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Beteiligung der Öffentlichkeit bei der Stadtplanung

Öffentliche Auslegung des Bebauungsplans „Quartier Bauknecht“ Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB, Calw-Stammheim Der Gemeinderat...
Foto: Stadt Calw

Öffentliche Auslegung des Bebauungsplans „Quartier Bauknecht“

Bebauungsplan der Innenentwicklung

gemäß § 13a BauGB, Calw-Stammheim

Der Gemeinderat der Großen Kreisstadt Calw hat am 23.05.2023 in öffentlicher Sitzung aufgrund von § 2 Abs. 1 (BauGB) beschlossen, den Bebauungsplan "Quartier Bauknecht" aufzustellen, und am 24.10.2024 den Beschluss gefasst, den Entwurf des Bebauungsplans gemäß § 3 Absatz 2 BauGB öffentlich auszulegen. Mit diesem Bebauungsplan sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden, den östlichen Teil des ehemaligen Bauknechtareals durch Wohnen und gewerbliche Nutzung neu zu ordnen und ein gemischtes Gebiet zu entwickeln. Die Reaktivierung des Areals sowie dessen städtebauliche Entwicklung und Ordnung liegen gemäß § 1 Abs. 3 BauGB im kommunalen Interesse.

Auch die Stadt Calw spürt den Druck auf den Wohnungsmarkt. Darüber hinaus wird für das neue Klinikum dringend Wohnraum für das künftige Personal benötigt. Flächenreserven im übrigen Stadtgebiet sind nur in geringem Umfang vorhanden. Das Planungsgebiet soll daher als Urbanes Gebiet gem. § 6a BauNVO entwickelt werden.

Das Verfahren wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB, ohne die Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltprüfung und Erstellung eines Umweltberichts, durchgeführt. Es handelt sich um einen vorgenutzten Standort mit hoher Versiegelung; es sind keine wesentlichen nachteiligen Umweltauswirkungen zu erwarten.

Geltungsbereich

Der Geltungsbereich hat eine Größe von ca. 4,0 ha. Innerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplans sind folgende Flurstücke vollständig enthalten: 847, 847/5, 1800/1 (Tübinger Straße).
Folgende Flurstücke sind teilweise enthalten: 870, 870/2, 1800 (Tübinger Straße), 1828 (Gottlob-Bauknecht-Straße), 2544 (Schützenstraße).

Der Räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans wird wie folgt begrenzt:

- im Norden: von den Grenzen zu den Flurstücken 862/1, 863, 863/1, 863/2 und 864

- im Osten: vom östlichen Rand der Tübinger Straße (B 296)

- im Süden: von der Grenze zum Flurstück 853

- im Westen: von der Grenze zu den Flurstücken 847/6, 847/7 und 853/1

Der Geltungsbereich ist in folgendem Übersichtsplan durch Umrandung dargestellt:

- PLAN HIER! -

Ziele und Zwecke der Planung

Große Teile des baulichen Bestands im Plangebiet liegen derzeit brach oder sind durch provisorische Nutzungen geprägt. Die Grundstückseigentümerin beabsichtigt den Abbruch des baulichen Bestands und die Entwicklung eines gemischten Quartiers in Form eines „Urbanen Gebiets“. Urbane Gebiete dienen dem Wohnen sowie der Unterbringung von Gewerbebetrieben und sozialen, kulturellen und anderen Einrichtungen, die die Wohnnutzung nicht wesentlich stören. Das Konzept sieht eine Zonierung vor, die den gewerblichen Anteil entlang der Tübinger Straße anordnet, im rückwärtigen Bereich Wohnbebauung.

In der Planzeichnung des Bebauungsplans erfolgt eine Gliederung in die Bereiche Urbanes Gebiet 1 (MU 1) und Urbanes Gebiet 2 (MU 2). Im MU 1 sind vorrangig Wohngebäude zulässig. Die Unterbringung von Geschäfts- und Büronutzungen, Betrieben des Beherbergungsgewerbes und Gaststätten sowie von sozialen Einrichtungen erfolgt vorrangig im MU 2.

Die Wohngebäude werden im westlichen Teil angeordnet (Bereich MU 1). Diese werden durch eine von der Schützenstraße abzweigende Erschließungsstraße angebunden. Die Wohngebäude, überwiegend mit einer Höhenentwicklung von drei Vollgeschossen plus Dachgeschoss, werden um Wohnhöfe gruppiert. Jeweils etwa zwei bis drei Gebäude erhalten eine eigene Identität über einen individuell gestalteten Wohnhof. Es werden Aufenthaltsbereiche, teilweise mit Kleinkinderspielflächen, in Sichtweite der Wohnungen geschaffen. Insgesamt vier Wohnhöfe werden u-förmig um eine zentrale grüne Quartiersmitte gruppiert. Es sind zwei Tiefgaragen für die Wohngebäude vorgesehen.

