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Betreutes Wohnen im Stiftsgebäude – Start eines neuen Bewerberverfahrens

In unserem Stiftsgebäude stehen den Bürgerinnen und Bürgern schöne altersgerechte/seniorengerechte Wohnungen zur Verfügung. Aktuell stehen drei Wohnungen...
Beschreibung neues Bewerberverfahren in Textform

In unserem Stiftsgebäude stehen den Bürgerinnen und Bürgern schöne altersgerechte/seniorengerechte Wohnungen zur Verfügung. Aktuell stehen drei Wohnungen zur Vermietung frei, welche gerne auch besichtigt werden können. Damit diese und zukünftig freiwerdende Wohnungen in einem fairen Verfahren vergeben werden, starten wir ein weiteres Bewerberverfahren.

Besichtigt werden können die Wohnungen an folgenden Terminen:

Dienstag, 13.01.2026, von 16:00 bis 18:00 Uhr

Mittwoch, 14.01.2026, von 9:00 bis 11:00 Uhr

Donnerstag, 15.01.2026, von 10:00 bis 12:00 Uhr

Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung! Diese richten Sie bitte an die Gemeindeverwaltung Oberstenfeld, Christina Schunter, Großbottwarer Straße 20, 71720 Oberstenfeld. Für Fragen und Hinweise steht Ihnen Frau Schunter unter der Telefonnummer 07062-261 18 oder per E-Mail schunter@oberstenfeld.de gerne zur Verfügung.

Die Bewerberfrist endet am 28.01.2026.

Vergaberichtlinien für die Vermietung der Wohnungen im Stiftsgebäude der Gemeinde Oberstenfeld

Die Richtlinie regelt die Vergabe der Wohnungen im Stiftsgebäude, Großbottwarer Straße 42, 71720 Oberstenfeld. Um die Lesbarkeit der Richtlinie zu erleichtern, wurde nur die männliche Form von Personenbezeichnungen gewählt. Unabhängig davon bezieht sie sich jedoch auf alle Geschlechter gleichermaßen.

In das Stiftsgebäude wurden in den Jahren 1992 und 1993 erstmals altengerechte Wohnungen eingebaut. Die Vermietung erfolgte ab dem Jahr 1994. Zwischen September 2018 und Mai 2021 wurde das Gebäude grundlegend saniert und modernisiert. Die Vermietung von Wohnungen ist eine freiwillige Leistung der Gemeinde. Sie hat unter Ausübung des Grundsatzes des pflichtgemäßen Ermessens unter den Interessenten auszuwählen. Ein Rechtsanspruch auf Anmietung einer Wohnung der Gemeinde besteht nicht und wird auch nicht durch diese Vergaberichtlinien begründet.

Um das Vergabeermessen zu konkretisieren und für den Bürger nachvollziehbar zu machen, ist es erforderlich, verbindliche Vergaberichtlinien zu erlassen.

Die Vergabe der Wohnungen im Stiftsgebäude erfolgt nach dem unter Punkt III aufgeführten Punktesystem.

Die Wohnungen im Stiftsgebäude stehen unmittelbar mit dem Kleeblatt Pflegeheim in Verbindung. Die Betreuungsdienstleistungen für die Wohnungen werden vom Kleeblatt Pflegeheim sichergestellt. Entsprechend dem Konzept des Kleeblatt Pflegeheims werden die Leistungen in Grundleistungen und Wahlleistungen gegliedert. Die seniorengerechten betreuten Wohnungen sind in ihrer baulichen Konzeption so geplant, dass sie im Bedarfsfall vom Kleeblatt Pflegeheim aus betreut und unterstützt werden können.

I. Zu Beachten

  1. Die Vermietung an einen an Demenz, Alzheimer oder sonstigen schweren psychischen Erkrankungen leidenden und daher ständig aufsichtsbedürftigen Interessenten ist ausgeschlossen.
  2. Die Vermietung an einen dauerhaft pflegebedürftigen Interessenten ist ausgeschlossen. Ausnahmen sind möglich, wenn ein in der Wohnung lebender Angehöriger die Pflege übernimmt.
  3. Die Vermietung an einen Interessenten, der das 65. Lebensjahr nicht erreicht hat, ist ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Interessenten, die einen anerkannten Grad der Behinderung von mehr als 50% besitzen.
  4. Die Mieter haben einen Betreuungsvertrag mit dem Kleeblatt Pflegeheim abzuschließen, in dem die Einzelheiten der Grundleistungen und Wahlleistungen geregelt werden. Der Betreuungsvertrag wird mit dem Mietvertrag gekoppelt, so dass nur beide Verträge gemeinsam gültig sind. Der Abschluss eines Mietvertrages ohne Betreuungsvertrag ist ausgeschlossen.

