Da die Winterzeit begonnen hat und man nun jederzeit mit Schnee und Glatteis rechnen muss, weist die Gemeindeverwaltung auf ein paar Änderungen hin, die sich aus der Neufassung der Räum- und Streupflichtsatzung ergeben. Diese Neufassung hat der Gemeinderat am 09.04.2025 beschlossen.
Insbesondere sind dies zwei Fallkonstellationen bei der Räum- und Streupflicht:
Wie bereits bisher sind die Zeiten für das Schneeräumen und das Beseitigen von Schnee- und Eisglätte wie folgt:
Die Gehwege müssen von montags bis freitags bis 7 Uhr, samstags bis 8 Uhr und sonn- und feiertags bis 9 Uhr geräumt und gestreut sein. Wenn nach diesem Zeitpunkt Schnee fällt oder Schnee- bzw. Eisglätte auftritt, ist unverzüglich, bei Bedarf auch wiederholt, zu räumen und zu streuen. Diese Pflicht endet um 20 Uhr.
Die vollständige Satzung kann unter www.simmersfeld.de/rathaus/ortsrecht/ abgerufen werden.
Ihre Gemeindeverwaltung Simmersfeld