Porträts ehemaliger Verfassungsrichter und Verfassungsrichterinnen zieren das Foyer des Gerichtes, das über das Grundgesetz und die Einhaltung der Grundrechte wacht. Einige bekannte Namen, wie der unseres früheren Bundespräsidenten Roman Herzog, sind dort zu finden. Auch das Porträt von Jutta Limbach, der ersten und bisher einzigen Frau im Amt als Präsidentin des Bundesverfassungsgerichtes, kann bestaunt werden.
Das Kollegium unserer Schule hatte im Mai eine Führung gebucht, um einen Einblick in Arbeit und Architektur des Gerichtes zu bekommen. Dank der großen Fensterflächen kommt viel Licht in das Gebäude. So soll größtmögliche Transparenz symbolisiert werden. Das Gericht ist zuständig, wenn man sich in seinen verfassungsmäßigen Rechten verletzt fühlt. Jeden Tag erreichen das Gericht zahlreiche Anfragen und Unterlagen mit der Bitte um Prüfung. Es gibt klare Kriterien und Vorgaben, wann eine Anfrage angenommen wird. So muss zum Beispiel der Klageweg für das Anliegen schon ausgeschöpft und kein anderes Gericht mehr zuständig sein.
Der große Sitzungssaal im 1. Obergeschoss beeindruckt durch seine Größe und die Würde, die er ausstrahlt. Hier werden die Urteile verkündet. Stehen wegweisende Urteile zur Verkündung an, übertragen die Medien aus dem Sitzungssaal und man findet eine Berichterstattung in der Presse.
Unser Besuch endete in der Bibliothek, wo wir in einer kleinen, feinen Ausstellung die Geschichte des Bundesverfassungsgerichtes seit der Gründung der Bundesrepublik Deutschland im Jahr 1949 nachlesen konnten.
(Höfl)