Die Ortspolizeibehörde informiert:
Beseitigungspflicht für Hundekot
Leider häufen sich die Beschwerden, vor allem innerörtlich, dass Hundekot von den Hundebesitzern nicht entfernt wird. Wir möchten daher darauf hinweisen, dass jeder Halter oder Führer eines Hundes dafür zu sorgen hat, dass sein Hund die Notdurft nicht auf Gehwegen und öffentlichen Straßen, in Grün- und Erholungsanlagen, in fremden Vorgärten, im sonstigen Bereich privater Anwesen oder in einem Sandkasten verrichtet.
Verrichtet ein Hund seine Notdurft in einem der genannten Bereiche, so ist der Halter oder Führer des Hundes verpflichtet, den Tierkot unverzüglich zu beseitigen. Die benützten Hundekottüten sind ordnungsgemäß über den Hausmüll oder die öffentlichen Mülleimer zu entsorgen. Explizit möchten wir auch nochmals darauf hinweisen, dass auf unseren Spielplätzen Hunde verboten sind.
Verstöße gegen die genannten Vorschriften stellen eine Ordnungswidrigkeit dar und können mit einer entsprechenden Geldbuße geahndet werden.
Wir bitten um Beachtung.