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Betrifft auch Geocaching und die Nutzung von Mountainbike-Trails

Pilze sammeln wegen Afrikanischer Schweinepest nicht überall erlaubt Erschwerte Saison für Pilzesammlerinnen und -sammler: Aufgrund der Afrikanischen...
Schilder an den Waldeingängen informieren über die jeweiligen Zonen.
Schilder an den Waldeingängen informieren über die jeweiligen Zonen.Foto: Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis

Pilze sammeln wegen Afrikanischer Schweinepest nicht überall erlaubt

Erschwerte Saison für Pilzesammlerinnen und -sammler: Aufgrund der Afrikanischen Schweinepest (ASP) können sie in diesem Jahr nicht überall ihrem Hobby nachgehen. Denn: In der infizierten Zone (Sperrzone II) gilt ein striktes Wegegebot.

Wer in den betroffenen Gebieten abseits von befestigten Waldwegen oder gekennzeichneten Wander-, Rad- oder Reitwegen unterwegs ist – etwa um Pilze oder Esskastanien zu sammeln – riskiert ein empfindliches Bußgeld. Auch Schnitzeljagden, Geocaching und die Nutzung von Mountainbike-Trails sind entsprechend der Allgemeinverfügung des Rhein-Neckar-Kreises nicht erlaubt; Hunde müssen an der Leine geführt werden.

Störung von Schwarzwild vermeiden

Diese Maßnahmen sollen dazu beitragen, „die Störung von Schwarzwild bestmöglich zu vermeiden und so der dynamischen Entwicklung des Seuchengeschehens Einhalt zu gebieten“, so die Dezernentin für Ordnung und Gesundheit des Rhein-Neckar-Kreises, Doreen Kuss. Wer Pilze sammeln möchte, sollte deshalb vorher genau prüfen, ob sich das Sammelgebiet nicht in einer ASP-Sperrzone befindet. Schilder an den Waldeingängen machen darauf aufmerksam, eine Übersichtskarte ist auf der Infoseite www.rhein-neckar-kreis.de/asp zu finden.

Keine Lebensmittel in Natur zurücklassen

In der Sperrzone II liegen im Landkreis aktuell die Städte und Gemeinden Laudenbach, Hemsbach, Weinheim, Heddesheim, Hirschberg, Ilvesheim, Ladenburg, Schriesheim, Wilhelmsfeld, Heiligkreuzsteinach, Dossenheim und Edingen-Neckarhausen. Um eine weitere Ausbreitung der ASP einzudämmen, bittet das Veterinäramt und Verbraucherschutz des Rhein-Neckar-Kreises außerdem darum, generell keine Lebensmittel beim Aufenthalt in der Natur zurückzulassen. Speisereste sollten auch auf Rast- oder Wanderparkplätzen so entsorgt werden, dass sie für Wildschweine unerreichbar sind. Alle Infos rund um die Afrikanische Schweinepest gibt es unter: www.rhein-neckar-kreis.de/asp. (pm/red)

Pilze sammeln verboten: In der Sperrzone II gilt ein striktes Wegegebot.
Pilze sammeln verboten: In der Sperrzone II gilt ein striktes Wegegebot.Foto: Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis
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Ausgabe 40/2024
von Redaktion Nussbaum
04.10.2024
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