Wir möchten darauf hinweisen, dass während der Vegetationszeit von März bis Oktober ein Betretungsverbot für landwirtschaftliche Flächen besteht. Dies gilt sowohl für Tiere als auch für Spaziergänger und Wanderer.
Denn viele Hundebesitzer sind sich nicht darüber bewusst, dass die Tiere ihre "Notdurft" weder in privaten Vorgärten noch in landwirtschaftlich genutzten Wiesen und Äckern verrichten dürfen. Denn landwirtschaftlich genutzte Flächen dürfen in der Zeit zwischen Saat und Ernte, bei Grünland in der Zeit des Aufwuchses und der Mahd bzw. Beweidung nicht betreten werden. Jeder Hundebesitzer hat dementsprechend dafür Sorge zu tragen, dass von seinem Hund keinerlei negative Auswirkungen für Mensch und Natur ausgehen:
Wir bitten deshalb alle Hundebesitzer darum, ihre Tiere im eigenen Grundstück auslaufen zu lassen oder den Hundekot auf Wegen und in fremden Grundstücken aufzunehmen und zu entsorgen. Denn insbesondere weidende Tiere können durch Kot krank werden und dies bedeutet für die Landwirtschaft einen erheblichen Schaden.
Mit dieser Information möchten wir nicht die vielen untadeligen Hundehalter diskreditieren, sondern an alle (Hundebesitzer und Sparziergänger) appellieren, die in der Natur Erholung suchen, das Betreten der Felder und Wiesen zu unterlassen und auf den ausgeschilderten Wirtschafts- und Waldwegen zu bleiben.
Somit tragen wir alle für eine saubere Umwelt bei.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Ihr Bürgermeisteramt