Aus den Rathäusern

Beschlussveröffentlichung GR-Sitzung vom 26.11.2024

BESCHLUSSVERÖFFENTLICHUNG zur Sitzung des Gemeinderates am Dienstag, 26. November 2024, 19:30 Uhr in der Schwarzwaldhalle, Unterreichenbacher...

BESCHLUSSVERÖFFENTLICHUNG

zur Sitzung des Gemeinderates

am Dienstag, 26. November 2024, 19:30 Uhr

in der Schwarzwaldhalle, Unterreichenbacher Straße 46, 75242 Neuhausen

Hinweis:

Die Verwaltungsbeilagen und Anlagen zur Sitzung können im Internet unter

neuhausen-enzkreis.ratsinfomanagement.net eingesehen werden.

Öffentliche Sitzung

1. Fragen der Zuhörer

Von den anwesenden Zuhörern wurden Fragen zu folgenden Themen gestellt:

1.1 Zweckverband Wasserversorgung: Es wird auf die hohen Stromkosten für das Wasserwerk hingewiesen und die Überlegung ausgesprochen, ob der Strom, der vom Wasserwerk erzeugt und eingespeist wird nicht selbst genutzt werden kann. Die Vorsitzende wird im Rahmen des entsprechenden Tagesordnungspunktes kurz darauf eingehen.

1.2 Errichtung eines Vollsortimenters im Gewerbegebiet West II: Es wird nachgefragt, ob für den geplanten Vollsortimenter nun doch vier Grundstücke anstatt den ursprünglich geplanten drei Grundstücke zur Verfügung stehen, da einer der Bewerber in seiner Präsentation ein viertes Grundstück überplant hat. Die Vorsitzende wird im Rahmen des entsprechenden Tagesordnungspunktes kurz darauf eingehen.

1.3 Parkplatz Verbandsschule: Es wird nachgefragt, ob bei der Erweiterung der Parkflächen im Bereich der Schule auch Ladesäulen für E-Autos errichtet werden. Ab dem 01.01.2025 ist dies nach dem GEIG für Parkplätze mit mehr als 20 Stellplätzen verpflichtend. Frau Wagner antwortet, dass dies derzeit geprüft wird.

1.4 Gutachten Herzbohnengarten/Ettern: Es wird nach den Kosten für die bisherigen Gutachten und durchgeführten Ausgleichsmaßnahmen für die geplanten Baugebiete Herzbohnengarten und Ettern gefragt. Die Kosten hierfür werden derzeit zusammengestellt und in einer der nächsten Sitzungen bekanntgegeben.

1.5 Klausurtagung Gemeinderat/Einwohnerversammlung: Es wird nachgefragt, ob die Ergebnisse der Klausurtagung des Gemeinderates auch der Öffentlichkeit vorgestellt werden. Weiterhin wird in Bezug auf die bei der Einwohnerversammlung vorgenommene Priorisierung darauf verwiesen, dass diese nicht repräsentativ sei. Die Vorsitzende teilt mit, dass es in der Klausurtagung hauptsächlich um die Haushaltsplanung 2025 und die mittelfristige Finanzplanung bis 2028 ging. Die Ergebnisse werden nun in den Haushaltsplan eingearbeitet und in der Januar-Sitzung - im Zuge der Einbringung des Haushalts - vorgestellt. Bei der im Rahmen der Einwohnerversammlung vorgenommenen Priorisierung handelt es sich lediglich um ein Stimmungsbild, welches den anwesenden Gemeinderäten künftig als Entscheidungsgrundlage dient. Alle angesprochenen Themen werden – sofern hier nicht bereits Beschlüsse vorliegen - in einer der nächsten Sitzungen nochmals aufgegriffen.

1.6 Bebauungsplan Ferienpark: Es wird nach dem aktuellen Sachstand gefragt. Die Vorsitzende weist darauf hin, dass im Rahmen der Einwohnerversammlung darüber berichtet wurde und dass die Verwaltung derzeit an der Änderung des Bebauungsplans arbeitet. Frau Dr. Wagner ergänzt, dass es bei der Änderung eines Bebauungsplanes vieles zu beachten gilt und dies dementsprechend auch mit einem großen Zeitaufwand verbunden ist.

2. Bekanntgaben

2.1 Neue Hauptamtsleiterin: Frau Dr. Wagner begrüßt Laura Burgert als neue Hauptamtsleiterin. Sie tritt im April 2025 die Nachfolge von Herrn Lutz an. Frau Dr. Wagner wünscht Frau Burgert einen guten Start und überreicht ihr einen Blumenstrauß.

2.2Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse: In seiner nichtöffentlichen Sitzung am 22. Oktober hat der Gemeinderat über das Angebot der katholischen Kirchengemeinde bezüglich des Verkaufs des Wolfgangszentrums bzw. die Bestellung eines Erbbaurechts zu Gunsten der Gemeinde Neuhausen beraten und beschlossen.

2.3 Geschwindigkeitsbegrenzung in den Ortsteilen der Gemeinde: In seiner letzten Sitzung hat der Gemeinderat der vom Landratsamtes Enzkreis auf der Grundlage des Lärmaktionsplanes vorgeschlagenen Anordnung von „Tempo-30-Zonen“ in Teilbereichen der Ortsdurchfahrten Neuhausen, Schellbronn und Steinegg zugestimmt. In diesem Zusammenhang wurde im Gremium der Wunsch ausgesprochen, nochmals zu prüfen, ob auch für die Ortsdurchfahrt Hamberg (Neuhausener und Schellbronner Straße) eine entsprechende Geschwindigkeitsbeschränkung möglich ist. Dies insbesondere unter Berücksichtigung des Umstandes, dass das Land durch die Änderung des Kooperationserlasses den Ermessensspielraum zur Anordnung von „Tempo-30-Zonen“ erweitert hat. Auf Anfrage der Verwaltung hat die Verkehrsbehörde des Landratsamtes Enzkreis mitgeteilt, dass dies leider für die Ortsdurchfahrt Hamberg nicht möglich ist, da die maßgeblichen Fassadenpegel nach den vorliegenden Berechnungen sowohl tagsüber als auch nachts allesamt unterhalb des sogenannten gesundheitskritischen Bereichs liegen. Insoweit müssen die Interessen des Lärmschutzes hinter den Interessen des fließenden Verkehrs zurückstehen. Frau Wagner berichtet zudem, dass dies auch ein Thema war, welches die Bürger/innen bei der diesjährigen Einwohnerversammlung sehr bewegt hat.

