragt, wann mit dem Glasfaserausbau in der Schauinslandstraße in Steinegg begonnen wird. Der Glasfaserausbau war hier schon für das Jahr 2022 vorgesehen und ist bislang nicht erfolgt. Zudem wird nachgefragt, was mit bestehenden Anschlüssen geschieht, nachdem die SWP die Zusammenarbeit mit dem Anbieter „Echtschnell“ beendet hat. Diese Fragen werden im Rahmen des entsprechenden Tagesordnungspunktes durch Herrn Kronenwetter von den Stadtwerken Pforzheim beantwortet.
2. Neubau Kinderbildungszentrum: Aus den Reihen der Zuhörer wird nachgefragt, wie das Energiemanagement des Kinderbildungszentrums geplant ist. Auf diese Frage wird Herr Abraham im Rahmen des Tagesordnungspunktes eingehen.
3. Neubaugebiet Falter: Es wird nachgefragt, ob in Bezug auf das Gebäudeenergiegesetz und die verschiedenen Arten von Heizungen weitere Festsetzungen im Bebauungsplan aufgenommen werden. Frau Kies wird im Rahmen des Tagesordnungspunktes darauf eingehen.
4. Klimaschutz: Aus den Reihen der Zuhörer wird nach dem aktuellen Sachstand zum Thema Klimaschutz in der Gemeinde gefragt. Die Vorsitzende teilt hierzu mit, dass im Rahmen der durchgeführten Einstiegsberatung eine KEN-Gruppe mit engagierten Bürgerinnen und Bürgern gebildet wurde, die nun verschiedene Projekte zur Bewusstseinsbildung angehen wird und die Verwaltung in diesem Bereich unterstützt. Zudem wurde vor einigen Wochen der Förderantrag zur Einführung eines Energiemanagements für die gemeindeeigenen Gebäude gestellt. Wie auch beim Förderantrag „Klimaneutrale Kommunalverwaltung“, der Anfang Dezember 2023 bei der L-Bank gestellt wurde, muss vor dem Maßnahmenbeginn der Bewilligungsbescheid abgewartet werden. Frau Wagner führt aus, dass sie sich bei der Landesförderung eine schnellere Rückmeldung erhofft habe, da ohne zusätzliche personelle Ressourcen das Thema nicht richtig angegangen werden kann und dies eine sehr unbefriedigende Situation für alle Beteiligten schafft. Ergänzend hierzu führt sie aus, dass die Fördermittelzusage des Bundes für den Klimaschutzkoordinator, der vor knapp zwei Jahren mit sechs weiteren Gemeinden beantragt wurde, ebenfalls noch nicht vorliegt, aber für Juni 2024 in Aussicht gestellt wurde. Sobald diese Stellen besetzt sind, kann mit der Abarbeitung der vom Gemeinderat im Rahmen der Einstiegsberatung beschlossenen Maßnahmen begonnen werden.
5. Windkraft: Aus den Reihen der Zuhörer werden in Bezug auf die im Teilregionalplan Windenergie ausgewiesenen Flächen erhebliche Bedenken geäußert und sich grundsätzlich dagegen ausgesprochen, größere Waldflächen für die Errichtung von Windrädern zu roden. Zudem werden weitere Details, wie beispielsweise die genaue Höhe der Windräder oder eine etwaige Beteiligung der Bürger/-innen, erfragt. Frau Dr. Wagner erklärt hierzu, dass im Teilregionalplan Windenergie lediglich Potentialflächen für mögliche Windparks ausgewiesen werden und dies ein übergeordnetes Verfahren des Regionalverbands Nordschwarzwald darstellt. Zu diesem Verfahren werden die Gemeinden lediglich angehört und können ihre Stellungnahmen abgeben. Aus diesem Grund gibt es derzeit in der Gemeinde noch keine konkreten Überlegungen bzw. Detailplanungen hierzu.
6. Straße Neuhausen-Schellbronn: Von einer Bürgerin wird zu bedenken gegeben, dass die Absätze zum Seitenstreifen an der Straße von Neuhausen nach Schellbronn sehr hoch sind. Es wird nachgefragt, ob die Arbeiten vollständig abgeschlossen sind oder ob dies noch nachgebessert wird. Frau Dr. Wagner wird dies an das Regierungspräsidium zur Prüfung und ggf. weiteren Veranlassung weitergeben.
2. Bekanntgaben
1. Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse: In seiner nichtöffentlichen Sitzung am 19. März 2024 hat der Gemeinderat über Grundstücksangelegenheiten sowie über die Besetzung von Stellen und weiteren Personalangelegenheiten beraten und beschlossen.
2. Sitzungstermine: Die Sitzung des Bauausschusses am 7. Mai 2024 entfällt. Die Gemeinderatssitzung im Monat Juni wird vom 25. Juni auf den 4. Juni 2024 vorverlegt, da vor der Kommunalwahl noch eine wichtige Arbeitssitzung notwendig ist, um das Neubaugebiet „Falter“ auf den Weg zu bringen.
3. Freibaderöffnung: Am Samstag, 4. Mai 2024, eröffnet das Freibad mit dem neuen Kassenautomaten. Der Eintritt an diesem Tag ist frei. Gleichzeitig feiert der derzeitige Kioskbetreiber sein zehnjähriges Jubiläum und wird dabei durch die JSG Biet mit Kaffee und Kuchen unterstützt. Ein wichtiges Thema, das direkt nach den Kommunalwahlen im Rahmen der diesjährigen Klausurtagung angegangen werden muss, ist die Erstellung eines Sanierungskonzeptes für das Bad, damit dieses auch langfristig in der Gemeinde erhalten bleibt.
