Die Gemeindeverwaltung erreichen vermehrt Beschwerden über Hundekot auf den Wegen und Gehsteigen Dossenheims.
Während der kommunale Bauhof für die öffentlichen Plätze und Einrichtungen der Gemeinde verantwortlich ist, gelten bei Gehsteigen vor Privathäusern andere Regeln.
Die Gemeinde Dossenheim hat an zentralen Punkten Spender angebracht mit Hundekottüten. Diese können kostenlos verwendet werden. Daher appelliert die Gemeindeverwaltung Dossenheim an alle Hundebesitzer: Bitte verwenden Sie die Ihnen gebotenen Möglichkeiten. Es dient der Hygiene und fördert das harmonische Miteinander untereinander.
Hierzu sind Sie übrigens nach der Polizeilichen Umweltschutzverordnung vom 31.05.2005 der Gemeinde Dossenheim verpflichtet. Diese regelt in § 11: „Der Halter oder Führer eines Hundes hat dafür zu sorgen, dass dieser seine Notdurft nicht auf Gehwegen, in Grün- und Erholungsanlagen oder in fremden Vorgärten verrichtet. Dennoch dort abgelegter Hundekot ist unverzüglich zu beseitigen.“
Auf Kinderspielplätzen und Liegewiesen dürfen Hunde außerdem gemäß § 16 Abs. 1 Nr. 6 der o.g. Verordnung nicht mitgenommen werden.
Hundetoiletten bzw. Tütenhalter sowie Mülleimer finden Sie an folgenden Orten (von Ost nach West, Grenze B3):
Oberer Ortsteil:
Unterer Ortsteil:
Es besteht eine Reinigungs-, Räum- und Streupflicht für Anlieger. Dies beinhaltet Gehwege öffentlicher Straßen sowie sonstige Flächen am Fahrbahnrand. Neben Laub und Schnee muss auch Hundekot von den Anliegern entfernt werden – sofern es nicht der Hundebesitzer getan hat. Dies ist ärgerlich, entspricht aber dem üblichen Vorgehen.
Wir bitten um Ihr Verständnis.