In den Monaten November und Dezember fallen verschiedene Feiertage, die durch das Gesetz über die Sonntage und Feiertage besonders geschützt und an denen bestimmte Veranstaltungen verboten sind.
Volkstrauertag: Sonntag, 16.11.2025
Für den Volkstrauertag gelten dieselben Bestimmungen wie für Ziffer 1. Weiter können öffentliche Veranstaltungen und Vergnügungen verboten werden, wenn sie nach den besonderen örtlichen Verhältnissen geeignet sind, Anstoß zu erregen.
Heiliger Abend: Mittwoch, 24. Dezember 2025
Öffentliche Tanzveranstaltungen sind ab 3:00 Uhr verboten.
1. Weihnachtsfeiertag: Donnerstag, 25. Dezember 2025
verboten sind:
a) Öffentliche Tanzveranstaltungen
b) Tanzunterhaltung von Vereinen und geschlossenen Gesellschaften in Wirtschaftsräumen
c) bis 11 Uhr vormittags öffentliche Sportveranstaltungen
Silvester: Mittwoch, 31. Dezember 2025
Veranstaltungen in der Nähe von Kirchen von 18:00 bis 21:00 Uhr.
Öffentliche Veranstaltungen und Vergnügen können verboten werden, wenn sie nach den besonderen örtlichen Verhältnissen geeignet sind, Anstoß zu erregen.