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Betretungsverbot für landwirtschaftlich genutzte Flächen

Äcker dürfen in der Zeit zwischen Saat und Bestellung der Ernte, Grünland in der Zeit des Aufwuchses und der Beweidung nicht mehr betreten werden. Mit...

Äcker dürfen in der Zeit zwischen Saat und Bestellung der Ernte, Grünland in der Zeit des Aufwuchses und der Beweidung nicht mehr betreten werden. Mit Beginn der Nutzzeit landwirtschaftlicher Flächen wird auf dieses Betretungsverbot nach dem Naturschutzgesetz hingewiesen.

Hundehalter sollen ihre Tiere nicht auf Wiesen und Äckern frei herumlaufen lassen. Landwirte beklagen das Verhalten einzelner Hundehalter besonders, weil das Verrichten der Notdurft der Hunde in den Wiesen zu Futterschäden und Vieherkrankungen führen kann. Die betroffenen Hundehalter sollten auch an die berechtigten Belange der Landwirte denken und verantwortungsbewusst handeln.

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Ausgabe 12/2025
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