Am Mosbacher Friedhof gibt es aktuell drei muslimische Grabfelder mit jeweils 25 Erdgräbern. Eines davon ist bereits vollständig belegt. Eine Bestattung ist dort ausschließlich für Verstorbene möglich, die zuletzt im Stadtgebiet von Mosbach gewohnt haben – nicht jedoch, wenn sie aus Umlandgemeinden stammen.
In der Mai-Sitzung des Mosbacher Gemeinderats (wir berichten dazu gesondert in dieser Ausgabe) wurde das Thema von Stadtrat Martin Reiland (Grüne) im Rahmen der Anfragen aus dem Gremium heraus angesprochen. Oberbürgermeister Julian Stipp verwies auf laufende Gespräche zwischen Bürgermeistern in der Region. Ziel sei eine abgestimmte Lösung unter Berücksichtigung der Kostenregelung und der bestehenden Satzungen.
Eine muslimische Bestattung ist nach den Erkundigungen unserer Redaktion im näheren Umland der Stadt derzeit nur vereinzelt möglich – etwa in Aglasterhausen, wo einige Bestattungen in Reihengräbern erfolgten. In Gemeinden wie Obrigheim, Elztal oder Billigheim existieren bislang keine muslimischen Grabfelder. Erst im circa 20 Kilometer entfernten Sinsheim bieten sich Optionen, auch für Verstorbene aus umliegenden Gemeinden.
Während Reiland von einem „unhaltbaren Zustand“ sprach, wies Stadtrat Wolfgang Roth (SPD) darauf hin, dass bei einer Abweichung vom Wohnsitzprinzip einzelne Friedhöfe schnell an Kapazitätsgrenzen stoßen könnten. Die geltende Praxis orientiert sich daran, dass Bestattungen grundsätzlich am letzten Wohnsitz erfolgen – unabhängig vom religiösen Bekenntnis. Bei Ausnahmen sah Roth die Gefahr von sogenanntem „Leichentourismus“.
Harun Demircan, Gemeindevorsteher der Mosbacher DITIB-Gemeinde, schildert die aktuelle Situation aus Perspektive der Betroffenen: Gläubige aus Nachbargemeinden, die ihren religiösen Mittelpunkt in der Moschee in Mosbach haben, weichen derzeit auf Ballungszentren wie Heilbronn oder Mannheim aus.
Insofern werde bereits häufig vom Regelfall der Beisetzung am letzten Wohnort abgewichen, nur eben bisher kaum in ländlich geprägten Gebieten. In Sinsheim kommt man derweil bereits an Grenzen, da viele Anfragen eingehen, mitunter „von weit her“, wie der dortige Hauptamtsleiter Marco Fulgner auf Nachfrage unserer Redaktion bestätigte.
Erst kürzlich sei ein verstorbenes Mitglied der Moscheegemeinde mangels regionaler Möglichkeiten zur Beisetzung nach muslimischem Ritus für Kosten von rund 3.000 Euro in die Türkei überführt worden. Während sich viele aus der „ersten Gastarbeitergeneration“ noch in ihren Herkunftsländern beisetzen lassen und dafür oft Versicherungen abgeschlossen haben, sei dies bei deren Nachkommen deutlich seltener der Fall.
Demircan rechnet in der Folge mit ansteigendem Bedarf in den kommenden Jahren, zumal mittlerweile auch zahlreiche Muslime aus osteuropäischen und arabischen Ländern in der Region leben. Er hofft daher, dass künftig auch für in Nachbargemeinden der Großen Kreisstadt versterbende Menschen eine muslimische Bestattung in Mosbach möglich wird. (rb/frh)
Zum Hintergrund:
Bestattungen im Islam unterliegen spezifischen religiösen Vorgaben. So ist eine Erdbestattung vorgeschrieben, wobei der Leichnam auf der rechten Seite liegend und mit dem Gesicht nach Südosten in Richtung Mekka ausgerichtet wird. Seit der Aufhebung der Sargpflicht in Baden-Württemberg im Jahr 2014 werden viele Verstorbene in traditionellen Leichentüchern, den „Kafan“, bestattet. Diese Anforderungen machen spezielle Grabfelder erforderlich, die in vielen kleineren Gemeinden bislang nicht vorhanden sind.