Immer wieder gehen bei der Gemeindeverwaltung Nachfragen wegen störenden Arbeiten bzw. Lärmbelästigungen ein. Folgende Regelungen sind hier zu beachten:
(Auszug aus der Polizeilichen Umweltschutz-Verordnung der Gemeinde)
§ 5
Haus- und Gartenarbeiten
(1) Haus- und Gartenarbeiten, die geeignet sind, die Ruhe anderer zu stören, dürfen nur in der Zeit von 07.00 und 12.00 Uhr und von 13.00 bis 20.00 Uhr ausgeführt werden. Zu den Haus- und Gartenarbeiten gehören insbesondere der Betrieb von Bodenbearbeitungsgeräten mit Verbrennungsmotoren, von Rasenmähern, Laubsaugern und Häckslern, das Hämmern, Bohren, Sägen und Holzspalten, das Ausklopfen von Teppichen, Betten, Matratzen u. Ä.
(2) Die Vorschriften nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz, insbesondere die Rasenmäherlärm-Verordnung, bleiben unberührt.
Für das Rasenmähen gilt: Die „Rasenmäherlärmverordnung“ wurde im Jahr 2002 durch die „Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung“ ersetzt.
Mit der Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung (32.BImSchV) wurde die europäische Richtlinie 2000/14/EG in deutsches Recht umgesetzt. Sie gilt für unterschiedliche Geräte- und Maschinenarten. Diese reichen von Baumaschinen, wie etwa Betonmischer und Hydraulikhämmer, über Bau- und Reinigungsfahrzeuge, darunter Transportbetonmischer und Kehrmaschinen, bis hin zu Landschafts- und Gartengeräten, wie Kettensägen, Laubbläsern und Rasenmähern. Hersteller müssen auf all diesen Produkten den maximalen Schallleistungspegel durch eine Kennzeichnung angeben.
Nach der Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung dürfen die meisten technischen Helfer in Wohngebieten von Montag bis Samstag nur in der Zeit von 7 Uhr bis 20 Uhr betrieben werden. Besonders laute Gartenhelfer wie Freischneider, Grastrimmer und Graskantenschneider, Laubbläser und Laubsammler dürfen nur an Werktagen zwischen 9 Uhr bis 13 Uhr und von 15 Uhr bis 17 Uhr betrieben werden. Ausgenommen von diesen weiter eingeschränkten Zeiten sind Geräte mit dem europäischen Umweltzeichen.
Für die Gemeinde Friolzheim ergibt sich aus den verschiedenen Regelungen, dass Rasenmäher an Werktagen nur in der Zeit von 7.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 20.00 Uhr betrieben werden dürfen.
Im Sinne einer guten Nachbarschaft wird darum gebeten, die „Mittagsruhe“ bzw. „Nachtruhe“ einzuhalten.
Gemeinde Friolzheim