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Bitte beachten: Neufassung der Räum- und Streupflichtsatzung

Da die Winterzeit begonnen hat und man nun jederzeit mit Schnee und Glatteis rechnen muss, weist die Gemeindeverwaltung auf ein paar Änderungen hin,...

Da die Winterzeit begonnen hat und man nun jederzeit mit Schnee und Glatteis rechnen muss, weist die Gemeindeverwaltung auf ein paar Änderungen hin, die sich aus der Neufassung der Räum- und Streupflichtsatzung ergeben. Diese Neufassung hat der Gemeinderat am 09.04.2025 beschlossen.

Insbesondere sind dies zwei Fallkonstellationen bei der Räum- und Streupflicht:

  • Bei einseitigen Gehwegen sind nur diejenigen Straßenanlieger verpflichtet, auf deren Seite der Gehweg verläuft.
  • Bei Straßen ohne Gehwege sind in ungeraden Jahren die Straßenanlieger mit ungeraden Hausnummern verpflichtet und in geraden Jahren die Straßenanlieger mit geraden Hausnummern. Somit wechselt in diesen Fällen die zu räumende Straßenseite jährlich.

Wie bereits bisher sind die Zeiten für das Schneeräumen und das Beseitigen von Schnee- und Eisglätte wie folgt:

Die Gehwege müssen von montags bis freitags bis 7 Uhr, samstags bis 8 Uhr und sonn- und feiertags bis 9 Uhr geräumt und gestreut sein. Wenn nach diesem Zeitpunkt Schnee fällt oder Schnee- bzw. Eisglätte auftritt, ist unverzüglich, bei Bedarf auch wiederholt, zu räumen und zu streuen. Diese Pflicht endet um 20 Uhr.

Die vollständige Satzung kann unter www.simmersfeld.de/rathaus/ortsrecht/ abgerufen werden.

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Erscheinung
Mitteilungsblatt Gemeinde Simmersfeld
NUSSBAUM+
Ausgabe 50/2025
von Gemeinde Simmersfeld
11.12.2025
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