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Bewerbung Regiejagd

Zum 01.04.2025 führt die Stadt Tengen auf dem Gebiet „Hohe Tannen“ die Regiejagd ein, eine Methode zur nachhaltigen Bewirtschaftung unserer natürlichen...

Zum 01.04.2025 führt die Stadt Tengen auf dem Gebiet „Hohe Tannen“ die Regiejagd ein, eine Methode zur nachhaltigen Bewirtschaftung unserer natürlichen Ressourcen. Bei der Regiejagd übernimmt die Stadt die direkte Verantwortung für die Organisation und Durchführung von Jagdaktivitäten auf ihrem Gebiet. Der Jagdbogen Tengen 2 in diesem Walddistrikt wird deshalb nicht mehr verpachtet. Stattdessen werden entgeltliche Begehscheine ausgegeben, um die sich interessierte Jäger aus der Region bewerben können.

Aber was genau ist Regiejagd? Im Gegensatz zur herkömmlichen Jagd, bei der Jagdreviere an Privatpersonen oder -unternehmen verpachtet werden, behält die Stadt bei der Regiejagd die Kontrolle über das Jagdrevier. Dadurch kann die Stadt sicherstellen, dass die Jagd nachhaltig und im Einklang mit den Zielen des Waldbesitzers sowie des Naturschutzes und der Artenvielfalt durchgeführt wird. Dies ist insbesondere vor dem Hintergrund des Klimawandels wichtig. Zur Erreichung einer möglichst hohen Naturverjüngung der Waldbestände ist ein angepasster Wildbestand unumgänglich und nur durch effektive Bejagung zu erreichen.

Die Stadt lädt alle Jagdinteressierten herzlich dazu ein, sich zu bewerben, um an der Regiejagd teilnehmen zu können. Hierfür bittet die Verwaltung um eine formlose Bewerbung an Frau Schultheiß.Für die Bewerbung ist ein gültiger Jagdschein verpflichtend. Zudem sind weitere Auswahlkriterien – Ihre Jagdmotivation, Wohnortnähe, besondere, für die Revierarbeit nützliche Fähigkeiten und das Führen eines Jagdhundes. Die Begehscheininhaber werden zur Mitarbeit bei den Schutzmaßnahmen verpflichtet. Die Koordination der Jagd obliegt dem zuständigen Forstrevierleiter.

Erscheinung
Mitteilungsblatt Tengen
NUSSBAUM+
Ausgabe 07/2025
von Stadt Tengen
14.02.2025
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
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