2.4 Sitzungstermine: Der Kalender mit sämtlichen Sitzungsterminen für das kommende Jahr ist im Ratsinformationssystem hinterlegt. Wichtiger Hinweis: Ab 2025 beginnen alle Sitzungen bereits um 19.00 Uhr! Die nächste und letzte Gemeinderatssitzungin diesem Jahr findet am Dienstag, 17. Dezember 2024 statt und beginnt bereits um 18 Uhr. Wir bitten um Beachtung!

2.5 Verbesserung des Mobilfunks: Die Deutsche Telekom hat die Verwaltung in den vergangenen Tagen darüber informiert, dass im Ortsteil Hamberg, auf einer Wiese süd-östlich der Firma Glaston ein neuer, ca. 20 m – 25 m hoher Mobilfunkmast errichtet werden soll. Die Telekom hat hierzu nach eigenen Angaben mit dem betroffenen Grundstückseigentümer Einigung erzielt. Nach der Landesbauordnung können im Innenbereich bis 15 m hohe und im Außenbereich bis 20 m hohe Mobilfunkantennen ohne Baugenehmigung aufgestellt werden. Hauptamtsleiter Lutz zeigt auf dem Beamer um welches Grundstück es sich genau handelt.

2.6 Satzungsänderung Zweckverband Breitband: Die Mitglieder des Zweckverbandes sind der Gemeinde im Hinblick auf die künftig zu bezahlende Umlage erheblich entgegengekommen und haben der vorgeschlagenen Satzungsänderung am 26. November 2024 mit der erforderlichen 2/3-Mehrheit zugestimmt. Dadurch werden die Gemeinden, die von dem Netz partizipieren stärker herangezogen und die Gemeinde Neuhausen bezahlt fortan deutlich weniger. Aus Sicht der Bürgermeisterin ist dies nun deutlich gerechter und der Beitrag für die Gemeinde Neuhausen halbiert sich fortan nahezu. Aus diesem Grund hat die Vorsitzende den Antrag auf Ausscheiden aus dem Zweckverband zurückgezogen. Es geht hier auch um den Solidaritätsgedanken und die Tatsache, dass die Gemeinde mit den anderen Gemeinden im Enzkreis auch künftig gut zusammenarbeiten möchte.

3. Beratung und Beschlussfassung über den Antrag von Herrn Lukas Klingenberg auf Ausscheiden aus dem Gemeinderat

2024/191

Zu diesem Tagesordnungspunkt erklärt sich Lukas Klingenberg für befangen und rückt vom Sitzungstisch ab.

Mit Schreiben vom 5. November 2024 (vgl. Anlage 1) hat Herr Lukas Klingenberg mitgeteilt, dass er aus beruflichen Gründen aus dem Gemeinderat der Gemeinde Neuhausen ausscheiden möchte. Aufgrund seiner Wahl zum Bürgermeister von Unterreichenbach ist Herr Klingenberg mit einem erheblich höheren zeitlichen Aufwand konfrontiert, der insbesondere auch regelmäßige abendliche Verpflichtungen mit sich bringt.

Nach § 16 Gemeindeordnung (vgl. Anlage 2) kann ein Bürger aus einem wichtigen Grund sein Ausscheiden aus einer ehrenamtlichen Tätigkeit verlangen. Hierbei entscheidet bei Gemeinderäten das Gemeinderatsgremium, ob ein wichtiger Grund gegeben ist.

Die in § 16 Abs. 1 Ziffer 1 – 7 aufgeführten Gründe sind nur beispielhaft und nicht abschließend genannt. Nach der Kommentierung von Kunze/Bronner/Katz zu § 16 GemO „kann ein wichtiger Grund dann angenommen werden, wenn das öffentliche Interesse der Gemeinde an der Annahme bzw. Fortsetzung der ehrenamtl. Tätigkeit hinter das private Interesse des Bürgers zurückzutreten hat, die Tätigkeit nicht annehmen bzw. niederlegen zu wollen (vgl. VGH BW Urt. V. 19.9.1983 – 1 S 2590/82 – VB1BW 1984, 281). Dies ist insbes. dann der Fall, wenn unter Würdigung der gesamten Umstände des Einzelfalls dem Bürger die Übernahme oder weitere Ausübung der ehrenamtl. Tätigkeit nicht (mehr) zugemutet werden kann. Insofern können u. a. die beruflichen, gesundheitlichen und familiären Verhältnisse des Bürgers, seine berufliche Beanspruchung, seine bisherige Heranziehung zu ehrenamtl. Tätigkeit und seine sonstige Beteiligung am Gemeinschaftsleben (z. B. Vereine, Partei) eine Rolle spielen. Diesen Interessen ist das öffentliche Interesse der Gemeinde an der (weiteren) ehrenamtl. Tätigkeit durch den Bürger gegenüberzustellen; hierbei sind auch Art und Umfang der infrage stehenden ehrenamtl. Tätigkeit zu berücksichtigen. Maßgeblich ist, ob die (zeitliche) Inanspruchnahme durch die ehrenamtl. Tätigkeit unzumutbar ist; sonstige persönliche Umstände, welche die ehrenamtl. Tätigkeit für den Bürger lediglich ggf. unangenehm machen, spielen keine Rolle.“

Der Gemeinderat hat über den Antrag von Herrn Klingenberg zu entscheiden. In Würdigung der von Herrn Klingenberg dargelegten Umstände hält die Verwaltung den Antrag für begründet.

Sollte dem Antrag von Herrn Klingenberg stattgegeben werden, endet seine Zugehörigkeit zum Ratsgremium durch die Zustellung der rechtswirksamen Entscheidung des Gemeinderates. Diese wird Herrn Klingenberg nach der Beschlussfassung direkt ausgehändigt. In diesem Zusammenhang bedankt sich die Vorsitzende bei Herrn Klingenberg für sein Engagement und überreicht ihm zum Abschied ein Geschenk.

Beschluss:

Der Gemeinderat schließt sich der Auffassung der Verwaltung an und stimmt dem Antrag von Herrn Lukas Klingenberg auf Ausscheiden aus dem Gemeinderat zu.

Beratungsergebnis:

Die Beschlussfassung erfolgt einstimmig.

4. Verpflichtung von Frau Leslie Kern als Gemeinderätin der Gemeinde Neuhausen gemäß § 32 Gemeindeordnung (GemO)

2024/195

Der Gemeinderat wird am 26. November 2024 über den Antrag von Herrn Lukas Klingenberg auf Ausscheiden aus dem Gemeinderat beraten und beschließen. Sofern das Ratsgremium diesem Antrag stattgibt, rückt nach dem Ergebnis der Kommunalwahl am 9. Juni 2024 (vgl. Anlage 1) Frau Leslie Kern als nächste Ersatzperson für den Sitz der Erstzuteilung des Wahlvorschlags „Bürger für das Biet“ im Ortsteil Schellbronn - der bisher von Herrn Klingenberg belegt war - in den Gemeinderat nach.

