Aus den Rathäusern

Betreiben Sie ein Gewerbe?

Gewerbemeldungen Sofern Sie den selbständigen Betrieb eines stehenden Gewerbes oder den Betrieb einer Zweigniederlassung oder einer unselbständigen...

Gewerbemeldungen

Sofern Sie den selbständigen Betrieb eines stehenden Gewerbes oder den Betrieb einer Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle beginnen, müssen Sie dies mit Aufnahme der Tätigkeit in unserer Gewerbemeldestelle anmelden.

Auch Umzug des Inhabers/der Inhaberin, bzw. Änderung der Betriebsstätte, hinzukommende oder wegfallende Tätigkeiten, sowie der Aus- oder Eintritt eines Gesellschafters/einer Gesellschafterin sind anzuzeigen.

Wird das Gewerbe aufgegeben, melden Sie bitte auch dieses zeitnah.

Bitte wenden Sie sich hierfür an das Bürgerbüro in unserer Gemeindeverwaltung:

Frau Claudia Breitmayer, Tel. 9393-14, E-Mail: claudia.breitmayer@bondorf.de oder

Frau Bettina Teubert, Tel. 9393-13, E-Mail: bettina.teubert@bondorf.de

Nähere Informationen auch zum Thema Ummeldung eines Gewerbes finden Sie auch auf der Internetseite unserer Gemeinde: www.bondorf.de, unter der Rubrik Rathausservice, Dienstleistungen.

Erscheinung
Bondorfer Nachrichten
NUSSBAUM+
Ausgabe 31/2024

Orte

Bondorf

Kategorien

Aus den Rathäusern
von Gemeinde Bondorf
02.08.2024
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
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