Aus den Rathäusern

Beschränkung des Gemeingebrauchs von oberirdischen Gewässern

Das Landratsamt Esslingen hat eine Rechtsverordnung erlassen, nach welcher aus Gründen des Wohls der Allgemeinheit, insbesondere der Ordnung des Wasserhaushalts,...

Das Landratsamt Esslingen hat eine Rechtsverordnung erlassen, nach welcher aus Gründen des Wohls der Allgemeinheit, insbesondere der Ordnung des Wasserhaushalts, des Schutzes der Natur und der Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung das Entnehmen von Wasser aus oberirdischen Gewässern (Bach, See, Teich) bis einschließlich 31.08.2025 verboten ist. Wir bitten um Beachtung.

Erscheinung
Reichenbacher Anzeiger
NUSSBAUM+
Ausgabe 27/2025
von Gemeinde Hochdorf
03.07.2025
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