Äcker dürfen in der Zeit zwischen Saat und Bestellung der Ernte, Grünland in der Zeit des Aufwuchses und der Beweidung nicht mehr betreten werden. Diese Nutzzeit landwirtschaftlicher Flächen hat schon begonnen, weshalb auf dieses Betretungsverbot nach dem Naturschutzgesetz hingewiesen wird.
Hundehalter dürfen ihre Tiere nicht auf Wiesen und Äckern frei herumlaufen lassen. Landwirte beklagen das Verhalten einzelner Hundehalter besonders, weil das Verrichten der Notdurft der Hunde in den Wiesen zu Futterschäden und Vieherkrankungen führen kann. Die betroffenen Hundehalter sollten auch an die berechtigten Belange der Landwirte denken und verantwortungsbewusst handeln.