Testzentrum in Werne ebenfalls betroffen

Betrug bei Corona-Testzentrum in Aalen? Anklage gegen Frau

Eine Frau soll für Corona-Testzentren Kosten in Millionenhöhe abgerechnet haben. Doch Ermittler sind sich sicher: Die Zentren gab es nie. Nun soll die 52-Jährige vor Gericht.
Für Testleistungen und Sachkosten machte die Angeklagte aus Essen rund 1,4 Millionen Euro bei drei Kassenärztlichen Vereinigungen geltend. Ihr wird vorgeworfen, nicht existente Testzentren in Aalen und Werne betrieben zu haben. (Symbolbild)
Für Testleistungen und Sachkosten machte die Angeklagte aus Essen rund 1,4 Millionen Euro bei drei Kassenärztlichen Vereinigungen geltend. Ihr wird vorgeworfen, nicht existente Testzentren in Aalen und Werne betrieben zu haben. (Symbolbild)Foto: Philipp von Ditfurth/dpa

Eine 52-jährige Frau aus Essen soll mit nicht existenten Corona-Testzentren während der Pandemie Hunderttausende Euro erbeutet haben. Wie die Bayerische Zentralstelle zur Bekämpfung von Betrug und Korruption im Gesundheitswesen (ZKG) mitteilte, soll die Frau den Betrieb von zwei Testzentren im baden-württembergischen Aalen und im nordrhein-westfälischen Werne vorgetäuscht haben.

Für Testleistungen und Sachkosten machte sie demnach im Oktober 2021 in vier Fällen rund 1,4 Millionen Euro bei drei Kassenärztlichen Vereinigungen geltend. In zwei Fällen sollen dabei mehr als 600.000 Euro an die Frau ausgezahlt worden seien. In zwei weiteren Fällen wurde ein Betrag von rund 800.000 Euro nicht ausgezahlt.

Angeklagte äußerte sich bislang nicht

Die Ermittlungen gegen die 52-Jährige waren nach einer Prüfung der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns in Gang gekommen, da dort bei einer Prüfung Ungereimtheiten aufgefallen waren. Die Frau sitzt seit November 2024 in Untersuchungshaft und hat sich zu den Vorwürfen den Angaben zufolge bislang nicht geäußert.

Die bei der Generalstaatsanwaltschaft Nürnberg angesiedelte ZKG hat die Frau nun angeklagt. Ob es zu einem Prozess kommt, hat das Landgericht München I zu entscheiden. Die ZKG möchte im Zuge des Verfahrens die offenen Schadensbeträge bei der Angeklagten einziehen.

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