Auf Nachfrage der Verwaltung wurden von Frau Kern keine Ablehnungsgründe nach § 16 GemO oder Hinderungsgründe nach § 29 GemO (vgl. Anlage 2) geltend gemacht.

Frau Kern wird in der Gemeinderatssitzung auf die Erfüllung ihrer Amtspflichten gemäß § 32 GemO verpflichtet.

Die Vorsitzende spricht die Verpflichtungsformel vor, die von Frau Kern nachgesprochen wird:

"Ich gelobe Treue der Verfassung, Gehorsam den Gesetzen und gewissenhafte Erfüllung

meiner Pflichten. Insbesondere gelobe ich, die Rechte der Gemeinde gewissenhaft zu wahren und ihr Wohl und das ihrer Einwohner nach Kräften zu fördern."

Abschließend nimmt die Vorsitzende Frau Kern den Handschlag ab und es wird die vorbereitete Verpflichtung unterzeichnet.

5. Beschlussfassung über die Neubesetzung des Finanzausschusses und des Jugend-, Schul- und Sozialausschusses sowie Benennung der Mitglieder im Gemeindeverwaltungsverband Tiefenbronn und des Umlegungsausschusses

2024/196

Nach dem Ausscheiden von Herrn Lukas Klingenberg aus dem Gemeinderat sind die nachstehend aufgeführten gemeinderätlichen Ausschüsse und Zweckverbände, in denen Herr Klingenberg vertreten war, neu zu besetzen. Herr Klingenberg war in folgenden Gremien vertreten:

Finanzausschuss:

Ordentliche Mitglieder

Stellvertretung

Martin Volz

Dr. Halil Krasniqi

Bettina Ochs

Reinhold Auer

Rolf Späth

Prof. Dr. Annette Rabe

Lukas Klingenberg

Corina Stieler

Michael Ehringer

Franziska Talmon

Gerd Philipp

Robin Engel

Michael Holzhauer

Matthias Butz

Jugend-, Schul-, und Sozialausschuss:

Ordentliche Mitglieder

Stellvertretung

Corina Stieler

Lukas Klingenberg

Franziska Talmon

Adrian Mörgenthaler

Jochen Duczek

Michael Rebmann

Florian Masur

Bettina Ochs

Timon Vaessens

Robin Engel

Prof. Dr. Annette Rabe

Matthias Butz

Petra Leicht

Martin Volz

Gemeindeverwaltungsverband Tiefenbronn:

Ordentliche Mitglieder

Stellvertretung

Lukas Klingenberg

Hasan Akbaba

Jochen Duzcek

Reinhold Auer

Gerd Philipp

Michael Holzhauer

Petra Leicht

Prof. Dr. Annette Rabe

Umlegungsausschuss „Herzbohnengarten“ Ortsteil Steinegg:

Ordentliche Mitglieder

Stellvertretung

Hartmut Lutz

Lukas Klingenberg

Reinhold Auer

Martin Volz

Gerd Philipp

Matthias Butz

Prof. Dr. Annette Rabe

Robin Engel

Die Fraktion des im Gemeinderat vertretenen Wahlvorschlags „Bürger für das Biet“ hat der Verwaltung schriftlich vorgeschlagen die durch das Ausscheiden von Herrn Klingenberg freiwerdenden Sitze in den Ausschüssen und Zweckverbänden wie folgt neu zu besetzen:

Finanzausschuss:

Ordentliche Mitglieder

Stellvertretung

Martin Volz

Dr. Halil Krasniqi

Bettina Ochs

Reinhold Auer

Rolf Späth

Prof. Dr. Annette Rabe

Corina Stieler

Leslie Kern

Michael Ehringer

Franziska Talmon

Gerd Philipp

Robin Engel

Michael Holzhauer

Matthias Butz

Jugend-, Schul-, und Sozialausschuss:

Ordentliche Mitglieder

Stellvertretung

Corina Stieler

Leslie Kern

Franziska Talmon

Adrian Mörgenthaler

Jochen Duczek

Michael Rebmann

Florian Masur

Bettina Ochs

Timon Vaessens

Robin Engel

Prof. Dr. Annette Rabe

Matthias Butz

Petra Leicht

Martin Volz

Gemeindeverwaltungsverband Tiefenbronn:

Ordentliche Mitglieder

Stellvertretung

Leslie Kern

Hasan Akbaba

Jochen Duzcek

Reinhold Auer

Gerd Philipp

Michael Holzhauer

Petra Leicht

Prof. Dr. Annette Rabe

Umlegungsausschuss „Herzbohnengarten“ Ortsteil Steinegg:

Ordentliche Mitglieder

Stellvertretung

Hartmut Lutz

Leslie Kern

Reinhold Auer

Martin Volz

Gerd Philipp

Matthias Butz

Prof. Dr. Annette Rabe

Robin Engel

Die genannten Gremien sind hierdurch in ihrer gesamten Zusammensetzung neu zu beschließen. Voraussetzung für die Annahme des Vorschlags ist die Zustimmung aller anwesenden Mitglieder (keine Enthaltung) des Gemeinderats. Wird eine solche Einigung nicht erzielt, müssen die Ausschüsse bzw. Zweckverbandsgremien durch Wahl besetzt werden.

Beschluss:

Der Gemeinderat stimmt der Neubesetzung der aufgeführten Ausschüsse gemäß dem Vorschlag der Wählervereinigung „Bürger für das Biet“ zu.

Beratungsergebnis:

Die Beschlussfassung erfolgt einstimmig.

6. Vorberatung der öffentlichen Verbandsversammlung des Schulverbands Neuhausen am 3.12.2024

2024/200

Die Tagesordnung für die Verbandsversammlung sowie die Verwaltungsbeilagen sind als Anlage beigefügt.

Beschluss:

Die gemeindlichen Vertreter/innen der Verbandsversammlung werden beauftragt, in der Verbandsversammlung gemäß den Vorschlägen der Verbandsverwaltung abzustimmen.

Beratungsergebnis:

Die Beschlussfassung erfolgt einstimmig.

7. Vorberatung der öffentlichen Verbandsversammlung des Zweckverbandes Wasserversorgung der Gebietsgemeinden am 4.12.2024

2024/194

Die Tagesordnung für die Verbandsversammlung sowie die Verwaltungsbeilagen sind als Anlage beigefügt.

