Dies und das

Bitte Hecken, Sträucher und Bäume zurückschneiden

Auslichtungsarbeiten an Pflanzen sind das ganze Jahr über zulässig. Vom 1. März bis 30. September ist es grundsätzlich aus Tier- und Naturschutzgründen...
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Auslichtungsarbeiten an Pflanzen sind das ganze Jahr über zulässig. Vom 1. März bis 30. September ist es grundsätzlich aus Tier- und Naturschutzgründen verboten, Hecken, Bäume, Gebüsche zu roden oder abzuschneiden.

Bitte beachten Sie: Hecken, Sträucher, Bäume und Büsche, die in öffentliche Geh- und Radwege sowie in Fahrbahnen hineinragen, müssen die Besitzenden stets zurückschneiden. Darauf weist das städtische Ordnungsamt die Öhringer Bürgerinnen und Bürger hin. Ragen Baumäste oder Sträucher in die Geh- und Radwege hinein, können gefährliche Situationen entstehen. Gerade Kinder sind gefährdet, wenn Äste mit Dornen in Augenhöhe auf Wege herauswachsen und Verletzungen an Kopf und Augen verursachen können.

Beim Zurückschneiden sind folgende Punkte zu beachten:

Die Anpflanzungen sind über Geh- und Radwegen bis zu einer lichten Höhe von 2,50 Meter zurückzuschneiden. Über Fahrbahnen muss eine lichte Höhe von 4,70 Meter eingehalten werden. Insbesondere muss ständig gewährleistet sein, dass Verkehrszeichen, Straßennamensschilder sowie die Straßenbeleuchtung nicht durch Zweige oder Äste verdeckt oder in ihrer Funktion beeinträchtigt werden. Auch die Hausnummern an den Gebäuden müssen stets gut sichtbar und für Liefer- und Rettungsdienste deutlich erkennbar sein.

Erscheinung
Öhringer Nachrichten
Ausgabe 20/2025
von Stadt Öhringen
16.05.2025
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
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