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Beteiligungsbericht der Stadt Osterburken

Der Beteiligungsbericht der Stadt Osterburken nach § 105 Abs. 2 der Gemeindeordnung Baden-Württemberg für das Jahr 2024 liegt in der Zeit vom 30. Januar...

Der Beteiligungsbericht der Stadt Osterburken nach § 105 Abs. 2 der Gemeindeordnung Baden-Württemberg für das Jahr 2024 liegt in der Zeit vom 30. Januar 2026 bis zum 9. Februar 2026, jeweils einschließlich, während der Dienststunden im Rathaus Osterburken, Zimmer 13, zur Einsichtnahme für jedermann aus.

Erscheinung
Amtsblatt der Stadt Osterburken
NUSSBAUM+
Ausgabe 05/2026
von Stadt Osterburken
29.01.2026
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