Die Vorsitzende führt ergänzend aus, dass der TOP 5 „Beratung und Beschlussfassung über die Zukunft der Wehranlage an der Wasserkraftanlage Würmtal“ im Gemeinderat Tiefenbronn vertagt und weiterführende Informationen gewünscht wurden. Zudem wurde seitens des Gemeinderates Tiefenbronn die grundsätzliche Frage aufgeworfen, ob es aufgrund der hohen Instandsetzungskosten mit der geforderten Fischtreppe etc. überhaupt noch sinnvoll ist, die Wasserkraftanlage weiter zu betreiben. Die Vorsitzende hofft, dass diese Zweifel durch den Vortrag von Herrn Prof. Dr. Heimerl in der anstehenden Sitzung des ZV Wasserversorgung der Gebietsgemeinden ausgeräumt werden können.

In Bezug auf die Frage aus der Zuhörerschaft, warum der Strom eingespeist und nicht selbst genutzt wird, teilt die Vorsitzende mit, dass sie dies ebenfalls nicht versteht. Dies wurde in der Vergangenheit so entschieden und die Gründe hierfür sind ihr leider nicht bekannt. Der durchschnittliche Strombezug des Wasserwerks lag in den Jahren 2021 bis 2023 bei 587.531 kWh/a. Bei einem Einkaufspreis von 0,37 €/kWh liegen die Kosten bei ca. 215.004 €/a. In der Zukunft ist eine steigende Strompreisentwicklung zu erwarten. Die instandgesetzte Anlage kann durchschnittlich etwa 200.000 kWh/a Strom erzeugen. Wird der erzeugte Strom künftig wieder selbst genutzt, könnten jährlich rund 60.000 Euro eingespart werden. Dies sollte nach Ansicht der Vorsitzenden für die Zukunft auch angestrebt werden. Zudem könnte über einen Batteriespeicher und eine zusätzliche PV-Anlage nachgedacht werden.

In Bezug auf TOP 9 „Beratung und Beschlussfassung über die Bevollmächtigung der Verbandsverwaltung zur Aufnahme eines Darlehens“ schlägt die Vorsitzende vor, das Investitionsprogramm „Kommune direkt“ zu nutzen. Der Fördertopf für 2024 ist leider schon leer, weshalb dies für das dringend benötigte Kommunaldarlehen (vgl. TOP 16) leider keine Alternative war. Laut Aussage von der L-Bank ist im kommenden Jahr bis mindestens Oktober gewährleistet wieder am Programm teilnehmen zu können. Der Zinssatz liegt hier immer fünf Basispunkte unter dem Zinssatz des KFW-Programms 208 – heute also bei 2,30 %. Die Zinsfestschreibung erfolgt auf zehn Jahre. Danach kann entweder zum neuen Angebot weiterfinanziert oder durch ein anderes Darlehen abgelöst werden. Der Zweckverband benötigt im kommenden Jahr 750.000 Euro. Mit 40.000 Euro Tilgung jährlich wäre die Laufzeit bei 18 ¾ Jahren, weshalb wir hier eine Laufzeit von 20 Jahren vorschlagen. Bei der L-Bank werden die Raten so bemessen, dass das Darlehen am Ende der Laufzeit vollständig zurückbezahlt wird. Gehen wir also auf 20 Jahre, wäre die jährliche Tilgung bei 37.500 Euro und entspricht auch unserem Beschlussvorschlag. Aufgrund der schlechten wirtschaftlichen Aussichten ist derzeit davon auszugehen, dass der Leitzins im Dezember 2024 nochmals gesenkt wird. Dies ist am Markt auch bereits so eingepreist. Die meisten Banken gehen in der weiteren Entwicklung in 2025/26 von weiteren Senkungen in der Größenordnung von 0,5 – 1 % aus, sodass ein Leitzins von 2-2,25 % für Ende 2025 erwartet wird. Wie es tatsächlich kommt wird man natürlich sehen, dennoch schlägt die Vorsitzende vor, mit der Aufnahme des Darlehens noch so lange wie möglich abzuwarten.

Beschluss:

Die gemeindlichen Vertreter/innen der Verbandsversammlung werden beauftragt, in der Verbandsversammlung gemäß den Vorschlägen der Verbandsverwaltung abzustimmen.

Beratungsergebnis:

Die Beschlussfassung erfolgt einstimmig.

8. Vorberatung der öffentlichen Verbandsversammlung des Gemeindeverwaltungsverbandes am 11.12.2024

2024/212

Die Tagesordnung für die Verbandsversammlung sowie die Verwaltungsbeilagen sind als Anlage beigefügt.

Beschluss:

Die gemeindlichen Vertreter/innen der Verbandsversammlung werden beauftragt, in der Verbandsversammlung gemäß den Vorschlägen der Verbandsverwaltung abzustimmen.

Beratungsergebnis:

Die Beschlussfassung erfolgt einstimmig.

9. Vorberatung der öffentlichen Verbandsversammlung des Zweckverbandes Abwasserbeseitigung Biet am 11.12.2024

2024/213

Die Tagesordnung für die Verbandsversammlung sowie die Verwaltungsbeilagen sind als Anlage beigefügt.

Beschluss:

Die gemeindlichen Vertreter/innen der Verbandsversammlung werden beauftragt, in der Verbandsversammlung gemäß den Vorschlägen der Verbandsverwaltung abzustimmen.

Beratungsergebnis:

Die Beschlussfassung erfolgt einstimmig.

10. Errichtung eines Lebensmittel-Vollsortimenters im Gewerbegebiet „West II“ im Ortsteil Neuhausen
a) Vorstellung der im Rahmen der Ausschreibung eingegangenen Betriebs- und Plankonzepte
b) Beratung und Beschlussfassung über die Auswahlkriterien

2024/215

Die Vorsitzende begrüßt zu diesem Tagesordnungspunkt die anwesenden Vertreter der Bewerber

  • RATISBONA (Projektentwickler alternativ für REWE oder EDEKA) aus Regensburg – vertreten durch Herrn Forster und Herrn Gärtner
  • REWE Markt GmbH aus Wiesloch – vertreten durch Herrn Timis und Herrn Eichendorf
  • EDEKA Südwest aus Offenburg vertreten durch Herrn Stumpf/EDEKA Berger aus Pforzheim-Huchenfeld vertreten durch Herrn Berger

Zu a) Vorstellung der im Rahmen der Ausschreibung eingegangenen Betriebs- und Plankonzepte

Das Regierungspräsidium Karlsruhe hat im Rahmen eines Zielabweichungsverfahrens zur Regionalplanung dem Antrag der Gemeinde Neuhausen zugestimmt, im Gewerbegebiet „West II“ im Ortsteil Neuhausen einen Lebensmittel-Vollsortimenter mit einer Verkaufsfläche von maximal 1.300 qm zu errichten.

