In letzter Zeit wird vermehrt beobachtet, dass trotz zu niedrigem Pegelstand vermehrt gebadet, gepaddelt und mit Booten oder SUPs gefahren wird – oft auch außerhalb der erlaubten Stellen. Dies stellt eine erhebliche Belastung für die ohnehin bereits gestressten Fischarten und sensiblen Uferlebensräume dar.
Laut Jagstverordnung des Landratsamts Hohenlohekreis ist das Befahren der Jagst bei einem Pegelstand unter 40 cm untersagt.
Auch das Baden ist nur an bestimmten, ausgewiesenen Stellen erlaubt.
Wir bitten daher alle Bürgerinnen und Bürger, Rücksicht auf die Natur zu nehmen und die geltenden Regeln zum Schutz unserer Jagst zu beachten.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Das Baden ist an folgenden Stellen zulässig:
Klepsau: Badeplatz ober- und unterhalb des Wehrs linksufrig
Krautheim: Badeplatz ober- und unterhalb des Wehrs linksufrig
Altkrautheim: Badeplatz am ausgewiesenen Campingplatz linksufrig
Gommersdorf: Badeplatz an der Zimmerbachmündung und Badeplatz oberhalb der Jagstbrücke hinter den Sportanlagen