3. Teilregionalplan Windenergie für die Region Nordschwarzwald – Beratung und Beschlussfassung über die Stellungnahme der Gemeinde Neuhausen im Beteiligungsverfahren gemäß § 9 Raumordnungsgesetz in Verbindung mit § 12 Landesplanungsgesetz
2024/77
Der Regionalverband Nordschwarzwald hat am 24. Januar 2024 den Entwurf des Teilregionalplanes Windenergie beschlossen und der Gemeinde Neuhausen hierzu die Möglichkeit gegeben, bis zum 5. Mai 2024 eine Stellungnahme zum Planwerk abzugeben.
Bereits im letzten Jahr wurden die Kommunen über die geplante Aufstellung des Teilregionalplanes Windenergie und die hierbei in den jeweiligen Suchraumkulissen erfassten Potentialflächen informiert.
In seiner Sitzung am 25. April 2023 hatte der Gemeinderat ausführlich über die im Bereich der Gemeinde Neuhausen in Betracht kommenden Standorte beraten und hierzu jeweils entsprechende Bewertungen abgegeben.
Nach Prüfung dieser Stellungnahmen sowie der Durchführung einer Umweltprüfung sind im nun vorliegenden Entwurf des Teilregionalplanes Windenergie nur noch zwei Standorte auf der Gemarkung der Gemeinde Neuhausen als geplante Vorranggebiete für die Windenergienutzung verblieben.
Dies sind die Waldflächen zwischen Neuhausen und Schellbronn westlich der Landesstraße L 574 im Bereich Fahrenwald und östlich der Landesstraße L 574 im Bereich Krähwinkel. Die beiden Flächen sind im Übersichtslageplan Anlage 1 gelb schraffiert bzw. im Detailplan Anlage 2 rot/gelb umfahren.
Aus Sicht der Verwaltung sollten zu den beiden Standorten nochmals die Stellungnahmen aus der im letzten Jahr erfolgten Beteiligung abgegeben werden.
Die vollständigen Beteiligungsunterlagen können im Internet unter dem nachfolgenden Link:
beteiligung-regionalplan.de/nordschwarzwald_wind abgerufen werden.
Aus der Mitte des Gremiums werden die Bedenken der Bürger/-innen im Zuhörerbereich geteilt und kritisch angemerkt, dass derzeit Windräder aufgrund überlasteter Stromnetze oftmals noch abgeschaltet werden müssen.
Beschluss:
Sodann beschließt der Gemeinderat im Rahmen der Anhörung folgende Stellungnahmen abzugeben:
Beratungsergebnis:
Die Beschlussfassung erfolgt mit 16 Ja-Stimmen und einer Nein-Stimme.
4. Glasfaserausbauplanung in der Gemeinde Neuhausen
2024/85
Im Rahmen dieses Tagesordnungspunktes berichtet Herr Kronenwetter von den Stadtwerken Pforzheim (SWP) über den aktuellen Sachstand und stellt anhand einer Präsentation (vgl. Anlage) die weitere Ausbauplanung vor.
Herr Kronenwetter teilt zudem mit, dass die Kooperation mit dem Anbieter „Echtschnell“ zum 31. Mai 2024 endet. Alle Nutzer/-innen seien bereits darüber informiert worden. Betroffene Bürger/-innen müssen nun aktiv werden, wenn sie weiterhin Glasfaser nutzen möchten, und einen Vertrag mit den Stadtwerken Pforzheim abschließen. Laut Herrn Kronenwetter sind etwa 250 Kunden davon betroffen.
Auf die Nachfrage aus der Zuhörerschaft zur Ausbauplanung in der Schauinslandstraße in Steinegg teilt Herr Kronenwetter mit, dass die Arbeiten dort noch in diesem Jahr ausgeführt werden.
Der Glasfaserausbau in der Gemeinde Neuhausen soll bis Ende 2025 vollständig abgeschlossen sein.
5. Vorstellung des Schulwegplanes und der weiteren Aktionen der Verkehrssicherheitskampagne „Neuhausen gibt Acht!“
2024/67
Im Rahmen der Verkehrsschau im März 2023 wurde über einen Antrag auf Einrichtung einer Querungshilfe/Bedarfsampel an der Pforzheimer Straße beraten, woraufhin das Landratsamt der Gemeinde die Erstellung eines Schulwegeplanes empfohlen hat. Aus diesem sollen die empfohlenen Querungsstellen, an denen Schüler/-innen die Fahrbahn gebündelt queren, hervorgehen. Nach Ermittlung der Querungsstellen ist zu prüfen, ob eine Verbesserung der Querungssituation an diesen Stellen erforderlich ist. Dies kann beispielsweise durch geeignete bauliche Maßnahmen, wie Fahrbahnteiler, Inseln oder Gehwegverbreiterungen, erfolgen. Sollte es, beispielsweise auf Höhe der Pforzheimer Straße 66, vom Gemeinderat als sinnvoll erachtet werden, könnte dies im Zusammenhang mit der Sanierung der Ortsdurchfahrt Neuhausen geplant und im nächsten Jahr verwirklicht werden.
In der Gemeinderatssitzung am 23. Mai 2023 wurde die Verwaltung mit der Erstellung eines Schulwegeplanes beauftragt, woraufhin eine Arbeitsgruppe mit einigen engagierten Eltern gebildet und der beigefügte Schulwegeplan (vgl. Anlage 1) erarbeitet wurde. Die Vorsitzende bedankt sich nochmals bei den Eltern, die bei der Erstellung des Schulwegplans mitgewirkt haben. Aus den Treffen der Eltern resultierten zudem sieben Tagesordnungspunkte für die Verkehrsschau im März 2024. In der Sitzung am 27. Februar 2024 wurden diese Punkte dem Gemeinderat und anschließend der Verkehrsbehörde vorgestellt. Im Rahmen der vergangenen Verkehrsschau wurde der erarbeitete Schulwegeplan von der Verkehrsbehörde gelobt und in den letzten Wochen noch um die Notinseln in der Gemeinde ergänzt.