Die zur Überplanung vorgesehenen Grundstücke, die sich im Eigentum der Gemeinde befinden, sind im beigefügten Lageplan Anlage 1 gelb bzw. grün (optionale Erweiterungsfläche) markiert.

Interessenten zur Errichtung eines entsprechenden Marktes wurden sowohl über das Internet als auch - sofern bereits im Vorfeld Interessensbekundungen vorlagen - persönlich aufgefordert, sich bis zum 30. September 2024 bei der Gemeinde zu bewerben. Bis spätestens 31. Oktober 2024 waren dann entsprechende Plankonzepte vorzulegen.

Insgesamt wurden drei Bewerbungen, welche die vorab definiteren Kriterien (Vollsortimenter, maximale Verkaufsfläche, ausreichend Stellplätze & zu überplanende Grundstücksfläche) erfüllen, eingereicht, die als Anlagen 2 – 4 beigefügt sind.

Zunächst stellen die drei Bewerber anhand von Präsentationen (vgl. Anlagen) ausführlich ihre jeweiligen Betriebs- und Plankonzepte vor und beantworten hierzu bestehende Fragen aus der Mitte des Gemeinderates.

Zum Konzept der Firma RATISBONA wird nachgefragt, mit welcher Marktkette der Vollsortimenter betrieben werden soll. Hierzu teilen Herr Forster und Herr Gärtner mit, dass zunächst der Standort gesichert werden soll und erst im Anschluss daran Gespräche mit potenziellen Interessenten geführt werden. Auf Nachfrage, was im Fall eines Zerwürfnisses zwischen Marktkette und Betreiber geschieht wird auf den Umstand verwiesen, dass die Pachtverträge in der Regel über einen längeren Zeitraum, in der Regel auf 15 Jahre abgeschlossen werden. Hiernach besteht nochmals eine Verlängerungsoption über den gleichen Zeitraum.

An die Vertreter der REWE Markt GmbH wird die Frage gestellt, wie viele Mitarbeiter am Standort beschäftigt werden sollen und wie schnell der Markt gebaut und eröffnet werden kann. Nach Auskunft von Herrn Timis und Herrn Eichendorf soll mit dem Bau begonnen werden, sobald die Genehmigung vorliegt. Zur Personalsituation teilen die Vertreter von REWE mit, dass die Einstellung des Personals dem selbstständigen Kaufmann obliegt. Für gewöhnlich sind dies 10 bis 15 Vollzeitkräfte. Weiterhin wird nachgefragt, ob es bereits einen interessierten Kaufmann gibt und inwieweit die Gemeinde darauf Einfluss nehmen könnte. Herr Timis und Herr Eichendorf merken hierzu an, dass es noch keinen Interessenten gibt, die Gemeinde aber gerne Empfehlungen aussprechen darf, wobei letztlich jedoch die Entscheidung bei REWE liegt. Im Hinblick auf die Regionalität der angebotenen Lebensmittel wird bestätigt, dass entsprechendes Produkte aus der Region im Sortiment geführt werden. Abschießend erfolgt auf weitere Nachfrage aus dem Gremium der Hinweis, dass REWE selbst oder alternativ auch ein selbständiger Kaufmann die Grundstücke erwerben könnte. In diesem Fall wird zwischen REWE und dem Betreiber ein Mietvertrag auf die Dauer von 15 bis 20 Jahren abgeschlossen.

Zum Betriebskonzept von EDEKA bestätigen Herr Stumpf und Herr Berger auf Anfrage, dass das „Shop in Shop Konzept“ mit einem erweiterten Drogeriebereich bislang sehr erfolgreich in anderen Vollsortimentern umgesetzt wird. Aus der Mitte des Gremiums wird weiterhin die Befürchtung geäußert, dass der örtliche Metzger in den kommenden Jahren seinen Betrieb altersbedingt schließen könnte und insoweit angefragt, ob eine Frischetheke im geplanten Vollsortimenter langfristig gesichert werden kann. Herr Berger teilt hierzu mit, dass die so vorgesehen ist, es allerdings sehr schwer ist, hierfür geeignetes Personal zu finden. Ergänzend wird aus der Mitte der Ratsmitglieder nachgefragt, wieviel Personal in dem geplanten EDEKA-Markt beschäftigt werden soll und mit welcher Bauzeit zu rechnen ist. Nach den Ausführungen von Herrn Berger hat er in seinen bestehenden drei Marktstandorten insgesamt 240 Mitarbeiter beschäftigt. Die Bauzeit für den Markt wird auf 12 Monaten geschätzt.

Zu b) Beratung und Beschlussfassung über die Auswahlkriterien

Nach der Vorstellung der Betriebs- und Plankonzepte sowie der sich hieran anschließenden Fragerunde gibt die Bürgermeisterin ihre persönliche Einschätzung im Hinblick auf die Auswahl eines Bewerbers ab, dies sie an folgenden Kriterien ausgerichtet hat:

Vollsortimenter:

Das erste Kriterium wurde seitens des Gemeinderates am 26.07.2022 festgelegt. Hier hat sich der Gemeinderat gegen die Erweiterung des vorhandenen Lidl-Marktes und für die Errichtung eines Vollsortimenters. Aus diesem Grund wurden alle Discounter aus dem Verfahren ausgeschlossen. Dieses Kriterium erfüllen alle drei Bewerber.

Vorgegebener Planbereich beachtet:

In der Gemeinderatssitzung am 27.06.2023 wurden die drei Grundstücke (5358/58, 5358/59 und 5358/60) ausgewählt, die entsprechend überplant werden sollen. Inwieweit das vierte – von der Gemeinde kürzlich zurück erworbene Grundstück in das Verfahren mit einbezogen werden kann und ob dies überhaupt erforderlich ist – wird derzeit noch abgeklärt. Aus diesem Grund sollten sich die Planungen der Bewerber auch ausschließlich auf die drei festgelegten Grundstücke beziehen. Dieses Kriterium erfüllen ebenfalls alle drei Bewerber.

Verkaufsfläche von max. 1.300 m²:

Dieses Kriterium wurde in der Entscheidung des Regierungspräsidiums über die Zulassung des Antrags auf Zielabweichung vom 16.08.2024 definiert. Die Einhaltung dieses Kriteriums ist deshalb enorm wichtig, da die Planungen sonst nicht genehmigungsfähig sind. Aus diesem Grund wurden auch die Planungen ausgeschlossen, in denen zusätzlich zu den 1.300 m² noch ein eigenständiger Drogeriemarkt vorgesehen war.

