An den Urnenwänden und Baumgräbern sowie am Ehrenmal ist das Anbringen von Blumenschmuck sowie das Aufstellen von Figuren und anderen Gegenständen (Blumenvasen, Ewige Lichter etc.) gemäß § 16 Abs. 8 und § 13 b Abs. 2 der Friedhofssatzung nicht gestattet.
Allerdings werden im Rahmen eines Trauerfalles immer wieder Blumengebinde vor den Urnenwänden und auf den Baumgräbern abgelegt und danach nicht mehr abgeräumt. Wir bitten deshalb zukünftig darauf zu achten, dass der Blumenschmuck sowie die ebenfalls dort abgestellten Gegenstände rechtzeitig entfernt werden.
Das Bauhofpersonal wird regelmäßig mit dem Abräumen beauftragt. Die leeren Blumenschalen, Blumenvasen, Figuren und sonstige Gegenstände werden vorübergehend im Wirtschaftshof hinter der Aussegnungshalle zur Abholung zwischengelagert. Nicht abgeholte Gegenstände werden entsorgt.
Wir bitten um Ihr Verständnis!