Gewerbemeldungen
Sofern Sie den selbständigen Betrieb eines stehenden Gewerbes oder den Betrieb einer Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle beginnen, müssen Sie dies mit Aufnahme der Tätigkeit in unserer Gewerbemeldestelle anmelden.
Auch Umzug des Inhabers/der Inhaberin, bzw. Änderung der Betriebsstätte, hinzukommende oder wegfallende Tätigkeiten, sowie der Aus- oder Eintritt eines Gesellschafters/einer Gesellschafterin sind anzuzeigen.
Wird das Gewerbe aufgegeben, melden Sie bitte auch dieses zeitnah.
Bitte wenden Sie sich hierfür an das Bürgerbüro in unserer Gemeindeverwaltung:
Frau Claudia Breitmayer, Tel. 9393-14, E-Mail: claudia.breitmayer@bondorf.de oder
Frau Bettina Teubert, Tel. 9393-13, E-Mail: bettina.teubert@bondorf.de
Nähere Informationen auch zum Thema Ummeldung eines Gewerbes finden Sie auch auf der Internetseite unserer Gemeinde: www.bondorf.de, unter der Rubrik Rathausservice, Dienstleistungen.