Als gewerbliche Nutzungen (Bereich MU 2) sind ein Boarding-House, Büroflächen und die Einbeziehung der bereits im heutigen Bestand vorhandenen Billardhalle in einen Neubau vorgesehen. Weitere Bausteine sind ein Kindergarten, ein Pflegeheim, eine Quartiersgarage und offene Stellplätze. Sollte ein Pflegeheim an dieser Stelle nicht realisierbar sein, könnten weitere Büroflächen errichtet werden. Die Erschließung des gewerblich genutzten Bereichs erfolgt von der Tübinger Straße aus. Es wird ein halböffentlicher, mit Einzelbäumen begrünter Platzbereich mit Wendeanlage ausgebildet.

Innerhalb des Urbanen Gebiets sollen ca. 227 Wohneinheiten entstehen.

Öffentliche Auslegung der Planung

Der Entwurf für den Bebauungsplan „Quartier Bauknecht“ besteht aus Planzeichnung vom 24.10.2024, Textteil vom 24.10.2024, Begründung vom 24.10.2024. Die Unterlagen werden ergänzt durch nachfolgende Gutachten und umweltbezogene Informationen:

  • In der Begründung des Bebauungsplans sind unter Punkt 10 „Umweltbelange“ und Punkt 11.1 „Artenschutz“ aufgeführt. Die Beschreibung der Umweltbelange ist gegliedert nach den Schutzgütern Boden, Fläche, Wasser, Klima und Luft, Pflanzen, Tiere und biologische Vielfalt, Landschaftsbild, Mensch und menschliche Gesundheit, Kultur- und sonstige Sachgüter. Durch die Umsetzung der Planung ist nicht mit erheblichen negativen Auswirkungen auf die Belange von Natur und Landschaft zu rechnen. Die zahlreichen im Bebauungsplan festgesetzten Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen und das grünordnerische Konzept tragen maßgeblich dazu bei, dass es zu einer Verbesserung für den Naturhaushalt im Planbereich kommt.
  • Habitatpotenzialanalyse mit Vorschlag zu den faunistischen Erfassungen von IUS Weibel & Ness in der Fassung vom April 2022. Aufgrund der Bestandssituation können geschützte Arten aus den Tiergruppen Fledermäuse, Vögel und Reptilien durch die Planung betroffen sein. Es wurde der Umfang für nähere Untersuchungen festgelegt.
  • Fachgutachten zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung von IUS Weibel & Ness in der Fassung vom März 2023. Zur Vermeidung artenschutzrechtlicher Verbotstatbestände, insbesondere für die Tiergruppen Fledermäuse, Vögel und Reptilien, wurden Vermeidungsmaßnahmen und sog. CEF-Maßnahmen (Maßnahmen zur dauerhaften Sicherung der ökologischen Funktion, die zeitlich vor dem Eingriff durchgeführt werden) bestimmt. Bei plangemäßer Umsetzung dieser Maßnahmen können verbotene Eingriffe, wie z.B. die Zerstörung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten, vermieden werden.
  • Luftbildauswertung des Regierungspräsidiums Stuttgart in der Fassung vom 01.02.2024
  • Schallimmissionsprognose von Kurz und Fischer GmbH vom 11. Juni 2024. Es wurden die Auswirkungen des umgebenden Verkehrs- und Gewerbelärms auf die Wohngebäude untersucht. Es wurde u.a. geprüft, welche Maßnahmen getroffen werden müssen, damit die bestehenden umliegenden Gewerbebetriebe durch die Änderung in ihrer bestehenden, genehmigten Betriebstätigkeit nicht eingeschränkt werden. Die entsprechenden Lärmschutzmaßnahmen wurden durch Festsetzungen im Bebauungsplan verankert.
  • Verkehrsuntersuchung von Modus Consult in der Fassung vom 09.11.2023
  • „Calwer Liste“ zum zentrenrelevanten Einzelhandel von 2016

Alle Unterlagen können gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit von je einschließlich

Montag, 04.11.2024, bis Freitag, 06.12.2024

auf der Homepage der Stadt Calw eingesehen werden unter: www.o-sp.de/calw.

Stellungnahmen können dort während der Dauer der Auslegungsfrist abgegeben werden.

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet werden die Unterlagen öffentlich ausgelegt in der Stadtverwaltung Calw (Technische Verwaltung), Salzgasse 8, 75365 Calw, Zimmer Nr. 103, von Montag bis Freitag während der üblichen Dienststunden. Für Mitbürger mit eingeschränkter Mobilität besteht ein barrierefreier Zugang zum Rathaus (Marktplatz 9) – bitte melden Sie sich an der Information zur Einsicht der Unterlagen.

Stellungnahmen sollen während der Auslegungsfrist elektronisch übermittelt werden, bei Bedarf können von allen Personen (hierzu zählen auch Kinder und Jugendliche) Stellungnahmen schriftlich oder mündlich zur Niederschrift unter der oben genannten Adresse abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen am Ende des Verfahrens mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können. Es wird weiter darauf hingewiesen, dass ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung (Normenkontrolle) unzulässig ist, soweit mit ihm nur Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Calw, 25.10.2024

gez. Florian Kling, Oberbürgermeister

Anhang
Dokument
Erscheinung
Calwjournal
Ausgabe 44/2024
von Stadtverwaltung Calw
31.10.2024
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.

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