II. Verfahren

  1. Die Wohnungsinteressenten erhalten von der Gemeinde die Bewerbungsunterlagen
  2. Soweit mehrere Wohnungen zur Vermietung anstehen, haben die Bewerber die Möglichkeit, sich auf eine bestimmte Wohnung zu bewerben bzw. eine Prioritätenliste anzugeben.
  3. Die Bewerbung ist bis zu dem von der Gemeinde festgelegten Stichtag, 28. Januar 2026, bei der Gemeinde Oberstenfeld schriftlich einzureichen. Unvollständige Bewerbungsunterlagen führen zum Verfahrensausschluss. Die Bewerber versichern mit Abgabe der Bewerbung die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben und Unterlagen.
  4. Nach Ablauf der Bewerbungsfrist wertet die Gemeindeverwaltung die fristgerecht eingegangenen und vollständigen Bewerbungen anhand der beschlossenen Vergabekriterien aus. Die zugelassenen Bewerber werden anhand der erreichten Punktzahl in eine Rangfolge geordnet.
  5. Die Verwaltung schließt mit denen zum Zuge gekommenen Bewerbern in der festgelegten Rangfolge einen Mietvertrag für die zur Verfügung stehenden Wohnungen ab.

III. Auswahlkriterien und Ihre punktbasierte Gewichtung

(1) Soziale Kriterien max. 30 Punkte

a. Alter max. 12 Punkte

65 bis 70 Jahre 2 Punkte

71 bis 75 Jahre 4 Punkte

76 bis 80 Jahre 6 Punkte

81 bis 85 Jahre 8 Punkte

86 bis 90 Jahre 10 Punkte

Ab 91 Jahre 12 Punkte

Bei zwei Bewerbern für eine Wohneinheit werden die Punkte nicht kumuliert. Es wird das Alter des jeweils älteren Bewerbers berücksichtigt.
Eine Kopie des Personalausweises bzw. des Reisepasses muss als Nachweis der Bewerbung beigelegt werden.

b. Behinderung max. 12 Punkte

Grad der Behinderung ab 50 – 70 6 Punkte

Grad der Behinderung ab 80 12 Punkte

Ein Nachweis hierfür muss der Bewerbung beigelegt werden (gültiger Schwerbehindertenausweis bzw. aktueller Bescheid vom Versorgungsamt)

c. Bisheriger Wohnort max. 6 Punkte

Barrierefrei 0 Punkte

Nicht barrierefrei 6 Punkte

(2) Ortsbezug der Bewerber max. 30 Punkte

a. Hauptwohnsitz max. 15 Punkte

Bewerber erhalten pro vollem Kalenderjahr eines beim Einwohnermeldeamt gemeldeten und tatsächlichem Hauptwohnsitz in der Gemeinde Oberstenfeld innerhalb der letzten fünf Jahre vor Ablauf der Bewerbungsfrist 3 Punkte (max. 15 Punkte). Bei Ehepaaren und eingetragenen Lebensgemeinschaften wird der Partner mit der längeren Ortszugehörigkeit berücksichtigt. Ein Nachweis hierfür muss der Bewerbung beigelegt werden (Melderegister).

b. Ehrenamt max. 15 Punkte

Für eine ehrenamtliche Tätigkeit des Bewerbers in der Gemeinde Oberstenfeld (aktuell oder in der Vergangenheit) als

  • Mitglied der freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Oberstenfeld
  • Ehrenamtlicher Träger (Sonderaufgabe) in einem im Vereinsregister eingetragenen Verein
  • Ehrenamtlicher Träger (Sonderaufgabe) in einer sozial-karitativen Einrichtung
  • Ehrenamtlich Tätiger im Sinne des § 15 GemO
  • Ehrenamtliches Mitglied in einem Gremium, welches der Kirchengemeindeleitung zuzuordnen ist (z.B. Ältestenkreis, Kirchengemeinderat)

erhält der Bewerber für jedes volle, ununterbrochene Kalenderjahr der Tätigkeit 3 Punkte (max. 15 Punkte). Das Engagement von Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartnerschaften wird kumuliert berücksichtigt (max. 15 Punkte). Ein Nachweis hierfür muss der Bewerbung beigelegt werden (Bescheinigung der Organisation oder Kirche, ausführliche Bescheinigung der Tätigkeit).

Als Nachweis für die Ausübung einer Tätigkeit in einem im Vereinsregister eingetragenen Verein ist zusätzlich erforderlich:

  • Tätigkeit als Mitglied in der geschäftsführenden Vorstandschaft (Auszug aus Vereinsregister) oder
  • Tätigkeit als Übungsleiter z.B. in einem Sportverein (Nachweis durch den Vereinsvorstand)

(3) Bei Punktegleichheit entscheidet das Los.

Anhang
Dokument
Erscheinung
Mitteilungsblatt der Gemeinde Oberstenfeld
NUSSBAUM+
Ausgabe 46/2025
von Gemeinde Oberstenfeld
13.11.2025
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
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