An dieser Stelle gilt unser Dank dem Lions Club Pforzheim für die Unterstützung bei der Etablierung der Notinseln für die Kinder in unserer Gemeinde. Hier konnten wir neben den sieben kommunalen Einrichtungen (Rathaus, Kindergärten, Schule & Freibad) noch sieben Ladengeschäfte dazu gewinnen, so dass in den vier Ortsteilen insgesamt 17 Notinsel-Anlaufstellen für die Kinder entstanden sind. Ein Dankeschön für die Unterstützung geht auch an: Apotheke am Rathaus, Salon Felix Kristof, Metzgerei Reinkunz, Getränkemarkt Streb, Bäckerei Böss mit beiden Filialen in Neuhausen, Friseur Kristof, Cindy’s Lädle, Dorfladen Laib & Seele sowie Seniorenheim St. Josef.
Der neue Schulwegeplan steht ab dem 1. Mai 2024 auf der Gemeindehomepage zum Download bereit und wird künftig stetig von der Gemeindeverwaltung aktualisiert. Im Rahmen der am 15. April 2024 mit der Aktion „Blicki blickt’s“ in der Grundschule gestarteten Verkehrssicherheitskampagne wird dieser – insbesondere mit den Vorschülern in den Kindergärten – geübt. Nach der erfolgreichen Teilnahme erhalten die Kinder den nachfolgenden Schulweg-Führerschein und als Belohnung eine Schildmütze für den künftigen Weg zur Schule.
Am 11. Juli 2024 findet von 10:00 Uhr bis 17:00 Uhr an der Monbachhalle ein Verkehrssicherheitstag mit einigen Kooperationspartnern und vielen tollen Aktionen rund um das Thema „Verkehrssicherheit“ statt. Ziel dieser Veranstaltung ist es, das Bewusstsein für verantwortungsvolles Verhalten im Straßenverkehr zu stärken. Verkehrssicherheit ist ein wichtiges Thema, das neben den Kindern auch Fußgänger/-innen, Radfahrer/-innen und motorisierte Fahrzeugführer/-innen aller Altersgruppen betrifft. Die Straßen in unserer Gemeinde sollen ein Ort sein, an dem sich jeder sicher fühlen kann, sei es auf dem Weg zur Arbeit, zur Schule, zum Einkaufen oder zu anderen wichtigen Zielen. Leider sind Unfälle im Straßenverkehr immer noch traurige Realität – denn jeder Schritt und jede Fahrt bringt Risiken mit sich. Es liegt in unserer Hand, diese Risiken zu minimieren und unsere Straßen sicherer zu machen. Jede/-r von uns trägt dabei die Verantwortung für das eigene Verhalten und das Wohl der anderen.
Durch wichtige Aufklärungs- und Präventionsarbeit, die im Rahmen der Verkehrssicherheitskampagne geleistet wird, soll das Bewusstsein aller Verkehrsteilnehmer/-innen geschärft und konkrete Maßnahmen ergriffen werden, um die Sicherheit auf unseren Straßen zu verbessern.
Es sollen dabei nicht nur Gefahren aufgezeigt, sondern gemeinsam mit dem Gemeinderat und allen Bürgerinnen und Bürgern Lösungsansätze entwickelt und dann sukzessive umgesetzt werden. Denn Verkehrssicherheit ist keine alleinige Aufgabe der Verwaltung oder der Polizei – sie ist eine gesamtgesellschaftliche Verantwortung, an der jede/-r Einzelne von uns teilhat.
Der Gemeinderat nimmt dies zur Kenntnis und lobt das Engagement der Verwaltung in dieser Sache.
6. Aktueller Sachstandsbericht in Bezug auf den Neubau des Kinderbildungszentrums Steinegg
2024/82
Im Rahmen dieses Tagesordnungspunktes stellt Herr Abraham vom gleichnamigen Architekturbüro anhand einer Präsentation (vgl. Anlage) die erste Fortschreibung der Kostenberechnung sowie den aktuellen Vergabe- und Sachstand vor. Sofern die Arbeiten weiterhin nach Plan laufen, kann in den nächsten Wochen das Richtfest stattfinden.
In Bezug auf die Frage aus der Bürgerschaft zum Energiemanagement teilt Herr Abraham mit, dass das Kinderbildungszentrum an das Wärmenetz der Schule angeschlossen wird und nach den aktuellen Standards errichtet ist.
Das Gremium nimmt dies zur Kenntnis.
7. Beratung und Beschlussfassung über die Lieferung und Installation der Personal- und Verteilerküche für den Neubau des Kinderbildungszentrums Steinegg
2024/83
Die Lieferung und Installation der Personal- und Verteilerküche für den Neubau des Kinderbildungszentrums Steinegg soll freihändig vergeben werden. Dazu wurden drei Angebote eingeholt (vgl. Anlage 1 – 3). Das günstigste Angebot wurde von der Firma SHL Objekteinrichtungen GmbH aus Altensteig für 41.718,13 Euro vorgelegt (vgl. Anlage 4).
Das Architektenbüro Abraham schlägt deshalb die Vergabe der Lieferung und Installation der Personal- und Verteilerküche an die Firma SHL Objekteinrichtungen GmbH vor.
Aus der Mitte des Gremiums wird nachgefragt, warum zwei Küchen benötigt werden. Herr Abraham teilt mit, dass für die Mitarbeiter ein separater Pausenraum mit einer kleinen Küche vorgehalten werden muss und dies von der Küche für die Kinder getrennt zu halten ist.
Beschluss:
Die Personal- und Verteilerküche wird an die Firma SHL Objekteinrichtungen GmbH für 41.718,13 Euro vergeben.
Beratungsergebnis:
Die Beschlussfassung erfolgt einstimmig.
