Die aktuellen Bodenrichtwerte können Sie auch online unter www.gutachterausschuesse-bw.de/borisbw einsehen und dort die jeweilige Kommune eingeben. Die Seite beinhaltet auch die Historie der Wertentwicklung ab dem Zeitpunkt, an dem Heiningen und Göppingen mit dem Gutachterausschuss Göppingen zusammengeschlossen wurden.
Bitte beachten Sie, dass die Neufestsetzung der Bodenrichtwerte grundsätzlich erst ab 2029 Auswirkung auf die Grundsteuerwerte hat. Dies ergibt sich aus dem Landesgrundsteuergesetz, § 15, der vorsieht, dass die Hauptfeststellung der Werte alle sieben Jahre fortgeschrieben wird. Die erste Hauptfeststellung fand zum 01.0.2022 statt.
Bodenrichtwerte für den Stichtag 01.01.2025
Der gemeinsame Gutachterausschuss für die Ermittlung von Grundstückswerten bei der Stadt Göppingen hat in Adelberg, Aichelberg, Albershausen, Bad Boll, Birenbach, Börtlingen, Dürnau, Eislingen, Eschenbach, Gammelshausen, Göppingen, Hattenhofen, Heiningen, Ottenbach, Rechberghausen, Salach, Schlierbach, Süßen, Uhingen, Wäschenbeuren und Zell unter Aichelberg gemäß § 193 Abs. 5 in Verbindung mit § 196 des Baugesetzbuches (BauGB) – in der jeweils gültigen Fassung – und in Verbindung mit § 12 Abs. 1 der Verordnung der Landesregierung über die Gutachterausschüsse, Kaufpreissammlungen und Bodenrichtwerte nach dem Baugesetzbuch (Gutachterausschussverordnung – in der jeweils gültigen Fassung) zum 01.01.2025 durchschnittliche Lagewerte für Grundstücke als Richtwerte ermittelt.
Gemäß § 196 Abs. 3 des Baugesetzbuches und § 12 Abs. 3 der Gutachterausschussverordnung müssen diese Bodenrichtwerte bekannt gemacht werden.
Die Bodenrichtwerte sind hierzu im Internet unter www.gutachterausschuesse-bw.de/borisbw abrufbar.
Göppingen, den 6. August 2025
Gemeinsamer Gutachterausschuss für die Ermittlung von Grundstückswerten bei der Stadt Göppingen