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Kommunalpolitik

Beschwerden über Hundekot und Leinenzwang

Liebe Hundehalter! Bei der Gemeindeverwaltung Dußlingen gehen regelmäßig Beschwerden über Hundekot auf öffentlichen Straßen, Gehwegen, Fußwegen,...

Liebe Hundehalter!

Bei der Gemeindeverwaltung Dußlingen gehen regelmäßig Beschwerden über Hundekot auf öffentlichen Straßen, Gehwegen, Fußwegen, privaten Grundstücken, Gärten sowie auf öffentlichen Grünflächen und Ausgleichsflächen ein. Insbesondere im Bereich der Grünfläche auf dem „Eichenbuckel“ (Martin-Vollmer-Weg) häufen sich momentan die Hinterlassenschaften.

Wer als Halter oder Führer eines Hundes verbotswidrig abgelegten Hundekot nicht unverzüglich beseitigt, begeht eine Ordnungswidrigkeit.

Nachfolgend die Bestimmung unserer Polizeiverordnung:

§ 14; Ziffer 4: Verunreinigung durch Hunde

Der Halter oder Führer eines Hundes hat dafür zu sorgen, dass der Hund öffentliche Straßen und Gehweg, Grün- und Erholungsanlagen, sonstige öffentliche Anlagen sowie fremde Vorgärten nicht mit Kot beschmutzt. Hundekot ist vom Ausführenden unverzüglich zu entfernen und ordnungsgemäß zu entsorgen.

Wir bitten daher alle Hundehalter, den Hundekot möglichst sofort einzusammeln und ordnungsgemäß zu entsorgen. An dieser Stelle weisen wir auf unsere Hundetoiletten hin, die extra für die Entsorgung von Hundekot aufgestellt wurden und bitten alle Hundehalter, diese auch zu benutzen.

§ 14; Ziffer 2: Leinenzwang

Zudem möchten wir darauf hinweisen, dass gemäß § 14 der Polizeiverordnung innerorts auf öffentlichen Straßen und Gehwegen, in Grün- und Erholungsanlagen und sonstigen öffentlichen Anlagen Hunde an der Leine zu führen sind.

Ein Verstoß gegen diese Bestimmung kann mit einem Bußgeld geahndet werden.

Wir bitten daher alle Hundehalter, den Hundekot möglichst sofort einzusammeln und ordnungsgemäß zu entsorgen. An dieser Stelle weisen wir auf unsere Hundetoiletten hin, die extra für die Entsorgung von Hundekot aufgestellt wurden und bitten alle Hundehalter, diese auch zu benutzen.

Erscheinung
Gemeindebote Dußlingen
NUSSBAUM+
Ausgabe 06/2026
von Gemeinde Dußlingen
05.02.2026
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
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