8. Beratung und Beschlussfassung über die Etablierung von Jugendsprechern in der Gemeinde Neuhausen
2024/63
Rechtlich ist die Jugendbeteiligung in verschiedenen Gesetzeswerken verankert:
Die Verwaltung schlägt zur Umsetzung dieser gesetzlichen Verpflichtung die Etablierung von Jugendsprechern vor. Im Rahmen der Auftaktveranstaltung am 12. März 2024 haben sich Paul Talmon (Jugendsprecher) und Steven Lutz (Stellv. Jugendsprecher) bereit erklärt, dieses Ehrenamt probeweise für ein Jahr zu übernehmen und sich für die Interessen der Jugendlichen in der Gemeinde einzusetzen. Beide sind 14 Jahre und unterstützen die Verwaltung bei der Planung, Organisation und Durchführung des ersten Jugendforums am 1. Juni 2024, wozu alle Jugendlichen der Gemeinde mit einer Postkarte eingeladen werden. Die Neuwahl der Jugendsprecher könnte im Rahmen des zweiten Jugendforums im nächsten Jahr erfolgen.
Im Rahmen dieses Tagesordnungspunktes stellen sich Paul Talmon und Steven Lutz dem Gremium kurz vor.
Beschluss:
Ohne weitere Beratung stimmt der Gemeinderat der Etablierung von Jugendsprechern in der Gemeinde Neuhausen ab dem 1. Mai 2024 zu und beauftragt die Verwaltung, diese künftig bei allen Planungen und Vorhaben, die die Interessen der Jugendlichen berühren, in angemessener Weise zu beteiligen.
Die Entschädigung dieser ehrenamtlichen Tätigkeit erfolgt gem. § 1 Abs. 2 der Entschädigungssatzung nach Durchschnittssätzen wie folgt:
Beratungsergebnis:
Die Beschlussfassung erfolgt einstimmig.
9. Bebauungsplanverfahren „Falter“ im Ortsteil Neuhausen mit örtlichen Bauvorschriften für das Bebauungsplangebiet „Falter“
Behandlung der während der Offenlage gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch eingegangenen Stellungnahmen und Beschluss über die erneute öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfs gem. § 4 a Abs. 3 Baugesetzbuch
2024/90
Zu diesem Tagesordnungspunkt erklären sich folgende Gemeinderatsmitglieder für befangen und rücken vom Sitzungstisch ab:
Michael Ehringer
Heinz Gerber
Gerd Philipp
Der Gemeinderat hatte am 27. Februar 2024 den Entwurf des Bebauungsplanes „Falter“ Ortsteil Neuhausen mit Textteil, Begründung und örtlichen Bauvorschriften in der Fassung vom 23. Februar 2024 gebilligt und die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen.
Der vom Gemeinderat gebilligte Bebauungsplanentwurf „Falter“ Ortsteil Neuhausen mit Textteil, Begründung und örtlichen Bauvorschriften in der Fassung vom 23. Februar 2024, die schalltechnische Untersuchung des Ingenieurbüros für Verkehrswesen Koehler & Leutwein aus Karlsruhe (Fassung vom 22. Februar 2024), die Baugrunderkundung und Gründungsberatung mit umwelttechnischen Untersuchungen des Ingenieurbüros Roth & Partner aus Karlsruhe (Fassung vom 19. August 2019), die spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (Fassung vom 6. November 2023), der Umweltbericht und Grünordnungsplan inklusive Eingriffs-Ausgleichs-Bilanzierung (Fassung vom 15. Februar 2024) des Büros Bioplan – Gesellschaft für Landschaftsökologie und Umweltplanung aus Heidelberg, die im Rahmen der frühzeitigen Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange abgegebenen umweltbezogenen Stellungnahmen sowie die Abwägungssynopse mit Beschlussfassungen des Gemeinderates über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange aus der Sitzung am 27. Februar 2024 lagen in der Zeit von Montag, 11. März 2024, bis einschließlich Freitag, 12. April 2024, im Rathaus Neuhausen, Flur im Erdgeschoss, Pforzheimer Straße 20, 75242 Neuhausen, zu jedermanns Einsicht während der allgemeinen Öffnungszeiten des Rathauses aus und waren in dieser Zeit sowohl auf der Homepage der Gemeinde Neuhausen (www.neuhausen-enzkreis.de – Link: Bebauungsplanverfahren Falter – Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 BauGB) als auch im zentralen Internetportal des Landes Baden-Württemberg (www.uvp-verbund.de/kartendienste) abruf- und einsehbar. Gleichzeitig wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange von der Offenlage benachrichtigt.
Die Vorsitzende begrüßt zu diesem Tagesordnungspunkt Frau Kies vom Stadtplanungsbüro Schöffler, die anhand einer Präsentation (vgl. Anlage) die Ergebnisse aus der Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und Träger öffentlicher Belange vorstellt.
Die aus der Öffentlichkeit und von den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen sowie die Abwägungsvorschläge des Stadtplanungsbüros Schöffler aus Karlsruhe sind aus der beigefügten Aufstellung (vgl. Anlage 1 – berücksichtigte Änderungen sind gelb markiert) ersichtlich.
Zu den aus der Zuhörerschaft bzw. aus der Mitte des Gremiums gestellten Fragen zu einzelnen Themenbereichen nimmt die Vertreterin des Stadtplanungsbüros wie folgt Stellung:
Gebäudeenergiegesetz:
Nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) des Bundes muss seit 2024 jede neu eingebaute Heizung zu 65 Prozent mit Erneuerbaren Energien betrieben werden. In Neubaugebieten, also auch für das geplante Gebiet ‚Falter‘, greift diese Regel direkt seit 1. Januar 2024. Eine klimafreundliche Heizart ist dadurch im Einzelnen gesichert. Ein zentrales Strom- oder Heizkonzept wie in der Stellungnahme angesprochen, kann nur in Verbindung mit einem Anschlusszwang der künftigen Nutzer funktionieren. Dies bedeutet eine Einschränkung für die Grundstückseigentümer in der Wahl und Ausgestaltung ihres persönlichen Energiekonzeptes und zudem einen immensen Verwaltungsaufwand.
