Auf Grundlage des in öffentlicher Sitzung gefassten Gemeinderatsbeschlusses vom 17.05.2024 schreibt die Stadt Uhingen in ihrem Neubaugebiet „Weilenberger Hof III“ sechs Einzelhausbauplätze sowie vier Doppelhausbauplätze zum Erwerb durch Privatinteressenten aus; die Entscheidung über die Vergabe der Bauflächen erfolgt gemäß dem o. g. Gemeinderatsbeschluss im Kriterienvergabeverfahren unter Anwendung der Bauplatzvergaberichtlinie der Stadt Uhingen für die Vergabe städtischer Bauplätze an Privatinteressenten – „Vergabe zum vollen Wert“ vom 23.02.2024, öffentlich bekanntgemacht am 09.03.2024.
Die nun eröffnete Bewerbungsfrist für die ausgeschriebenen sechs Einzelhausbauplätze und vier Doppelhausbauplätze läuft für die Dauer von zehn Wochen von Montag, 05.08.2024 (Bewerbungsstichtag) bis Montag, 14.10.2024. Hierbei handelt es sich um eine Ausschlussfrist, d. h. nur vollständige Bauplatzbewerbungen, welche innerhalb dieser Frist bei der Stadtverwaltung Uhingen eingehen, werden in der aktuellen Vergaberunde berücksichtigt. Der Bewerbung beizufügende Nachweise, welche wertungsrelevant sind, finden ebenfalls nur Berücksichtigung, wenn sie innerhalb der Bewerbungsfrist eingegangen sind. Der konkrete Zeitpunkt des Eingangs der Bewerbung innerhalb der Bewerbungsfrist ist unerheblich.
Bitte verwenden Sie für Ihre Bauplatzbewerbung ausschließlich den auf der Homepage der Stadt Uhingen www.uhingen.de zur Verfügung gestellten Bauplatzbewerbungsbogen und übermitteln Sie diesen nebst der entscheidungserheblichen Unterlagen laut Bauplatzvergaberichtlinie entweder elektronisch per E-Mail an bauplatzbewerbung@uhingen.de oder ausgedruckt per Post an die Stadtverwaltung Uhingen – Hauptamt; Kirchstr. 2, 73066 Uhingen.
Detaillierte Informationen zum Baugebiet bzw. zur Vermarktungsfläche entnehmen Sie bitte den nachstehenden Ausführungen sowie der Homepage www.uhingen.de; dort steht auch der Bebauungsplan „Weilenberger Hof III“ zur Verfügung.
Die Stadt Uhingen veräußert im südlichen bzw. südwestlichen Bereich des ersten Bauabschnitts des Baugebiets „Weilenberger Hof III“ an Privaterwerber zwecks Eigennutzung insgesamt zehn Baugrundstücke mit einer Gesamtfläche von 3.758 m², darunter sechs Einzelhausbauplätze und vier Doppelhausbauplätze.
Die Veräußerung des Baulandes erfolgt zum Verkehrswert von einheitlich 500,00 €/m², Preisermäßigungen werden nicht gewährt; die Erwerbsnebenkosten (Notar, Grundbuch, Grunderwerbsteuer) gehen zu Lasten des Erwerbers.
