In den Statuten der Chorgemeinschaft Frohsinn Sindolsheim steht, dass den Einwohnern zum 80. Geburtstag und danach im 10-jährigen Turnus ein Ständchen gesungen wird, auch wenn sie nicht Mitglied im Gesangverein sind und dies gewünscht wird.
Da nach der Datenschutzgrundverordnung solche Termine nicht mehr veröffentlicht bzw. weitergegeben werden dürfen, wenn dies nicht gewünscht ist, bitten wir hiermit,dass Sieuns zu Beginn des Jahres informieren, wenn zu einem solchen besonderen Anlass der Verein singen soll, damit wir dies rechtzeitig einplanen können.
Bitte wenden Sie sich dazu an eine/-n Vorsitzenden Uwe Schwendemann, Susanne Zwettler oder Beate Krieger, oder an die Schriftführerin Christa Häfner.