Ansiedlung Vollsortimenter:
Im Ergebnis der Prüfung lässt sich festhalten, dass ein Lebensmittelmarkt im Baugebiet ‚Falter‘ aus Gründen der Lage im Gesamtort, der verkehrlichen Anbindung/ Zufahrtswegen, des Immissionsschutzes, des Verlustes von stark nachgefragten Wohnbaugrundstücken und dem bereits weit fortgeschrittenen Bebauungsplan- und Umlegungsverfahren nicht vorgesehen werden soll. Eine ausführliche Prüfung dieses Sachverhaltes ist als gesonderte Anlage der Abwägung beigefügt. Diese Prüfung hat die Gemeinde Neuhausen auch nochmals ergänzend zu ihrer Antragsbegründung für das aktuell geführte Zielabweichungsverfahren zum Marktstandort im Gewerbegebiet ‚West‘ an das Regierungspräsidium Karlsruhe/Raumordnung mit E-Mail vom 12.04.2024 gegeben.
Stellplätze:
Beim Nachweis der Stellplätze sind Bruchzahlen aufzurunden, d. h. für eine einzelne Wohnung in einem Gebäude sind 2 Stellplätze nachzuweisen. Da bei zwei oder mehr Wohnungen pro Gebäude oftmals auch eine kleinere (Einlieger-)wohnung errichtet wird, die evtl. auch nur von einer Person bewohnt wird, wird der festgelegte Schlüssel von 1,5 Stp/Whg. als passend und ausreichend gewertet.
Regenrückhaltung:
Neben den in der Stellungnahme genannten Zisternen dienen auch folgende Festsetzungen des Bebauungsplans den Klimaschutzzielen: Durch die grünordnerischen Festsetzungen Ziffer 5 sind Bepflanzungen auf den privaten Grundstücksflächen gesichert, die die Erwärmung im Gebiet mindern und zur Bindung von CO2 beitragen. Im zentralen Bereich des südlichen Erschließungsrings wird durch die Begrenzung der überbaubaren Flächen und Nebenanlagen zudem eine zusammenhängende Gartenfläche gesichert, die als unversiegelte begrünte Fläche ebenfalls dem vorab genannten Ziel dient. Die in den örtlichen Bauvorschriften enthaltene Vorschrift, befestigte Freiflächen, wie Stellplätze, Zufahrten oder Wege, sind – soweit keine Gefahr des Eintrags wassergefährdender Stoffe besteht und es aus technischen oder rechtlichen Gründen nicht anders geboten ist – mit wasserdurchlässiger Oberfläche (z. B. offenfugige Pflasterbeläge, offenfugige Betonsteinplatten, Rasenpflaster, Rasengittersteine o. Ä.) herzustellen, trägt dazu bei, Niederschlagswasser auf den Grundstücken flächig zu versickern und dient somit der Klimaanpassung.
Aufgrund der Hinweise und Stellungnahmen der Fachbehörden wurde
Beschluss:
1. Der Gemeinderat nimmt die während der Offenlage nach § 3 Abs. 2 BauGB vorgebrachten Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit und den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange zur Kenntnis und beschließt nach Abwägung der öffentlichen und privaten Belange untereinander und gegeneinander, die vom Städteplaner in der Beilage (vgl. Anlage 1) empfohlenen Anregungen zu berücksichtigen. Den übrigen abgegebenen Stellungnahmen wird nach Abwägung der öffentlichen und privaten Belange untereinander und gegeneinander nicht entsprochen. Aufgrund der vorgenannten Änderungen wird eine erneute öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfs erforderlich.
2. Der geänderte Entwurf des Bebauungsplanes „Falter“ mit Textteil, Begründung und örtlichen Bauvorschriften in der Fassung vom 19. April 2024 (vgl. Anlagen 2 und 3) wird gebilligt und nach § 4a Abs. 3 BauGB im Internet veröffentlicht und zusätzlich öffentlich ausgelegt.
Beratungsergebnis:
Die Beschlussfassung erfolgt einstimmig.
10. Bebauungsplanverfahren „Heumade III, Ortsteil Hamberg, mit örtlichen Bauvorschriften für das Bebauungsplangebiet „Heumade III“ – Sachstandsbericht über die natur- und artenschutzrechtlichen Problemstellungen im Plangebiet
2024/89
In seiner Sitzung am 15. Dezember 2023 hatte der Gemeinderat beschlossen, im Bereich der Grundstücke Flst.Nr. 2015, 2017, 2018, 2414 und 2860 Gemarkung Hamberg (vgl. Lageplan Anlage 1) den Bebauungsplan „Heumade III“ mit örtlichen Bauvorschriften aufzustellen. Die Parzellen Flst.Nr. 2015, 2017, 2018 und 2414 sind im Flächennutzungsplan als geplante gewerbliche Baufläche ausgewiesen, das Grundstück Flst.Nr. 2860 befindet sich im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes „Heumade“.
Durch die Aufstellung des Bebauungsplanes mit örtlichen Bauvorschriften sollen die planungsrechtlichen Zulässigkeitsvoraussetzungen für die Errichtung eines mehrgeschossigen Produktions- und Verwaltungsgebäudes geschaffen werden, in dem mehrere Firmen der Hamberger Technologie Gruppe GmbH untergebracht werden sollen.
Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens wurde zwischenzeitlich eine frühzeitige Bürgerbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch durchgeführt. Bedenken oder Anregungen sind hierbei keine eingegangen.
Parallel hierzu wurden gemäß § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, unterrichtet. Die hierbei eingegangenen Stellungnahmen der Fachbehörden des Landratsamtes Enzkreis sind als Anlage 2 beigefügt.