Es ergeben sich folgende Preisstaffeln für die Grundstücke (vermessen und beitragsmäßig erschlossen):
Einzelhausbauplätze: Flurstück Fläche Verkaufspreis
5359/8 483 m² 241.500,00 €
5359/9 447 m² 223.500,00 €
5359/10 451 m² 225.500,00 €
5359/11 451 m² 225.500,00 €
5359/12 449 m² 224.500,00 €
5359/15 477 m² 238.500,00 €
Doppelhausbauplätze: Flurstück Fläche Verkaufspreis
5359/16 250 m² 125.000,00 €
5359/17 250 m² 125.000,00 €
5359/18 250 m² 125.000,00 €
5359/19 250 m² 125.000,00 €
- Gebietscharakter:
WA (Allgemeines Wohngebiet)
- Geschossigkeit:
Maximal zwei Vollgeschosse
- Wohneinheiten:
Maximal zwei Wohneinheiten im Gebäude
- Grundflächenzahl:
0,4
- Zulässige Dachform/-neigung:
Flachdach
Pultdach (DN 5°-10°)
Satteldach (DN 20°-35°)
Zeltdach (DN 20°-35°)
- Maximale Gebäudehöhe:
Traufhöhe
6,00 m (Pultdach, Satteldach, Zeltdach)
Gebäudehöhe
Flachdach 6,50 m
Pultdach 7,50 m
Satteldach/Zeltdach 8,00 m
Im Detail wird auf den Inhalt des maßgeblichen Bebauungsplans „Weilenberger Hof III“ verwiesen.
Rechtliche Erschließung:
Die Baugrundstücke werden „erschlossen“ verkauft, d. h. im Grundstückskaufpreis sind anteilige Anliegerbeiträge nach dem Kommunalabgabengesetz betreffend die Wasserversorgung und Abwasserentsorgung, der Erschließungsbeitrag für die Straßenanbindung sowie der Beitragsanteil für den naturschutzrechtlichen Ausgleich bereits enthalten.
Technische Erschließung:
- Stromversorgung: Netze BW GmbH
Grundstücksanschluss ist vorhanden; Hausanschlüsse müssen vom Erwerber privat auf eigene Kosten beantragt werden.
- Gasversorgung: Energieversorgung Filstal GmbH & Co. KG
Gasleitungen sind im Straßenkörper verlegt; Grundstücksanschluss und Hausanschlüsse sind ggf. vom Erwerber privat auf eigene Kosten zu beauftragen.
- Wasserversorgung/Abwasserentsorgung: Stadt Uhingen
Grundstücksanschlüsse sind vorhanden; Hausanschlüsse müssen vom Erwerber privat auf eigene Kosten beantragt werden.
- Telekommunikation: Deutsche Telekom AG / Vodafone GmbH
Auskünfte zu den verfügbaren Leistungen und Bandbreiten sind bei den Anbietern einzuholen, entsprechende Anschlussanträge dort zu stellen.
Um die Erreichung der mit der Bauplatzvergabe verfolgten städtebaulichen und kommunal-politischen Ziele sicherzustellen, sind vertragliche Sicherungsinstrumente erforderlich.
So wird den Bauplatzerwerbern eine Bauverpflichtung auferlegt, welche zeitliche Regelungen zu Baubeginn und Baufertigstellung enthält. Ebenso wird vertraglich eine befristete Eigennutzungsverpflichtung begründet, verbunden mit einem diesem Zeitraum entsprechenden Veräußerungsverbot für das Grundstück.
Diese Regelungen und weitere Einzelheiten sind in den Vertragsmustern einsehbar, welche auf der Homepage www.uhingen.de verfügbar sind.
Grundvoraussetzung für die Teilnahme am Bauplatzvergabeverfahren ist die wirtschaftliche Tragfähigkeit des geplanten Bauprojekts, deren Vorliegen anhand einer der Bauplatzbewerbung beizufügenden qualifizierten Finanzierungsbestätigung nachzuweisen ist; vgl. im Einzelnen Abschnitt IV. Ziff. 4.5 der Bauplatzvergaberichtlinie.
Über die Vergabe der zu veräußernden Bauplätze entscheidet der Uhinger Gemeinderat nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens auf Grundlage der Auswertung der fristgerecht eingegangenen vollständigen Bauplatzbewerbungen unter Anwendung der eingangs genannten Bauplatzvergaberichtlinie; ein Rechtsanspruch auf Zuteilung städtischen Baulandes besteht nicht.
Ansprechpartner bei der Stadtverwaltung für das Baugebiet ist Herr Dirk Flöter (Tel. 07161-9380122; dirk.floeter@uhingen.de).