Stellplätze:

Als Richtwert gilt hier ein Stellplatz pro 20 m² Verkaufsfläche, d. h. bei 1.300 m² Verkaufsfläche wären dies mind. 65 Stellplätze. Dieses Kriterium ist von allen drei Bewerbern übererfüllt: Rewe hat in ihrem Konzept 80 Stellplätze eingeplant, Ratisbona 84. Edeka hat hingegen 115 Stellplätze eingeplant.

Zusammenfassend kommt Frau Dr. Wagner zu dem Ergebnis, dass aus ihrer Sichtdas Gesamtkonzept von Edeka am meisten überzeugt. Dies einerseits, weil die Zufahrtsituation sehr gut gelöst ist und der Zulieferungsverkehr getrennt von statten geht. Auch die Gestaltung des Gebäudes überzeugt, weil lediglich die kurze Frontseite des Marktgebäudes von der Straßenseite her sichtbar ist und somit der Baukörper zur Landesstraße hin nicht zu massiv wirkt. Auch das „Shop in Shop Konzept“ mit einem größeren Drogeriebereich ist sehr positiv zu bewerten, weil aus der Einwohnerschaft immer wieder der Wunsch nach einem örtlichen Drogeriemarkt in der Gemeinde geäußert wurde. Ebenso spielt das Thema Regionalität in der Entscheidungsfindung der Bürgermeisterin eine große Rolle, die aus ihrer Sicht bei der Präsentation von EDEKA eine wichtige Rolle gespielt hat. Insoweit schlägt die Bürgermeisterin vor, die Grundstücke zur Errichtung eines Lebensmittelvollsortimenters an EDEKA bzw. Herrn Frank Berger zu verkaufen.

Im Gemeinderat wird es nach den ausführlichen Präsentationen der Marktkonzepte unter Beantwortung bestehender Fragen nicht für erforderlich erachtet, weitere Vergabekriterien festzulegen und insoweit eine Abstimmung in der heutigen Sitzung gewünscht.

Beschluss:

Sodann beschließt der Gemeinderat gemäß dem Vorschlag der Verwaltung, die Grundstücke zur Errichtung eines Lebensmittelvollsortimenters im Gewerbegebiet „West II“ an EDEKA bzw. Herrn Frank Berger zu verkaufen.

Beratungsergebnis:

Die Beschlussfassung erfolgt mit 17 Ja-Stimmen und einer Nein-Stimme. Gemeinderat Matthias Butz hatte bei dieser Beschlussfassung das Sitzungszimmer verlassen.

11. Beratung und Beschlussfassung über die Festlegung der Straßennamen im Erschließungsgebiet „Falter“ im Ortsteil Neuhausen

2024/210

Zu diesem Tagesordnungspunkt erklären sich folgende Gemeinderatsmitglieder für befangen und rücken vom Sitzungstisch ab:

Michael Ehringer

Franziska Talmon

Gerd Philipp

Die Vorsitzende begrüßt zu diesem Tagesordnungspunkt Frau Berner vom Büro KBB und Herrn Baumgärtner von KIRN Ingenieure, die anhand der beigefügten Präsentation kurz den aktuellen Sachstand erläutern. In diesem Zuge wird zudem angekündigt, dass in der Dezember-Sitzung die Entscheidungen zum Pflaster, der Straßenbeleuchtung und der Gestaltung der Außenanlage des Kindergartens getroffen werden muss.

Im Rahmen dieses Tagesordnungspunktes sollen für die neu anzulegenden Erschließungsstraßen (vgl. Anlage 1) im Erschließungsgebiet „Falter“ die Straßennamen festgelegt werden. In anderen Baugebieten wurden hierzu oftmals Gewannbezeichnungen (z. B. „Baschäcker“ bzw. „Lauwiesen“) oder Hinweise auf die bisherige Nutzung des Geländes (z. B. „Am Sägewerk“) verwendet. Die Gewannbezeichnung ist im dortigen Bereich durch die Bezeichnung des vorhandenen Wirtschaftsweges „Im Falter“ bereits vergeben.

Von Seiten der Verwaltung wären nachfolgende Straßennamen denkbar:

bestehender Weg (blau) – Im Falter (Bestand)

Planstraße A (grün) – Im Maisfeld

Planstraße B (gelb) – Heuweg

Planstraße C (orange) – Am Kindergarten

Aus der Mitte des Gremiums wird vorgeschlagen, die Planstraße A Dorfblick zu nennen. Weiterhin wird vorgeschlagen, statt Heuweg den Namen Kapellenblick zu vergeben. Für Heuweg stimmen neun Gemeinderäte, für Kapellenblick stimmen fünf Gemeinderäte. Zwei Gemeinderäte enthalten sich bei der Abstimmung.

Beschluss:

Der Gemeinderat folgt den Vorschlägen der Verwaltung mit Ausnahme der Planstraße A. Planstraße A erhält den Straßennamen Dorfblick.

Beratungsergebnis:

Die Beschlussfassung erfolgt mit 14 Ja-Stimmen und zwei Enthaltungen.

12. Beratung und Beschlussfassung über den Antrag des Waldkindergartens Wurzelkinder e. V. auf Erhöhung der Bezuschussung der laufenden Betriebskosten sowie Aufnahme der Verkehrssicherungspflicht in den Vertrag mit der Gemeinde Neuhausen

2024/188

Mit Schreiben vom 20. Oktober 2024 beantragt der Waldkindergarten Wurzelkinder e. V. die Beteiligung der Gemeinde Neuhausen an den laufenden Betriebsausgaben in Höhe von 90 Prozent.

Seither wurde der Trägerverein gem. § 8 Abs. 2 KiTaG sowie gem. Vertrag vom 01.01.2015 von der Gemeinde mit 63 % bezuschusst zzgl. 12 % freiwilliger Zuschuss zu den laufenden Betriebsausgaben.

Als Begründung für die beantragte Anhebung gibt der Waldkindergarten gestiegene Personalaufwendungen sowie die Sicherung der Qualitätsansprüche des Kommunalverbands für Jugend und Soziales BW an. Es wird Bezug genommen auf umliegende Waldkindergärten, z. B. in Heimsheim und Bad Liebenzell, welche bereits zu 90 Prozent oder mehr durch die jeweiligen Kommunen bezuschusst werden.

Die Elternbeiträge für die Betreuungskosten im Waldkindergarten betragen derzeit 138 € pro Monat. Zusätzlich wird ein Jahresbeitrag in Höhe von 50 Euro erhoben. Die letzte Anhebung der Gebühr fand Mitte 2023 statt.

