Bitte schneiden Sie Hecken, Sträucher und Bäume an öffentlichen Wegen rechtzeitig zurück.
Verkehrszeichen und Lampen dürfen nicht verdeckt sein.
Zwischen 1. März und 30. September sind nur schonende Pflegeschnitte erlaubt (§ 39 BNatSchG).
Vielen Dank für Ihre Mithilfe!
Ihre Gemeindeverwaltung