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Aus den Rathäusern

Bis wann ist Rasenmähen erlaubt? Wann ist Nachtruhe?

Haus- und Gartenarbeit, die zu erheblichen Belästigungen anderer führen können, dürfen in der Zeit von 12:00 Uhr bis 13:00 Uhr und von 20:00 Uhr bis...

Haus- und Gartenarbeit, die zu erheblichen Belästigungen anderer führen können, dürfen in der Zeit von 12:00 Uhr bis 13:00 Uhr und von 20:00 Uhr bis 07:00 Uhr nicht ausgeführt werden.

In Baden-Württemberg gilt zwischen 22:00 Uhr abends und 06:00 Uhr morgens die Nachtruhe. Alle Tätigkeiten, die die Nachtruhe stören, gelten als Ruhestörung und sind verboten.

Zweck der Nachtruhe ist es, dass sich die Menschen in ihrem Zuhause erholen können. Denn Lärm kann, wenn er massiv und dauerhaft auftritt, gefährlich für unsere Gesundheit werden.

Wir bitten Sie dies zum Wohle Ihrer Nachbarn und Einwohner der Stadt Rosenfeld zu beachten.

Ordnungsamt Rosenfeld.

Erscheinung
Amtsblatt der Stadt Rosenfeld
NUSSBAUM+
Ausgabe 19/2026
von Stadt Rosenfeld
06.05.2026
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