Das Landratsamt Esslingen hat eine Rechtsverordnung erlassen, nach welcher aus Gründen des Wohls der Allgemeinheit, insbesondere der Ordnung des Wasserhaushalts, des Schutzes der Natur und der Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung das Entnehmen von Wasser aus oberirdischen Gewässern (Bach, See, Teich) bis einschließlich 31.08.2025 verboten ist. Wir bitten um Beachtung.