Gemeindeverwaltung Gunningen
78594 Gunningen

Betreten der Felder und Wiesen ab 01. Mai verboten

Laut § 37 des Landesnaturschutzgesetzes Baden-Württemberg dürfen landwirtschaftlich genutzte Flächen nicht während der Nutzzeit betreten werden. Als...

Laut § 37 des Landesnaturschutzgesetzes Baden-Württemberg dürfen landwirtschaftlich genutzte Flächen nicht während der Nutzzeit betreten werden. Als Nutzzeit gilt bei Feldern die Zeit zwischen Saat oder Bestellung und Ernte, bei Grünland die Zeit des Aufwuchses und der Beweidung.

Erscheinung
Gunninger Nachrichten – Amtliches Mitteilungsblatt der Gemeinde Gunningen
NUSSBAUM+
Ausgabe 17/2025

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Gunningen
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