Von Seiten der Unteren Naturschutzbehörde wurde hierbei auf verschiedene natur- und artenschutzrechtliche Problemstellungen hingewiesen und insbesondere festgestellt, dass das Grundstück Flst.Nr. 2018 und Teile des Grundstücks Flst.Nr. 2860 als Berg-Mähwiese (Wertstufe A, sehr artenreich) und somit als gesetzlich geschütztes Biotop gemäß § 30 Abs. 2 Nr. 7 Bundesnaturschutzgesetz kartiert sind (im beigefügten Lageplan Anlage 3 – Quelle: Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg LUBW – gelb markiert). Laut Erlass des Umweltministeriums kann ein Flächenverlust von FFH-Wiesen der Qualitätsstufe A nicht in absehbarer Zeit kompensiert werden, da diese Lebensräume Jahrzehnte für ihre Entstehung benötigen.
Nach Mitteilung der Unteren Naturschutzbehörde ist daher aus naturschutzfachlicher Sicht davon auszugehen, dass das betroffene Biotop nicht art-, größen- und wertgleich in „angemessener“ Zeit ausgeglichen werden kann, weshalb eine Überplanung dieser Fläche derzeit nicht möglich ist.
Die Verwaltung hat nun das Fachbüro Bioplan beauftragt, Anfang/Mitte nächsten Monats die Fläche nochmals detailliert zu untersuchen, ob sich die Einschätzung der LUBW bestätigt oder doch eine niedrigere Wert- bzw. Erhaltungsstufe der Berg-Mähwiese festgestellt wird.
Darüber hinaus wäre in der Folge auch zu prüfen, inwiefern ein Ausgleich für den Wegfall des Lebensraums für die ggfs. betroffenen streng geschützten Falterarten geschaffen werden kann.
Die Vorsitzende ergänzt, dass sie sich gemeinsam mit der Bürgermeisterin der Gemeinde Sternenfels und den Bürgermeistern der Gemeinden Kieselbronn und Wimsheim in dieser Sache an das Umweltministerium gewandt hat. Eine Rückmeldung zu dem Schreiben, welches vor vier Wochen dort einging, steht bislang noch aus. Aus der Mitte des Gremiums wird nachgefragt, welche rechtliche Handhabe die Gemeinde hier hat. Die Vorsitzende teilt hierzu mit, dass ein Klageverfahren grundsätzlich möglich ist, und schließt ein solches auch nicht aus. Sie hofft allerdings, dass es so weit nicht kommen wird und mit dem Umweltministerium eine gute Lösung gefunden wird.
Der Gemeinderat nimmt dies zur Kenntnis und bittet die Vorsitzende, sich weiter hierfür einzusetzen.
11. Bebauungsplanverfahren „Zentraler Feuerwehrstandort“ im Ortsteil Hamberg mit örtlichen Bauvorschriften für das Bebauungsplangebiet „Zentraler Feuerwehrstandort“ – Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) sowie Beschluss über die Form der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
2024/81
I. Anlass zur Aufstellung des Bebauungsplanes mit örtlichen Bauvorschriften
In seiner Sitzung am 23. Mai 2023 hatte der Gemeinderat den Feuerwehrbedarfsplan 2023 – 2027 für die Gemeinde Neuhausen beschlossen. In diesem Gutachten wurde von Seiten eines Fachplaners die Empfehlung ausgesprochen, die vier derzeit in den Ortsteilen bestehenden Feuerwehrstandorte zusammenzuführen.
Hierzu wurden mehrere Standorte, an denen die vorgegebenen Einsatzzeiten gewährleistet werden können, in die näheren Überlegungen einbezogen und mit den betroffenen Fachbehörden des Landratsamtes Enzkreis (Amt für Baurecht und Naturschutz/Umweltamt/Forstamt/Verkehrsamt/Landwirtschaftsamt/Kreisbrandmeister) erörtert.
Zusammenfassend kann festgestellt werden, dass der Standort auf der gegenüberliegenden Seite des Weißen Kreuzes im Ortsteil Hamberg (im beigefügten Lageplan rot umrandet eingezeichnet) die größte Akzeptanz bei den Behördenvertretern gefunden hat und insbesondere unter naturschutzrechtlichen Gesichtspunkten die wenigsten Problemstellungen aufwirft.
Insoweit hat der Gemeinderat beschlossen, die Grundstücke in diesem ca. 1,5 ha großen Bereich zu erwerben. Zwischenzeitlich konnten die Erwerbsverhandlungen erfolgreich abgeschlossen und bereits der überwiegende Teil der notariellen Vertragstermine vereinbart werden.
II. Ziele und Zwecke der Planung
Durch die Aufstellung des Bebauungsplanes mit örtlichen Bauvorschriften für das Bebauungsplangebiet sollen die planungsrechtlichen Zulässigkeitsvoraussetzungen für die Errichtung eines zentralen Feuerwehrstandortes in der Gemeinde Neuhausen geschaffen werden.
III. Übereinstimmung mit dem Flächennutzungsplan
Das Plangebiet mit der Bezeichnung „Zentraler Feuerwehrstandort“ befindet sich planungsrechtlich im Außenbereich und ist im rechtskräftigen Flächennutzungsplan als Landwirtschaftsfläche ausgewiesen.
Der Bebauungsplan wird somit nicht gemäß § 8 Abs. 2 BauGB aus dem Flächennutzungsplan entwickelt, so dass der Flächennutzungsplan im Parallelverfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes geändert werden muss.
Beschluss:
Ohne weitere Beratung fasst der Gemeinderat folgende Beschlüsse:
1. Für den im Plankonzept vom 3. April 2024 dargestellten Bereich (vgl. beigefügter Lageplan) wird nach § 2 Abs. 1 BauGB ein Bebauungsplan mit örtlichen Bauvorschriften unter der Bezeichnung „Zentraler Feuerwehrstandort“ aufgestellt. Maßgebend für das Plangebiet ist die unter der Bezeichnung „Zentraler Feuerwehrstandort“ erfolgte Umgrenzung.
2. Der Flächennutzungsplan wird im Parallelverfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes geändert (§ 8 Abs. 3 BauGB).
