Mit einer Gruppe von 30 Personen besuchten wir das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) in Karlsruhe. Das war die zulässige Höchstzahl, sodass leider nicht alle Interessierten berücksichtigt werden konnten. Schon am Tag nach Erscheinen der Ankündigung im Amtsblatt war die Veranstaltung ausgebucht.
Beim Betreten des Gebäudes wartete die obligatorische Sicherheitskontrolle durch die Bundespolizei auf uns, die für den Schutz des Gerichtes zuständig ist. Wie am Flughafen wurden die mitgeführten Gegenstände durchleuchtet und es erfolgte ein Körperscan. Wir wurden von Herrn Dr. Steinhilber geführt, selbst eigentlich Richter am Verwaltungsgericht, aber seit 4 Jahren wissenschaftlicher Mitarbeiter am BVerfG. Er gestaltete die Führung überaus interessant, fesselnd und es gelang ihm, auch trockenere Fakten so darzustellen, dass alle gebannt an seinen Lippen hingen.
Das BVerfG wurde 1951 gegründet. Es besteht heute aus 2 Senaten mit jeweils 8 Mitgliedern (zur Zeit hälftig Männer und Frauen). Unterstützt werden die Richterinnen und Richter jeweils durch 4 wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Diese bringen alle eine mehrjährige Berufserfahrung an Fachgerichten, in Behörden, Rechtsanwaltskanzleien oder aus Universitäten mit. Insgesamt sorgen rund 270 Personen dafür, dass das BVerfG seine Aufgaben bewältigen kann. Jährlich gehen über 5000 Verfassungsbeschwerden ein. Die 16 Verfassungsrichterinnen und -richter werden jeweils zur Hälfte von Bundestag und Bundesrat gewählt, die abwechselnd auch den Präsidenten und den Vizepräsidenten bestimmen. Die Amtszeit der Richterinnen und Richter beträgt 12 Jahre, eine Wiederwahl ist ausgeschlossen. Nach anfänglichen Schwierigkeiten der Einordnung ins Staatsgefüge begründete und verdeutlichte das BVerfG 1952 seine Stellung als Verfassungsorgan. Es wacht über die Einhaltung des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland. Seine Entscheidungen sind unanfechtbar, an sie sind alle übrigen Staatsorgane gebunden. Eine aktuelle Ausstellung über die ersten 20 Jahre des Gerichts konnten wir im Rahmen der Führung besichtigen.
1969 wurde der vom Berliner Architekten Paul Baumgarten gestaltete aktuelle Amtssitz im Karlsruher Schlossbezirk bezogen, der 2007 im gleichen Stil deutlich erweitert wurde. Große Glasflächen und offene Strukturen gewähren einen direkten Einblick in die Gebäude und symbolisieren so eine hohe Bevölkerungsnähe. Besonders beeindruckend war der den meisten von uns aus den Medien bekannte Sitzungssaal, an der Stirnseite ein rund 600 Kilogramm schwerer Bundesadler aus Holz des Künstlers Hans Kindermann. In einem an sich schlichteren Raum, dafür aber geprägt von großen Gemälden der bisherigen Präsidentinnen und Präsidenten an den Wänden, tagt das Plenum des BVerfG. Das Plenum sind alle 16 Richterinnen und Richter gemeinsam. Es entscheidet in seltenen Verfahren selbst, nämlich dann, wenn ein Senat von der Rechtsauffassung des anderen abweichen will. Ansonsten trifft es grundsätzliche organisatorische Entscheidungen und beschließt den aktuellen Haushalt des Gerichts.
In diesem Raum endete nach etwa 2 Stunden unsere Führung. Übereinstimmend waren wir der Auffassung, dass sich unsere Fahrt nach Karlsruhe absolut gelohnt hatte. Nach einem kleinen Fußmarsch schloss sich noch ein gemeinsames Mittagessen in einem Karlsruher Wirtshaus an, bevor wir unsere Rückfahrt antraten. Am 16. Mai 2026 veranstaltet das BVerfG einen Tag der offenen Tür anlässlich seines 75-jährigen Bestehens. Im September folgt dann der offizielle Festakt. Interessierte finden nähere Informationen unter www.bundesverfassungsgericht.de.