
In unserem Stiftsgebäude stehen den Bürgerinnen und Bürgern schöne altersgerechte/seniorengerechte Wohnungen zur Verfügung. Aktuell stehen drei Wohnungen zur Vermietung frei, welche gerne auch besichtigt werden können. Damit diese und zukünftig freiwerdende Wohnungen in einem fairen Verfahren vergeben werden, starten wir ein weiteres Bewerberverfahren.
Besichtigt werden können die Wohnungen an folgenden Terminen:
Dienstag, 13.01.2026, von 16:00 bis 18:00 Uhr
Mittwoch, 14.01.2026, von 9:00 bis 11:00 Uhr
Donnerstag, 15.01.2026, von 10:00 bis 12:00 Uhr
Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung! Diese richten Sie bitte an die Gemeindeverwaltung Oberstenfeld, Christina Schunter, Großbottwarer Straße 20, 71720 Oberstenfeld. Für Fragen und Hinweise steht Ihnen Frau Schunter unter der Telefonnummer 07062-261 18 oder per E-Mail schunter@oberstenfeld.de gerne zur Verfügung.
Die Bewerberfrist endet am 28.01.2026.
Vergaberichtlinien für die Vermietung der Wohnungen im Stiftsgebäude der Gemeinde Oberstenfeld
Die Richtlinie regelt die Vergabe der Wohnungen im Stiftsgebäude, Großbottwarer Straße 42, 71720 Oberstenfeld. Um die Lesbarkeit der Richtlinie zu erleichtern, wurde nur die männliche Form von Personenbezeichnungen gewählt. Unabhängig davon bezieht sie sich jedoch auf alle Geschlechter gleichermaßen.
In das Stiftsgebäude wurden in den Jahren 1992 und 1993 erstmals altengerechte Wohnungen eingebaut. Die Vermietung erfolgte ab dem Jahr 1994. Zwischen September 2018 und Mai 2021 wurde das Gebäude grundlegend saniert und modernisiert. Die Vermietung von Wohnungen ist eine freiwillige Leistung der Gemeinde. Sie hat unter Ausübung des Grundsatzes des pflichtgemäßen Ermessens unter den Interessenten auszuwählen. Ein Rechtsanspruch auf Anmietung einer Wohnung der Gemeinde besteht nicht und wird auch nicht durch diese Vergaberichtlinien begründet.
Um das Vergabeermessen zu konkretisieren und für den Bürger nachvollziehbar zu machen, ist es erforderlich, verbindliche Vergaberichtlinien zu erlassen.
Die Vergabe der Wohnungen im Stiftsgebäude erfolgt nach dem unter Punkt III aufgeführten Punktesystem.
Die Wohnungen im Stiftsgebäude stehen unmittelbar mit dem Kleeblatt Pflegeheim in Verbindung. Die Betreuungsdienstleistungen für die Wohnungen werden vom Kleeblatt Pflegeheim sichergestellt. Entsprechend dem Konzept des Kleeblatt Pflegeheims werden die Leistungen in Grundleistungen und Wahlleistungen gegliedert. Die seniorengerechten betreuten Wohnungen sind in ihrer baulichen Konzeption so geplant, dass sie im Bedarfsfall vom Kleeblatt Pflegeheim aus betreut und unterstützt werden können.
I. Zu Beachten
II. Verfahren
III. Auswahlkriterien und Ihre punktbasierte Gewichtung
(1) Soziale Kriterien max. 30 Punkte
a. Alter max. 12 Punkte
65 bis 70 Jahre 2 Punkte
71 bis 75 Jahre 4 Punkte
76 bis 80 Jahre 6 Punkte
81 bis 85 Jahre 8 Punkte
86 bis 90 Jahre 10 Punkte
Ab 91 Jahre 12 Punkte
Bei zwei Bewerbern für eine Wohneinheit werden die Punkte nicht kumuliert. Es wird das Alter des jeweils älteren Bewerbers berücksichtigt.
Eine Kopie des Personalausweises bzw. des Reisepasses muss als Nachweis der Bewerbung beigelegt werden.
b. Behinderung max. 12 Punkte
Grad der Behinderung ab 50 – 70 6 Punkte
Grad der Behinderung ab 80 12 Punkte
Ein Nachweis hierfür muss der Bewerbung beigelegt werden (gültiger Schwerbehindertenausweis bzw. aktueller Bescheid vom Versorgungsamt)
c. Bisheriger Wohnort max. 6 Punkte
Barrierefrei 0 Punkte
Nicht barrierefrei 6 Punkte
(2) Ortsbezug der Bewerber max. 30 Punkte
a. Hauptwohnsitz max. 15 Punkte
Bewerber erhalten pro vollem Kalenderjahr eines beim Einwohnermeldeamt gemeldeten und tatsächlichem Hauptwohnsitz in der Gemeinde Oberstenfeld innerhalb der letzten fünf Jahre vor Ablauf der Bewerbungsfrist 3 Punkte (max. 15 Punkte). Bei Ehepaaren und eingetragenen Lebensgemeinschaften wird der Partner mit der längeren Ortszugehörigkeit berücksichtigt. Ein Nachweis hierfür muss der Bewerbung beigelegt werden (Melderegister).
b. Ehrenamt max. 15 Punkte
Für eine ehrenamtliche Tätigkeit des Bewerbers in der Gemeinde Oberstenfeld (aktuell oder in der Vergangenheit) als
erhält der Bewerber für jedes volle, ununterbrochene Kalenderjahr der Tätigkeit 3 Punkte (max. 15 Punkte). Das Engagement von Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartnerschaften wird kumuliert berücksichtigt (max. 15 Punkte). Ein Nachweis hierfür muss der Bewerbung beigelegt werden (Bescheinigung der Organisation oder Kirche, ausführliche Bescheinigung der Tätigkeit).
Als Nachweis für die Ausübung einer Tätigkeit in einem im Vereinsregister eingetragenen Verein ist zusätzlich erforderlich:
(3) Bei Punktegleichheit entscheidet das Los.