Bei der im Vorfeld durchgeführten Vergleichsbetrachtung mit den Waldkindergärten in Heimsheim und Bad Liebenzell wurde festgestellt, dass die Benutzungsgebühren dort jeweils zum 01.09.2024 angepasst wurden. In Heimsheim beträgt der monatliche Beitrag 200 € bei einem Betriebskostenzuschuss von 85 Prozent mit Übernahme des verbleibenden Abmangels zu 100 Prozent. In Bad Liebenzell beträgt der monatliche Elternbeitrag zwischen 117 € und 188,75 € (einkommensabhängig) bei einem Betriebskostenzuschuss von 90 Prozent.

Zusammenfassend kann somit festgestellt werden, dass die Benutzungsgebühren des Waldkindergartens Wurzelkinder im Vergleich zu niedrig angesetzt sind und die letzte Gebührenanpassung zwischenzeitlich 1,5 Jahre zurückliegt.

Unter Ziffer 4.3. des Vertrags über den Betrieb und die Förderung des Waldkindergartens Wurzelkinder e.V. vom 01.01.2015 hat sich der Verein verpflichtet, durchschnittliche Elterngebühren mindestens in Höhe der von der Gemeinde für die Betreuungsform festgesetzten Gebühren zu erheben.

Nach der aktuellen Kinderbetreuungsgebührensatzung der Gemeinde Neuhausen beträgt die Benutzungsgebühr für einen Platz für ein Kind ab 3 Jahren in einem Kindergarten mit verlängerten Öffnungszeiten derzeit 201 €, für ein Kind aus einer Familie mit zwei Kindern derzeit 156 €.

Es wird daher vorgeschlagen, dass die Gemeinde Neuhausen den Waldkindergarten Wurzelkinder e.V. ab dem 01.01.2025 gemäß § 8 Abs. 2 KiTaG mit 63 % bezuschusst zzgl. 27 % freiwilligem Zuschuss zu den laufenden Betriebskosten unter der Voraussetzung, dass der Waldkindergarten ab dem 01.01.2025 die monatliche Benutzungsgebühr anhebt.

Weiter beantragt der Waldkindergarten, den Vertrag mit der Gemeinde Neuhausen unter Ziffer 4.2.2 um den Passus zu erweitern, dass die Ausgaben für die Verkehrssicherungspflichten, durchgeführt von einem Baumkletterer und bis zu einer Höhe von 1.500 € jährlich, Teil der Betriebskosten sind und keiner gesonderten Genehmigung durch die Gemeinde Neuhausen bedürfen.

Aus den Reihen des Gremiums wird auf einen möglichen Widerspruch in der Vorlage hingewiesen. Im Vertrag mit dem Waldkindergarten werden Personalkosten zum einen in den Betriebskosten und zum anderen nochmals als separaten Punkt aufgeführt. Frau Jennifer Dehmer, Vorsitzende des Vereins Waldkindergarten Wurzelkinder e.V., erläutert hierzu, dass diese Position zweimal vorhanden ist, weil die Kosten von dem Personal, welches über dem errechneten Personalschlüssel eingestellt worden ist, ausschließlich vom Verein getragen werden.

Beschluss:

Der Waldkindergarten Wurzelkinder erhält ab dem 01.01.2025 gemäß § 8 Abs. 2 KiTaG einen Zuschuss in Höhe von 63 % zzgl. 27 % freiwilliger Zuschuss unter der Voraussetzung, dass die monatliche Betreuungsgebühr ab dem 01.01.2025 erhöht wird.

Es wird zugestimmt, dass die erforderlichen Verkehrssicherungspflichten bis zu einer Höhe von jährlich 1.500 € Teil der Betriebsausgaben sind.

Es wird zugestimmt, dass der bestehende Vertrag über den Betrieb und die Förderung des Waldkindergartens Wurzelkinder e.V. mit der Gemeinde Neuhausen vom 01.01.2015 entsprechend der Beschlussfassung unter den Ziffern 4.2 und 4.4 angepasst wird.

Beratungsergebnis:

Die Beschlussfassung erfolgt einstimmig.

13. Beratung und Beschlussfassung über die Einsetzung eines Stadtjägers in der Gemeinde Neuhausen

2024/193

Nach dem Jagd- und Wildtiermanagementgesetz Baden-Württemberg können Kommunen in Abstimmung mit dem Kreisjagdamt einen Stadtjäger für die befriedeten Bezirke im Gemeindegebiet - also außerhalb der Jagdbezirke - einsetzen. Diese Funktion können nur Personen ausüben, die einen Jagdschein besitzen, zur Jagdausübung berechtigt sind und eine entsprechende Zusatzbildung absolviert haben. Die Einsetzung erfolgt in Abstimmung mit der Kreisjagdbehörde und nach vorheriger Anhörung der örtlichen jagdausübungsberechtigten Personen sowie des Polizeivollzugsdienstes.

Durch die Einsetzung eines örtlichen Stadtjägers wird die Möglichkeit geschaffen, bei Problemen mit Wildtieren in befriedeten Bereichen - also insbesondere in den Siedlungsgebieten, in denen die örtlichen Jagdpächter nicht tätig werden dürfen - zeitnah einen fachlich qualifizierten Ansprechpartner und Berater vor allem auch für die Bürgerschaft zur Verfügung zu stellen. Hiermit verbunden wären bei Bedarf in Abstimmung mit der unteren Jagdbehörde auch jagdliche Maßnahmen.

Von Seiten des Polizeivollzugsdienstes und der örtlichen Jägerschaft wurden keine Bedenken gegen die Einsetzung eines örtlichen Stadtjägers geäußert.

Für diese Tätigkeit in der Gemeinde Neuhausen hat sich Herr Klaus-Peter Schliffka aus Pforzheim beworben, der die hierfür erforderliche Qualifikation besitzt und diese Aufgabe auch bereits bei der Stadt Pforzheim und in verschiedenen Enzkreisgemeinden wahrnimmt.

Der im Rahmen der Anhörung erfolgte Hinweis aus den Reihen der Jägerschaft, dass ggfs. auch ein örtlicher Jagdausübungsberechtigter diese Funktion ausüben könnte, kann insoweit unberücksichtigt bleiben, als keiner der in Frage kommenden Jagdpächter eine entsprechende Ausbildung besitzt oder Interesse an dieser Tätigkeit bekundet hat.

Die Einsetzung eines Stadtjägers ist für die Gemeinde mit keinen Kosten verbunden. Entstehende Aufwendungen für Beratungen oder Maßnahmen des Stadtjägers werden den betroffenen bzw. beauftragenden Grundstücks- oder Gebäudeeigentümern in Rechnung gestellt.

