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Aus den Rathäusern

Bitte um Rücksicht

Die Gemeindeverwaltung erreichen vermehrt Beschwerden über Hundekot auf den Wegen und Gehsteigen Dossenheims. Während der kommunale Bauhof für die...

Die Gemeindeverwaltung erreichen vermehrt Beschwerden über Hundekot auf den Wegen und Gehsteigen Dossenheims.

Während der kommunale Bauhof für die öffentlichen Plätze und Einrichtungen der Gemeinde verantwortlich ist, gelten bei Gehsteigen vor Privathäusern andere Regeln.

Pflicht der Hundebesitzerinnen und Hundebesitzer:

Die Gemeinde Dossenheim hat an zentralen Punkten Spender angebracht mit Hundekottüten. Diese können kostenlos verwendet werden. Daher appelliert die Gemeindeverwaltung Dossenheim an alle Hundebesitzer: Bitte verwenden Sie die Ihnen gebotenen Möglichkeiten. Es dient der Hygiene und fördert das harmonische Miteinander untereinander.

Hierzu sind Sie übrigens nach der Polizeilichen Umweltschutzverordnung vom 31.05.2005 der Gemeinde Dossenheim verpflichtet. Diese regelt in § 11: „Der Halter oder Führer eines Hundes hat dafür zu sorgen, dass dieser seine Notdurft nicht auf Gehwegen, in Grün- und Erholungsanlagen oder in fremden Vorgärten verrichtet. Dennoch dort abgelegter Hundekot ist unverzüglich zu beseitigen.“

Auf Kinderspielplätzen und Liegewiesen dürfen Hunde außerdem gemäß § 16 Abs. 1 Nr. 6 der o.g. Verordnung nicht mitgenommen werden.

Hundetoiletten bzw. Tütenhalter sowie Mülleimer finden Sie an folgenden Orten (von Ost nach West, Grenze B3):

Oberer Ortsteil:

  • Am Neuberg, Nähe Eingang Gelände Steinbruch Leferenz (Hundetoilette)
  • Feldanfang verlängerte Straße Im Fuchsloch (Tütenhalter, Mülleimer)
  • Feldanfang verlängerte Heidelberger Straße (Tütenhalter) sowie nach ca. 300 m Feldweg eine Hundetoilette
  • Feldanfang verlängerte Kirchstraße (Tütenhalter)
  • Feldanfang verlängerte Schriesheimer Straße (Hundetoilette) sowie nach ca. 150 m Feldweg ein Mülleimer
  • Rathausplatz, Zunftbaum (Hundetoilette)
  • Feldweg verlängerter Frankenweg, ca. 200 m ab der Einmündung Alter Gassenweg (Hundetoilette)
  • Fußweg zwischen der Schwabenheimer Straße und Lorscher Weg (Alte Gütertrasse) etwa mittig (Tütenhalter, Mülleimer)

Unterer Ortsteil:

  • Goethestraße bei der Einmündung Hölderlinstraße (Hundetoilette)
  • Gerhart-Hauptmann-Straße, Höhe Le Grau du Roi-Platz (Hundetoilette)
  • Grünanlage zwischen der Jahnstraße und Konrad-Adenauer-Straße etwa mittig (Tütenhalter, Mülleimer)
  • Konrad-Adenauer-Straße, am Anfang des an der westlichen Wohnbebauung entlang laufenden Feldwegbereichs (Tütenhalter)
  • Grünanlage zwischen der Konrad-Adenauer-Straße und dem westlichen Feldwegbereich (Tütenhalter, Mülleimer)
  • Grünanlage zwischen dem Birkenweg und dem westlichen Feldwegbereich (Tütenhalter, Mülleimer)
  • Grünanlage im Lindenweg (Tütenhalter, Mülleimer)
  • Randstraße im Feldwegbereich bei der Einmündung Anne-Frank-Straße (Hundetoilette)
  • Ortsteil Schwabenheim: Am Ende der Ortsstraße, links der öffentlichen Parkplätze (Tütenhalter) sowie Feldanfang verlängerte Straße Im Lochgewann, Nähe der Schleusenzufahrt (Hundetoilette).

Pflicht der Straßenanlieger

Es besteht eine Reinigungs-, Räum- und Streupflicht für Anlieger. Dies beinhaltet Gehwege öffentlicher Straßen sowie sonstige Flächen am Fahrbahnrand. Neben Laub und Schnee muss auch Hundekot von den Anliegern entfernt werden – sofern es nicht der Hundebesitzer getan hat. Dies ist ärgerlich, entspricht aber dem üblichen Vorgehen.

Wir bitten um Ihr Verständnis.

Erscheinung
Gemeinde-Nachrichten Dossenheim
NUSSBAUM+
Ausgabe 08/2026
von Gemeinde Dossenheim
19.02.2026
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
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