
Das Land diskutiert zurzeit eine neue „Biberverordnung“. Grund hierfür sei die steigende Zahl von Konflikten zwischen Tier- und Landnutzung.
Nach Angaben des Umweltministeriums leben im Land inzwischen rund 11.500 Biber in etwa 3.500 Revieren. In der Folge würden Fälle von überfluteten Feldern, unterhöhlten Wegen oder angenagten Bäumen häufen, wie der Landtag in einer Pressemitteilung beschreibt.
Die Verordnung würde künftig nicht-letale Maßnahmen wie die Entfernung von Biberdämmen oder Vergrämungen, also das gezielte Vertreiben der Tiere erlauben. Nur wenn diese Maßnahmen nicht greifen oder unzumutbar sind, können auch weitergehende Eingriffe erlaubt werden, wie beispielsweise Bejagung. Andere Feinde als der Mensch hat der Biber in Baden-Württemberg kaum.
CDU-Fraktionschef im Landtag Manuel Hagel, selbst Jäger, hatte jüngst gefordert, Biber künftig unter bestimmten Bedingungen bejagen zu dürfen, wenn sie erhebliche Schäden verursachen. Er wolle eine entsprechende Gesetzesänderung in den Landtag einbringen.
Das Umweltministerium hält dagegen: Der Biber stehe weiterhin unter strengem Artenschutz – eine Lockerung wäre nur durch eine Änderung der europäischen Naturschutzrichtlinie möglich. Einen Ausgleichsfonds für Biberschäden, wie er zum Beispiel in Bayern existiert, gibt es in Baden-Württemberg bislang nicht.
BUND-Landesgeschäftsführer Martin Bachhofer hat den Vorschlag ebenfalls scharf kritisiert. Die Verordnung sei zu unkonkret, die „ernsten Schäden“, die der Biber verursachen soll, nicht klar definiert. Der Umweltverband verwies auf das bestehende Bibermanagement im Land.
Der Biber gilt zudem als ökologisches Schlüsseltier: In überfluteten Bereichen profitieren etwa Libellen, Insekten und Vögel von den neuen Bedingungen. Fressschäden an Feldern seien bislang kaum aufgetreten, teilt das Umweltministerium mit.