Die Verwaltung teilt die Einschätzung des Kreisjagdamtes, dass die Einsetzung eines örtlichen Stadtjägers sinnvoll und für die Bürgerschaft von Nutzen ist.

Beschluss:

Herrn Klaus-Peter Schliffka wird bis auf Widerruf als Stadtjäger in der Gemeinde Neuhausen eingesetzt.

Beratungsergebnis:

Die Beschlussfassung erfolgt einstimmig.

14. Beratung und Beschlussfassung über die Vergabe von Architektenleistungen für die Außenanlagen des Kinderbildungszentrums

2024/211

Für die Herstellung der Außenanlagen am Neubau des Kinderbildungszentrums im Ortsteil Steinegg sind Architektenleistungen durch ein Planungsbüro notwendig. Das vom Architekturbüro AJA - Jochen Abraham vorgelegte Honorarangebot (vgl. nö Anlage 1) deckt die Leistungen des Auftragnehmers komplett ab (HOAI 1-9). Das Honorar berechnet sich nach der Honorarzone „II“. Der Ermittlung des Honorars wurden die anrechenbaren Baukosten (ohne Kosten für Spielgeräte) aus der aktuellen Kostenschätzung zugrunde gelegt.

Beschluss:

Die Architektenleistungen für die Außenanlagen des Kinderbildungszentrums werden an das Architekturbüro AJA - Jochen Abraham vergeben.

Beratungsergebnis:

Die Beschlussfassung erfolgt einstimmig.

15. Beratung und Beschlussfassung über die Vergabe von Bauleistungen für die Wegesanierung auf dem Friedhof Neuhausen

2024/208

Das vorhandene Wegenetz auf dem Friedhof Neuhausen im alten Teil ist stark sanierungsbedürftig. Das Sanierungskonzept des Landschaftsarchitekturbüros Klenske aus Tiefenbronn sieht eine Sanierung in mehreren Teilbereichen vor, um die Zugänglichkeit des Friedhofes während der Bauarbeiten zu gewährleisten.

Im Zuge der Neuanlage von einem Urnengrabfeld wurde ein Teilbereich des BA I im vergangenen Jahr bereits fertiggestellt. Im Frühjahr 2025 sollen nun die weiteren Wege des BA I saniert werden. Der Bereich umfasst den Anschluss an den bereits fertiggestellten Weg im Bereich des neuen Urnengrabfeldes 3 bis zur unteren Schöpfstelle beim Grabfeld 7 (s. Anlage 1-öff.). Die Wege werden, wie schon im ersten Teilabschnitt, als Pflasterfläche ausgeführt. Im Finanzhaushalt 2024 sind hierfür bereits Mittel in Höhe von 39.000 € eingestellt.

Für die Tiefbauarbeiten wurden drei Angebote (s. Anlage 2-4 - nichtöffentlich) eingeholt. Das Angebot der Firma M & M Gartenbau und Erdbau GmbH (vgl. Anlage 2 - nichtöffentlich) aus Neuhausen wurde dabei mit der Auftragssumme von 41.601,28 € als das wirtschaftlichste Angebot gewertet.

Beschluss:

Die Wegsanierungsarbeiten für den BA I auf dem Friedhof Neuhausen werden an die Firma M & M Gartenbau und Erdbau GmbH aus Neuhausen zum Angebotspreis von 41.601,28 Euro vergeben.

Beratungsergebnis:

Die Beschlussfassung erfolgt einstimmig.

16. Beschlussfassung über die nachträgliche Genehmigung zur Aufnahme eines Kommunaldarlehens

2024/209

Zur Sicherstellung der Liquidität der Gemeinde und in Anlehnung an die im Haushalt 2024 beschlossene Kreditermächtigung wurde am 29.10.2024 ein Kommunaldarlehen in Höhe von 3.000.000 € ausgeschrieben.

Der Zuschlag ging am 30.10.2024 an die LBBW Bank zu nachfolgenden Konditionen:

Ratendarlehen
Betrag3.000.000,00 EUR
Valuta08.11.2024
Zinszahlungvierteljährlich nachträglich, erstmals am 30.12.2024
Zinsrechnung30/360 deutsch
Zinssatz nom. 3,17 % p.a. fest bis 30.09.2044 (Gesamtlaufzeit)
Tilgungin Raten von EUR 37.500,00; zahlbar vierteljährlich, erstmals am 30.12.2024; fällig am 30.09.2044

Die Darlehenssumme wurde seitens der LBBW vertragsgemäß am 08.11.2024 ausbezahlt.

Beschluss:

Der Aufnahme eines Kommunaldarlehens mit einer Gesamtsumme von 3.000.000 EUR zu den o. g. Konditionen wird zugestimmt.

Beratungsergebnis:

Die Beschlussfassung erfolgt mit 18 Ja-Stimmen und einer Enthaltung.

17. Beratung und Beschlussfassung über die Annahme von Spenden

2024/214

Nach § 78 Abs. 4 GemO hat der Gemeinderat über die Annahme von Spenden an die Gemeinde Neuhausen zu beschließen. Folgende Spende wurde der Gemeinde Neuhausen zugewendet:

Datum

Spender

Betrag

Spendenart

Verwendungszweck

Hinweis auf Geschäftsbeziehung

16.09.2024

Elternbeirat Kindergarten Schellbronn

500,00 Euro

Geldspende

Kindergarten Schellbronn

Elternbeirat Kindergarten Schellbronn

30.10.2024

Sparkasse Pforzheim-Calw

400,00 Euro

Geldspende

je Kindergarten 100,00 Euro anlässlich 100 Jahre Weltspartag

Hausbank

Beschluss:

Der Gemeinderat stimmt der Annahme der vorstehend aufgeführten Spenden zu und bedankt sich hierfür recht herzlich.

Beratungsergebnis:

Die Beschlussfassung erfolgt einstimmig.

18. Verschiedenes

Tempo 30/40: Aus der Mitte des Gremiums wird angemerkt, dass sich Herr Müller von der Straßenverkehrsbehörde kürzlich öffentlich für Tempo 40 ausgesprochen hat. Es wird angeregt zu prüfen, ob eine Anordnung von Tempo 40 bei den Straßen möglich ist, welche im Rahmen des Lärmaktionsplans bei der Anordnung von Tempo 30 nicht berücksichtigt werden konnten. Die Vorsitzende wird dies nochmals mit Herrn Müller besprechen. Aus der Mitte des Gremiums wird zu Bedenken gegeben, dass dadurch ein Schilderwald entstehen könnte, was ursprünglich vom Gremium nicht gewünscht war.

Erscheinung
Mitteilungsblatt Gemeinde Neuhausen im Enzkreis
NUSSBAUM+
Ausgabe 50/2024
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