Gemeinderat

Beteiligung der Öffentlichkeit bei der Stadtplanung

Bebauungsplan „Landwirtschaftliche Gemeinschaftsschuppen Burguff,1. Änderung“, Calw-Holzbronn - Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit - ...
Foto: Stadt Calw

Bebauungsplan „Landwirtschaftliche Gemeinschaftsschuppen Burguff,1. Änderung“, Calw-Holzbronn - Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit -

Der Gemeinderat hat in öffentlicher Sitzung am 25.04.2024 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan "Landwirtschaftliche Gemeinschaftsschuppen Burguff, 1. Änderung", Calw-Holzbronn, gemäß § 2 Absatz 1 BauGB gefasst. Die Öffentlichkeit wird nach § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) frühzeitig am Bebauungsplanverfahren "Landwirtschaftliche Gemeinschaftsschuppen Burguff, 1. Änderung" beteiligt. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst das Flurstück 734. Eigentümer des Flurstücks 734 ist die Stadt Calw. Die Größe des Plangebiets beträgt ca. 0,96 Hektar.

Das Plangebiet wird wie folgt abgegrenzt:

- im Norden durch das Flurstück 735

- im Westen durch das Flurstück 733

- im Süden durch den landwirtschaftlichen Wirtschaftsweg Fl.St. 2114 (Gemarkung Gültlingen)

- im Osten durch den landwirtschaftlichen Wirtschaftsweg Fl.St. 731

Der Planbereich ist in folgendem Kartenausschnitt (o. M.) dargestellt (umrandete Fläche):

Ziele und Zwecke der Planung

Der Bebauungsplan für das Sondergebiet “Landwirtschaftliche Gemeinschaftsschuppen Burguff” ist rechtskräftig seit dem 17.02.2012. Das Sondergebiet ermöglicht Nebenerwerbslandwirten, die im Außenbereich keine Privilegierung haben, die Errichtung von Gemeinschaftsschuppen zum Unterstellen von land- oder forstwirtschaftlichen Maschinen und Geräten und zur Lagerung landwirtschaftlicher Erzeugnisse und von Holz.

Auf Grundlage eines befristeten Pachtvertrags mit der Stadt Calw existiert im südlichen Teil des Geltungsbereichs eine provisorische Lagerung von Holzhackschnitzeln zugunsten eines örtlichen Kommunal- und Forstbetriebs. Die derzeitige Lagerung der Hackschnitzel liegt außerhalb der überbaubaren Flächen und entspricht damit nicht den Festsetzungen des Bebauungsplans. Mit der beabsichtigten 1. Änderung des Bebauungsplans soll auf dieser Fläche ein Sondergebiet mit Zweckbestimmung „Holzhackschnitzellagerung“ festgesetzt werden. Die Hackschnitzel werden verkauft und können vor Ort abgeholt werden bzw. werden angeliefert. Die Lagerung erfolgt “offen”, das heißt, die Hackschnitzel sind lediglich mit einer Plane abgedeckt, was jedoch für die Qualität der Lagerung ausreicht. Des Weiteren ist eine Sortieranlage vorhanden. Aufgrund fehlender geeigneter Flächenalternativen soll die bisher provisorische Lagerung dauerhaft erfolgen. Das Vorhaben umfasst eine Lagerfläche mit Befestigung des Untergrunds (Schotterfläche), Eingrenzungsmauer, Containerfläche, Siebanlage sowie Durchfahrtsbereich für Fahrzeuge mit Anhänger. Eine Überdachung der Lagerflächen ist nicht vorgesehen. Die äußere Zufahrt erfolgt über die vorhandenen landwirtschaftlichen Wege. Die eingesetzten Fahrzeuge sind in vergleichbarer Form dimensioniert wie sonstige landwirtschaftliche Fahrzeuge.

Im Zuge der 1. Änderung werden im Wesentlichen folgende Änderungen vorgenommen:

- Aktualisierung der Rechtsgrundlagen.

- Festsetzung eines Sondergebiets SO2 „Holzhackschnitzellagerung“.

- Festsetzungen zu Nebenanlagen, Bodenbefestigung, Beleuchtungsanlagen und Betriebszeiten, Rückbauverpflichtung für die Nutzung im SO2.

- Überarbeitung der Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung und der Festsetzungen zu Pflanzgeboten und von Maßnahmen zum Schutz von Natur und Landschaft für den gesamten Geltungsbereich. Es sind zwei externe Ausgleichsmaßnahmen vorgesehen.

- Ergänzende Hinweise zu den Schutzgütern Boden und Wasser, Oberbodenmanagement und Verwendung von Pflanzgut.

Der Vorentwurf für den Bebauungsplan "Landwirtschaftliche Gemeinschaftsschuppen Burguff, 1. Änderung" besteht aus Planzeichnung, Textteil und Begründung (alle Stand 19.05.2025).

Die Unterlagen werden ergänzt durch nachfolgende Gutachten und Informationen:

  • Untersuchung der verkehrlichen Auswirkungen des Kommunal- und Forstbetriebs Adams in Calw-Holzbronn“, BS Ingenieure, Ludwigsburg, Januar 2025. Das Gutachten dient zur Prüfung der Verträglichkeit der Nutzung im Sondergebiet „Holzhackschnitzellagerung“ mit dem vorhandenen Straßennetz und den anliegenden Nutzungen, insbesondere innerhalb des Ortsgebiets Holzbronn.
  • Sachverständigenstellungnahme zu den Geruchsimmissionen Hackschnitzeltrocknung Gewann Burguff, Fl.St. 734, Ingenieurbüro für Technischen Umweltschutz Dröscher, Tübingen, November 2024. Das Gutachten dient zur Beurteilung, ob es durch die Holzhackschnitzeltrocknung im Sondergebiet SO2 zu Geruchsbeeinträchtigungen, insbesondere innerhalb des Ortsgebiets Holzbronn, kommt.
  • Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung gemäß Ökokonto-Verordnung zum Bebauungsplan „Landwirtschaftliche Gemeinschaftsschuppen Burguff, 1. Änderung“ in Calw-Holzbronn, Werkgruppe Grün, Bad Liebenzell, 14. April 2025.
  • Potentialabschätzung Artenschutz, Werkgruppe Grün, Bad Liebenzell, August 2024.

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit

Die Unterlagen des Vorentwurfs zum Bebauungsplan "Landwirtschaftliche Gemeinschaftsschuppen Burguff, 1. Änderung" sind in der Zeit von

Montag, 16. Juni bis einschließlich Freitag, 18. Juli 2025

im Internet unter folgender Adresse www.o-sp.de/calw einzusehen.

Foto: Stadt Calw
Erscheinung
Calwjournal
Ausgabe 24/2025
von Stadtverwaltung Calw
13.06.2025
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