Im Durchschnitt starten Berufseinsteigerinnen und Berufseinsteiger zwischen Anfang und Ende 20 in den Job. Zuvor haben die jungen Menschen in der Regel ihre Schulausbildung oder ein Studium abgeschlossen. Zählen diese Zeiten etwa zur Rente? Die Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg (DRV BW) beantwortet die wichtigsten Fragen, ob Schul- und Ausbildungszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung berücksichtigt werden und was heute unter 45-Jährigen dafür tun könnten.
Ab dem 17. Geburtstag können Zeiten, in denen eine Schule, Fach- oder Hochschule besucht beziehungsweise an einer berufsvorbereitendenBildungsmaßnahme teilgenommen wurde, als Anrechnungszeit mit insgesamt bis zu acht Jahren in der gesetzlichen Rentenversicherung berücksichtigt werden. Allerdings kommen diese Zeiten nicht automatisch in das Rentenkonto. Damit diese Zeiten angerechnet werden können, benötigt die DRV BW Unterlagen, zum Beispiel in Form von Zeugnissen, Schul- und Immatrikulationsbescheinigungen.
Darüber hinaus können für bestimmteAusbildungszeiten freiwillig Beiträge nachgezahlt werden.
Die freiwilligen Beiträge erhöhen in der Regel den Rentenanspruch. Zudem können Mindestversicherungszeiten – auch Wartezeiten genannt – erfüllt werden, um eine Altersrente gegebenenfalls vorzeitig in Anspruch nehmen zu können. Ob sich eine Nachzahlung der Rentenbeiträge für Sie lohnt, erfahren Sie im DRV BW-Beratungsgespräch.
Für folgende Zeiten kann eine Beitragsnachzahlung beantragt werden, wenn diese noch nicht mit Beiträgen belegt sind:
Die Nachzahlung kann nur bis zur Vollendung des 45. Lebensjahres beantragt werden. Ausnahmen können bei Nachversicherung oder Ausscheiden aus einer Beschäftigung, in der Sie von der Versicherungspflicht befreit waren, gelten. Sie können über die Online-Services einen „Antrag auf Nachzahlung von freiwilligen Beiträgen für Ausbildungszeiten“ (Formular V0080) stellen.
Die monatliche Beitragshöhe ist beliebig zwischen 103,42 Euro und 1.497,30 Euro wählbar (Stand 2025). Bei zugelassener Teilzahlung (höchstens fünf Jahre) richtet sich die Höhe der Rate nach den aktuellen Werten im Jahr der Zahlung der Rate.
Über die Online-Dienste der Deutschen Rentenversicherung können Sie den Antrag V008 elektronisch stellen unter www.deutsche-rentenversicherung.de/eantrag-V0080
Kontakt zur regionalen Beratung – online, telefonisch, per Video oder vor Ort unter www.drv-bw.de/kontakt – hier finden sich auch die Adressen der ehrenamtlichen Versichertenberatenden aus der eigenen Nachbarschaft.