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Beteiligungsbericht der Stadt Rosenfeld

Gemäß § 105 Abs. 2 der Gemeindeordnung hat jede Gemeinde zur Information des Gemeinderats und ihrer Einwohner jährlich einen Bericht über die Unternehmen...

Gemäß § 105 Abs. 2 der Gemeindeordnung hat jede Gemeinde zur Information des Gemeinderats und ihrer Einwohner jährlich einen Bericht über die Unternehmen in einer Rechtsform des privaten Rechts, an denen sie unmittelbar oder mit mehr als 50 % mittelbar beteiligt ist, zu erstellen.

Die Informationspflicht der Stadt Rosenfeld erstreckt sich somit auf die Sozialstation Oberes Schlichemtal-Rosenfeld gGmbH, die Wirtschaftsförderungsgesellschaft für den Zollernalbkreis mbH, die Energieagentur Zollernalb gGmbH und die Kommunale Beteiligungsgesellschaft Netze GmbH & Co. KG.

Die Stadtkämmerei hat den Beteiligungsbericht für das Jahr 2023 erstellt. Der Bericht kann in der Zeit vom 10. bis 18. Juni 2025, je einschließlich, auf dem Rathaus, Frauenberggasse 1, 72348 Rosenfeld im 2. OG eingesehen werden.

Erscheinung
Amtsblatt der Stadt Rosenfeld
NUSSBAUM+
Ausgabe 23/2025
von Stadt Rosenfeld
05.06.2025
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