3. Die Verwaltung wird beauftragt, für den Planbereich ein Konzept zur Errichtung einer zentralen Feuerwache auszuarbeiten.
Hiernach soll die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB in Form einer Informationsveranstaltung durchgeführt werden, in der die Ziele und Zwecke der Planung dargelegt werden und in der Gelegenheit zur Äußerung und zur Erörterung der Planung gegeben wird.
Im Anschluss an diese noch bekannt zu gebende Informationsveranstaltung besteht die Möglichkeit für die Öffentlichkeit, sich innerhalb einer Frist von 14 Tagen zu der Planung zu äußern.
Beratungsergebnis:
Die Beschlussfassung erfolgt einstimmig.
12. Beratung und Beschlussfassung über die Neuorganisation der Radfahrausbildung für Grundschüler/-innen im südöstlichen Enzkreis
2024/65
Die Vorsitzende begrüßt zu diesem Tagesordnungspunkt Herrn Thomas Nonnenmann vom Polizeipräsidium Pforzheim, Referat Verkehrsprävention.
Die grundlegende Radfahrausbildung ist bereits seit vielen Jahren fester Bestandteil des Lehrplans an der ViB Steinegg. Durchgeführt wird diese in der Regel mit allen vierten Klassen an vier Terminen pro Schuljahr durch die mobile Jugendverkehrsschule der Verkehrswacht Pforzheim/Enzkreis.
Seitens der Verkehrswacht wird das LKW-Angebot eingestellt und deshalb der Vorschlag an die Verwaltung herangetragen, künftig die Radfahrausbildung für mehrere Gemeinden zentral und stationär in Friolzheim durchzuführen.
Ein solcher Schritt kann nur durch den Aufbau bzw. die Ertüchtigung der dafür nötigen Infrastruktur in der Gemeinde Friolzheim erfolgen. Benötigt werden entsprechende Fahrräder und Verkehrsschilder sowie zu deren Lagerung ein Lagergebäude. Dadurch entstehen einmalige Einrichtungs- sowie laufende Unterhaltskosten. Die Refinanzierung ist durch eine Beteiligung der Gemeinden geplant, die ihre Radfahrausbildung künftig in Friolzheim durchführen würden. Angestrebt ist eine Kostenteilung von Einrichtungs- und laufenden Kosten zu gleichen Teilen.
Inzwischen stehen als beteiligte Gemeinden neben Friolzheim die Gemeinde Tiefenbronn sowie die Stadt Heimsheim fest. In konstruktiven Gesprächen konnten die nötigen Punkte in Form einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung (siehe Anlage 1) festgelegt werden und die Gemeindeverwaltung Friolzheim hat Angebote sowohl für die Unterbringung der Materialien als auch für die Fahrräder etc. eingeholt.
Die Anschaffung der Fahrräder „Academy“ kostet ca. 9.500 Euro (brutto). Die Kosten für Materialien, wie Pylonen, Verkehrszeichenträger und Verkehrszeichen, belaufen sich auf ca. 2.300 Euro (brutto). Als Unterbringungsmöglichkeit bietet sich aus Kostengründen ein gebrauchter Seecontainer an, der für diesen Zweck völlig ausreichend wäre und deshalb auch favorisiert wird. Je nach Zustand – gebraucht oder neu – fallen für den Kauf des Containers Kosten zwischen 2.250,- und 4.150,- Euro (brutto) an, für die notwendige Gründung ca. 2.500,- Euro (brutto). Eine alternative und vergleichbare Hochraumgarage schlägt mit rund 10.000,- Euro (brutto) zuzüglich Gründung zu Buche.
Die Gesamtkosten der favorisierten Variante mit Seecontainer belaufen sich somit auf ca. 18.400 Euro (brutto), die durch die vier Gemeinden zu gleichen Teilen zu tragen wären. Auf die Gemeinde Neuhausen entfällt somit ein Anteil von ca. 4.600,- Euro (brutto).
Mit dem Referat Verkehrsprävention des Polizeipräsidiums Pforzheim, das auch in Zukunft die Radfahrausbildung organisieren und durchführen wird, fand ein reger Austausch insbesondere über die nötigen Fahrräder statt. Als Partner konnte die Gemeinde Friolzheim im Rahmen einer Mehrfachabfrage einen Händler aus der Region gewinnen. Dieser bietet auch Service und Wartung für die Fahrräder an.
Aus der Mitte des Gremiums wird nachgefragt, warum die Radfahrausbildung nicht an der Schule in Steinegg durchgeführt wird. Herr Nonnenmann teilt mit, dass die dafür erforderliche Infrastruktur dort nicht gegeben ist. Er ergänzt, dass die erforderlichen Bedingungen und Vorschriften eingehalten werden müssen.
Beschluss:
Nach kurzer Aussprache billigt der Gemeinderat den Abschluss der vorgelegten öffentlich-rechtlichen Vereinbarung (Anlage 1) mit den Gemeinden Friolzheim und Tiefenbronn sowie der Stadt Heimsheim. Darüber hinaus folgt der Gemeinderat dem Verwaltungsvorschlag und stimmt den o. g. Erstanschaffungen zu. Die Gemeinde Friolzheim wird um die Erteilung der dafür nötigen Aufträge gebeten.
Beratungsergebnis:
Die Beschlussfassung erfolgt mit 15 Ja-Stimmen, einer Nein-Stimme und einer Enthaltung.
13. Beratung und Beschlussfassung über den Übertrag von Haushaltsermächtigungen ins Haushaltsjahr 2024
2024/78
Die aus Sicht der Verwaltung zu übertragenden Haushaltsermächtigungen des Ergebnis- und Finanzhaushalts sind aus der beiliegenden Aufstellung ersichtlich.
Beschluss:
Ohne weitere Beratung stimmt der Gemeinderat zu, die vorgeschlagenen Haushaltsermächtigungen ins Haushaltsjahr 2024 zu übertragen.
Beratungsergebnis:
Die Beschlussfassung erfolgt einstimmig.
