Aus den Rathäusern

Bitte an Hundehalter

Immer wieder gehen bei der Gemeindeverwaltung Beschwerden wegen der Haltung von Hunden ein. Wir bitten deshalb die Hundehalter, sich an Regeln zu halten...

Immer wieder gehen bei der Gemeindeverwaltung Beschwerden wegen der Haltung von Hunden ein. Wir bitten deshalb die Hundehalter, sich an Regeln zu halten und so zu einem guten Miteinander in unserer Gemeinde beizutragen.

Insbesondere sind dies folgende Grundregeln:

  • Hunde sollten innerorts an die Leine genommen werden. Sie dürfen nur frei laufen, wenn der Hundeführer oder eine Begleitperson jederzeit unmittelbar und wirksam auf den Hund einwirken kann.
  • Außerorts dürfen Hunde nur freilaufen, wenn der Hundeführer oder eine Begleitperson jederzeit unmittelbar und wirksam auf den Hund einwirken kann.
  • Zur Entsorgung von Hundekot stehen an mehreren Stellen in der Gemeinde kostenlose Hundekotbeutel zur Verfügung. Die Hundekotbeutel können im heimischen Mülleimer oder in einem öffentlichen Mülleimer entsorgt werden.
  • Hundekot in fremden Gärten, auf öffentlichen Grünflächen oder Straßen und Gehwegen, auf Kinderspielplätzen oder auf landwirtschaftlichen Wiesen (Viehfutter) ist nicht akzeptabel!
  • Störungen durch Hundelärm sind zu vermeiden. Gerade im Sommer, wenn viele Menschen bei offenem Fenster schlafen, ist nächtliches Hundegebell massiv störend. Nötigenfalls ist das Tier über Nacht ins Haus zu holen.
  • Bedenken Sie bitte, dass viele Menschen Angst vor Hunden haben.

Helfen Sie durch Ihr Verhalten mit, dass ein friedliches und respektvolles Miteinander entstehen kann.

Vielen Dank.

Ihre Gemeindeverwaltung

Erscheinung
Mitteilungsblatt der Gemeinde Kaisersbach
NUSSBAUM+
Ausgabe 37/2025
von Gemeinde Kaisersbach
10.09.2025
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
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