Anfang Oktober wurde in Baden-Württemberg erstmals seit 2019 die Blauzungenkrankheit Serotyp 8 (BTV-8) nachgewiesen.
Durch den Fund im Ortenaukreis gilt das ganze Bundesland als Sperrgebiet, was die Verbringung empfänglicher Tiere wie Rinder, Schafe, Ziegen und Kameliden in andere Bundesländer oder EU-Staaten einschränkt. Nur vollständig gegen BTV-8 geimpfte Tiere dürfen ohne weitere Untersuchungen verbracht werden; sonst sind Bluttests und Erklärungen der Tierhalter nötig. Innerhalb Baden-Württembergs ist das Verbringen ohne Auflagen möglich.
Die Blauzungenkrankheit ist eine anzeige- und bekämpfungspflichtige Tierseuche bei Haus- und Wildwiederkäuern, übertragen durch bestimmte Stechmücken (Gnitzen). Erkrankte Tiere zeigen Fieber, Schleimhautentzündungen, Blutungen, Speichelfluss und Schaum vor dem Maul. Besonders Schafe erkranken schwer und können sterben. Eine wirksame Vorbeugung ist nur durch Impfung möglich. Das Landratsamt ruft Tierhalter zur Impfung auf; Land und Tierseuchenkasse gewähren einen Zuschuss.
Weitere Informationen: Veterinäramt Landratsamt Rastatt, Tel. 07222 381-5400.