Bald findet die Leerung der Biotonnen im Rems-Murr-Kreis wieder wöchentlich statt.
Dadurch soll insbesondere verhindert werden, dass es bei wärmeren Temperaturen zu Problemen im Umgang mit der Biotonne kommt.
Seit dem 1. Mai gilt eine novellierte Bioabfallverordnung, die bundesweit strengere Anforderungen an die Qualität des gesammelten Bioabfalls stellt. So dürfen seit Inkrafttreten der Novelle im gesammelten Biomüll nur noch maximal 3 % Störstoffe (Kunststoffe, Glas, Metall, etc.) insgesamt enthalten sein. Der Kunststoffanteil darf maximal 1 % betragen.
Für die Bürgerinnen und Bürger im Rems-Murr-Kreis ergeben sich hierdurch keine zusätzlichen Anforderungen. Schon in der Vergangenheit sind die Biotonnen bei einer Fehlbefüllung ungeleert am Straßenrand stehengeblieben und von den Müllwerkern mit einer "roten Karte" gekennzeichnet worden. Wer solch eine rote Karte erhält, muss die Biotonne entweder nachsortieren oder den kompletten Inhalt gebührenpflichtig als Restmüll entsorgen.
Küchenabfälle, Eierschalen, feste Speisereste (auch Wurst, Fleisch, Fisch), Gemüse- und Obstabfälle (auch Zitrusfrüchte), Kaffee- und Teesatz mit Filter und Beutel, Küchen- und Papiertücher, Pflanzenabfälle, Baum- und Strauchschnitt (in Kleinmengen), Laub, Rasenschnitt (bitte antrocknen lassen), Stroh und Heu, Topf- und Balkonpflanzen, Unkräuter/Wildkräuter, verwelkte Blumen
Kunststoffe und Plastiktüten (auch sog. "kompostierbare" Beutel), Kleintierstreu aus mineralischen Materialien, Windeln, Tierkot, Zigarettenkippen und -asche
Neben den Folienbeuteln, die leider nach wie vor in vielen Supermärkten angeboten werden, haben auch "kompostierbare" Kaffeekapseln und andere kompostierbare oder biologisch abbaubare Kunststoffprodukte nichts in der Biotonne verloren. Die Materialien verrotten viel zu langsam, sodass sie im Vergärungsprozess kaum abgebaut werden können.
Eine Vielzahl von Informationen zur Biotonne findet man auch auf der Internetseite der AWRM www.awrm.de.