Erst im Mai aufgetaucht

Biber in Malsch: Land BW diskutiert härtere Bekämpfung

Das Land diskutiert eine neue Biberverordnung, um Konflikte mit der Landnutzung zu regeln. Umweltverbände warnen vor Eingriffen in den Artenschutz.
Biber.
Der Biber hat im Mai dieses Jahres seine ersten Spuren in Malsch hinterlassen, im Land verbreitet er sich seit wenigen Jahren. Aufgrund aufkommender Probleme kann er vielleicht bald wieder vertrieben werden.Foto: Pixabay/SteveRaupenstein

Um auf die steigende Zahl von Konflikten zwischen Tier- und Landnutzung zu reagieren, will das Land eine neue „Biberverordnung“ auf den Weg bringen. Auch in Malsch wurden dieses Jahr Spuren eines Bibers gefunden.

Am Malscher Landgraben hat sich Ende vergangenen Jahres ein Biber angesiedelt – ein Zeichen für die erfolgreiche Rückkehr der Art in Baden-Württemberg. Doch mit dem wachsenden Bestand mehren sich auch Konflikte im Bundesland.

Nach Angaben des Umweltministeriums leben im Land inzwischen rund 11.500 Biber in etwa 3.500 Revieren. In der Folge häufen sich Fälle von überfluteten Feldern, unterhöhlten Wegen oder angenagten Bäumen, wie der Landtag in einer Pressemitteilung beschreibt.

Potenzielle Gefahr für die Schiene

Die Verordnung, die momentan noch diskutiert wird, würde künftig nicht-letale Maßnahmen wie die Entfernung von Biberdämmen oder Vergrämungen, also das gezielte Vertreiben der Tiere erlauben. Nur wenn diese Maßnahmen nicht greifen oder unzumutbar sind, können auch weitergehende Eingriffe erlaubt werden. Andere Feinde als der Mensch hat der Biber in Baden-Württemberg keine.

Das Gewässer am Malscher Landgraben biete ideale Bedingungen für das Tier – langsam fließendes Wasser und weiche Böden, in die der Biber seine Gänge graben könne, teilte die Gemeinde mit. Westlich des Landgrabens verläuft aber auch die Rheintalbahn, deren Dämme potenziell gefährdet sein könnten, falls der Biber ihn untergräbt.

Unter strengem Artenschutz

CDU-Fraktionschef im Landtag Manuel Hagel, selbst Jäger, hatte jüngst gefordert, Biber künftig unter bestimmten Bedingungen bejagen zu dürfen, wenn sie erhebliche Schäden verursachen. Er wolle eine entsprechende Gesetzesänderung in den Landtag einbringen.

Das Umweltministerium hält dagegen: Der Biber stehe weiterhin unter strengem Artenschutz, eine Lockerung wäre nur durch eine Änderung der europäischen Naturschutzrichtlinie möglich. Der Biber gilt zudem als ökologisches Schlüsseltier: In überfluteten Bereichen profitieren etwa Libellen, Insekten und Vögel von den neuen Bedingungen.

Fressschäden an Feldern seien bislang kaum aufgetreten. Einen Ausgleichsfonds für Biberschäden, wie er zum Beispiel in Bayern existiert, gibt es in Baden-Württemberg bislang nicht.

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exklusiv online
von Redaktion NUSSBAUMJustin Schick
25.11.2025
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