Öffentliche Auslegung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanentwurfs „Pforzheimer Straße 112“ mit Vorhaben- und Erschließungsplan
Der Gemeinderat der Stadt Ettlingen hat am 17.07.2024 in öffentlicher Sitzung den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Pforzheimer Straße 112“ mit dem Vorhaben- und Erschließungsplan und den Entwurf der zusammen mit ihm aufgestellten örtlichen Bauvorschriften gebilligt und beschlossen, diesen nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Der Entwurf wurde unter Beteiligung der Behörden und Stellen, deren Interessen als Träger öffentlicher Belange berührt sind, vom Planungsamt ausgearbeitet.
Das Plangebiet befindet sich innerhalb des vorhandenen Gewerbegebiets am östlichen Ortseingang von Ettlingen. Es umfasst vollumfänglich das Flurstück 7206/2 sowie in Teilen das Flurstück 637/8 (Pforzheimer Straße, L 613). Die Größe des Plangebietes beträgt ca. 0,38 ha und ist dem Übersichtslageplan vom 10.05.2024 zu entnehmen.
Zur Unterbringung zugewiesener Flüchtlinge im Rahmen der Anschlussunterbringung muss die Stadt Ettlingen dringend Unterbringungsmöglichkeiten bereitstellen. Die Stadtbau Ettlingen GmbH stellt sich dieser Aufgabe und plant daher auf dem Flurstück 7206/2 die Neuerrichtung einer Gemeinschaftsunterkunft für Flüchtlinge und Obdachlose. Auf dem Grundstück befinden sich bereits zwei Gemeinschaftsunterkünfte, welche mittlerweile vom Standard her das Ende ihrer Nutzung erreicht haben. Die beiden nicht mehr sanierungsfähigen Gebäude sollen daher abgerissen und durch einen 4-geschossigen Neubau ersetzt werden. Eine bauliche Nutzung lässt der maßgebliche Bebauungsplan nicht zu. Die zwei Bestandsgebäude stehen auf einer Fläche, die gemäß Bebauungsplan als öffentliche Grünfläche festgesetzt ist.
Der Geltungsbereich des Vorhabens ist im derzeit rechtskräftigen Bebauungsplan „Vorderes Albtal“ als öffentliche Grünfläche ohne Zweckbestimmung festgesetzt. Das geplante Vorhaben widerspricht somit den Festsetzungen des rechtskräftigen Bebauungsplans. Zur Realisierung der Gemeinschaftsunterkunft ist die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Pforzheimer Straße 112“ nach § 13a BauGB i.S.d. § 1 Abs. 3 BauGB städtebaulich erforderlich.
Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB als vorhabenbezogener Bebauungsplan nach § 12 BauGB aufgestellt. Eine Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB findet im Verfahren gem. § 13a BauGB nicht statt.
Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans wird mit dem Vorhaben- und Erschließungsplan vom 04.11. bis 06.12.2024 öffentlich ausgelegt.
Ort der Auslegung
Stadt Ettlingen, Planungsamt, Schillerstraße 7-9, 3. OG, 76275 Ettlingen
Zeit der Auslegung
Montag und Dienstag 9:00 bis 12:00 Uhr und 13:30 bis 15:30 Uhr
Mittwoch und Freitag 9:00 bis 12:00 Uhr
Donnerstag 9:00 bis 12:00 Uhr und 13:30 bis 17:00 Uhr
Hinweis: Bitte benutzen Sie den Eingang des Bürgerbüros, der während der Zeit der Auslegung zur Verfügung steht.
Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar und Bestandteil der ausgelegten Unterlagen:
Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen beim Planungsamt der Stadt Ettlingen – schriftlich oder mündlich zur Niederschrift – abgegeben werden. Gerne können Sie hierfür auch das Online-Formular auf der Homepage der Stadt Ettlingen unter www.ettlingen.de/bpiv verwenden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.
Stellungnahmen zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan sind während der Auslegungsfrist abzugeben. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen sind zusätzlich im Internet unter der Internet-Adresse www.ettlingen.de/bpiv und im zentralen Internetportal des Landes Baden-Württemberg eingestellt.
Ettlingen, 31.10.2024
gez.
Wassili Meyer-Buck