Bereits im vergangenen Jahr war bei den Haushaltsplanberatungen ein „Merkposten“ von 2,2 Mio. € im Haushalt 2024 gebildet worden – ein erschreckend hoher Betrag für die angespannte Finanzlage der Gemeinde Waldbronn. Inzwischen hat der Gemeinderat in der Oktober-Sitzung 2024 die Verhandlungen mit der Gemeinde Karlsbad freigegeben, um diese Forderung konkret auszuhandeln. Es geht um die Beteiligung an Kosten für die Sanierung des Schulzentrums Karlsbad.
Zu dieser Verpflichtung kommt es nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg (VGH). Dieser hat in einem Urteil am 06.12.2022 verpflichtend geregelt, dass Kommunen, aus denen Schülerinnen und Schüler (z. B. weiterführende) Schulen in Nachbargemeinden besuchen, sich anteilig an "Sanierungskosten" solcher Schulen beteiligen müssen. Da Waldbronn die Schulträgerpflichten für das Gymnasium, die Realschule und die Werkreal-/Hauptschule gemeinsam mit Karlsbad erfüllt, ist unsere Gemeinde von diesem Urteil betroffen.
Zu der drohenden Forderung in Millionenhöhe hatte die CDU-Fraktion bereits in der GR-Sitzung vom 15.05.2024 einen Antrag mit konkreten Fragen gestellt, um Informationen zu erhalten, wie viel Waldbronn für welche Sanierungskosten zahlen soll. Auch für welche Schüler das gilt und ob neben Karlsbad auch Schulen in Ettlingen, Karlsruhe u. a. tangiert sind, war uns ebenso wichtig, wie die Frage, ob wir kommentarlos zahlen müssen oder die Kosten abwehren können.
In der GR-Sitzung vom 16.10.2024 stellte das Hauptamt den Sachverhalt zur Beteiligung an Schulinvestitionskosten dar und gab auch Auskunft auf die Fragen im CDU-Antrag. Die Gemeinde Karlsbad hatte für die Umlandgemeinden eine Anforderung geschickt, welche Sanierungskosten anfallen und wie die Beteiligung aufgrund der Schülerzahlen berechnet wird. 18 Mio. € sollen für die Generalsanierung des Schulzentrums Karlsbad umgelegt werden.
Waldbronn hat mit einer Schülerzahl von im Mittel 545 und einer Quote von 52 % einen hohen Anteil an Schülern. Für die Generalsanierung des Schulzentrums fordert die Gemeinde Karlsbad von Waldbronn 2,2 Mio. €. Sich gegen die Zahlung zu wehren, ist nicht möglich, so die Auskunft der Verwaltung. Forderungen könnten auch von der Stadt Ettlingen kommen (z. B. für die Sanierung der Schillerschule) oder von Karlsruhe.
Für die Einigungsprozesse zwischen Träger- und Nachbargemeinden hat der VGH ein Drei-Stufen-Modell mit Freiwilligkeits-, Zwischen- und Zwangsphase aufgelegt. Die Gemeinde Karlsbad hat in der Freiwilligkeitsphase Waldbronn und die Umlandgemeinden gebeten, eine interkommunale Vereinbarung zur finanziellen Beteiligung an der Sanierung der Gebäude im Schulzentrum abzuschließen. Der Gemeinderat Waldbronn hat zugestimmt, dass Bürgermeister und Verwaltung freiwillig mit Karlsbad verhandeln, um eine Lösung zu erzielen. Da bei der Berechnung des Anteils ein Standortvorteil für die Schulstandort-Gemeinde einfließt, hofft man auf einen geringen Verhandlungsspielraum. Für den Waldbronner Haushaltsplan 2025 und die dramatische Finanzsituation bedeuten diese Aufwendungen für eine Pflichtaufgabe der Gemeinde eine erhebliche zusätzliche Belastung.
Ihre CDU-Fraktion im Waldbronner Gemeinderat
Dr. Jürgen Kußmann, Hildegard Schottmüller, Max Höger, Alexander Kraft, Stephan Musler