14. Vereinbarung zwischen der Gemeinde Neuhausen und der römisch-katholischen Kirchengemeinde Biet für den Betrieb der Außenbeleuchtungen
2024/62
Bei einem gemeinsamen Termin zwischen der Gemeindeverwaltung Neuhausen und der römisch-katholischen Kirchengemeinde wurde ein Vereinbarungsentwurf für den Betrieb der Außenbeleuchtungen (vgl. Anlage 1) erarbeitet. Darin werden die Zuständigkeiten geregelt und festgehalten, was bereits jahrzehntelang praktiziert wird.
Beschluss:
Nach kurzer Aussprache stimmt der Gemeinderat der beigefügten Vereinbarung für den Betrieb der Außenbeleuchtungen zu.
Beratungsergebnis:
Die Beschlussfassung erfolgt einstimmig.
15. Beratung und Beschlussfassung über den Antrag des Deutschen Roten Kreuzes, Ortsverein Neuhausen e. V. auf Gewährung eines Zuschusses für die Anschaffung eines neuen EKG-Gerätes und eines neuen automatisierten externen Defibrillators (AED).
2024/66
Die Helfer vor Ort hatten im Jahr 2023 in der Gemeinde insgesamt 141 Einsätze. Bei fast allen dieser Einsätze musste das EKG-Gerät eingesetzt werden. Da es defekt ist und sich eine Reparatur aufgrund des Alters des Gerätes wirtschaftlich nicht mehr lohnt, musste ein Ersatzgerät angeschafft werden. In diesem Zuge wurde auch der automatisierte externe Defibrillator gekauft, um unabhängig vom EKG-Gerät eine effiziente und schnelle Hilfe leisten zu können.
Die Anschaffungskosten belaufen sich auf rund 9.600 Euro für das EKG-Gerät und rund 2.400 Euro für den Defibrillator, die vom Ortsverein Neuhausen selbst getragen werden müssen.
Das örtliche DRK hat deshalb mit Schreiben vom 26. März 2024 (vgl. Anlage 1) die Gemeinde um Gewährung eines Zuschusses für diese beiden Anschaffungen gebeten.
Als Anlage 2 ist das ausgefüllte Formular „Anlage zum Zuschussantrag bei der Gemeinde Neuhausen“ beigefügt.
Aus der Mitte des Gremiums wird vorgeschlagen, dass in diesem Fall nicht nur die üblichen 20 Prozent, sondern vielmehr der Gesamtbetrag – abzüglich der bisher beim Ortsverein eingegangenen Spenden – von der Gemeinde übernommen wird. Es handelt sich dabei nach Aussage von Herrn Haug um einen Betrag von rund 7.000 Euro.
Beschluss:
Sodann beschließt der Gemeinderat, dem Deutschen Roten Kreuz, Ortsverein Neuhausen e. V., für die Anschaffung der beiden Geräte einen einmaligen Zuschuss in Höhe von 7.000 Euro zu gewähren.
Beratungsergebnis:
Die Beschlussfassung erfolgt einstimmig.
16. Beratung und Beschlussfassung über den Antrag der Kinderhilfe Sri Lanka im Biet e. V. auf Erlass der Hallenmiete für den Büchermarkt in der Monbachhalle
2024/76
Am 16. März 2024 und am 17. März 2024 hat die Kinderhilfe Sri Lanka im Biet e. V. unter der Schirmherrschaft von Bürgermeisterin Dr. Sabine Wagner den Bücherflohmarkt in der Monbachhalle veranstaltet.
Mit Schreiben vom 14. April 2024 (vgl. Anlage 1) hat die Kinderhilfe Sri Lanka im Biet e. V. die Gemeinde um Erlass der Hallenmiete einschließlich der Nebenkosten (445,47 Euro) für diese Veranstaltung gebeten.
Hierzu wurde dargelegt, dass die Kinderhilfe Sri Lanka als ortsansässiger Verein laut Satzung nur für die Kinder, Jugendlichen und Nothilfen auf Sri Lanka tätig ist. Daher erhält der Verein keinerlei Förderung von Banken, der Gemeinde oder anderen staatlichen Institutionen.
Mit der Ersparnis der Hallenmiete kann ein Schulbesuch von fünf Kindern über ein ganzes Jahr ermöglicht werden.
Die „Anlage zum Zuschussantrag bei der Gemeinde Neuhausen“ sowie die dazugehörige Erläuterung sind beigefügt (vgl. Anlage 2).
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt, der Kinderhilfe Sri Lanka im Biet e. V. einen einmaligen Zuschuss in Höhe von 400 Euro zu gewähren.
Beratungsergebnis:
Die Beschlussfassung erfolgt mit 13 Ja-Stimmen und vier Nein-Stimmen.
17. Beratung und Beschlussfassung über die Annahme von Spenden
2024/86
Nach § 78 Abs. 4 GemO hat der Gemeinderat über die Annahme von Spenden an die Gemeinde Neuhausen zu beschließen. Folgende Spenden wurden der Gemeinde Neuhausen zugewendet:
Datum | Spender | Betrag | Spendenart | Verwendungszweck | Hinweis auf Geschäftsbeziehung |
20.03.2024 | Marion und Wolfgang Müller | 80,00 Euro | Geldspende | Kindergarten Steinegg | keine |
28.03.2024 | Volksbank pur eG | 10.000,00 Euro | Geldspende | Outdoor-Klassenzimmer ViB Steinegg | Hausbank |
15.04.2024 | anonymer Spender | 1.000,00 Euro | Geldspende | Kindergarten Schellbronn | keine |
Beschluss:
Der Gemeinderat stimmt der Annahme der o. g. Spenden zu und bedankt sich hierfür recht herzlich.
Beratungsergebnis:
Die Beschlussfassung erfolgt einstimmig.
18. Verschiedenes
Zu diesem Tagesordnungspunkt liegen keine Themen vor.