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Bodenrichtwerte vom Gutachterausschuss der Stadt Geislingen/Steige

Gemeinsamer Gutachterausschuss bei der Stadt Geislingen an der Steige Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2025 Der gemeinsame Gutachterausschuss...
Auflistung Bodenrichtwerte

Gemeinsamer Gutachterausschuss bei der Stadt Geislingen an der Steige

Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2025

Der gemeinsame Gutachterausschuss für die Ermittlung von Grundstückswerten bei der Stadt Geislingen an der Steige hat gemäß § 196 Baugesetzbuch (BauGB) in seiner Sitzung am 02.06.2025 neue Bodenrichtwerte für die Stadt Wiesensteig zum Stichtag 01.01.2025 beschlossen.

1. BODENRICHTWERTE FÜR BAULANDGRUNDSTÜCKE

a. Wohnbau- und Mischgebietsflächen, Geschäftslagen

NR.

GEMARKUNG

RICHTWERTZONE

BODENRICHTWERT (€/M²)

01.01.2025

3100

Wiesensteig

Ortskern

135

3101

Wiesensteig

Sommerberstr./Bergstr.

155

3102

Wiesensteig

Helfensteinstraße

155

3103

Wiesensteig

Gießbachstr./Seltelstr.

155

3104

Wiesensteig

Schöntalweg

160

3105

Wiesensteig

Schöntalweg – Erweiterung

165

3114

Wiesensteig

Kirchberg - Bauerwartungsland

40

3115

Wiesensteig

Am Honigberg – Bauerwartungsland

40

3116

Wiesensteig

Malakoffstr./Brunnengärten

135

3117

Wiesensteig

Hohenstaufen Straße

155

3122

Wiesensteig

Helfensteinstraße 81

75

b. Sonstiges

NR.

GEMARKUNG

RICHTWERTZONE

BODENRICHTWERT (€/M²)

01.01.2025

3106

Wiesensteig

Bläsihöfe

25

3107

Wiesensteig

Bläsiberg

25

3108

Wiesensteig

Eckhöfe

25

3109

Wiesensteig

Ziegelhof

25

3110

Wiesensteig

Reußenstein

25

3111

Wiesensteig

Papiermühle

25

3112

Wiesensteig

Lämmerbuckel

25

3113

Wiesensteig

Heidental

25

3124

Wiesensteig

Wochenendhäuser

25

3127

Wiesensteig

Gärten Helfensteinstraße

20

c. Gewerbe- und Sonderflächen

NR.

GEMARKUNG

RICHTWERTZONE

BODENRICHTWERT (€/M²)

01.01.2025

5500

Wiesensteig

Gewerbe – Auf der Breite

45

5501

Wiesensteig

Gewerbe – Bei der Hauptstraße

45

5502

Wiesensteig

Sondergebiet – Schöntal

25

2. BODENRICHTWERTE FÜR AGRARLANDGRUNDSTÜCKE

NR.

GEMARKUNG

NUTZUNG

BODENRICHTWERT (€/M²)

01.01.2025

6310

Wiesensteig

Lw./Gr. (Wiese)

1,00

6311

Wiesensteig

Lw./Gr. (Obst)

1,00

7310

Wiesensteig

Lw./Ackerland

2,00

8310

Wiesensteig

Lw./LNH (Wald)

2,00

9310

Wiesensteig

Gartenland

3,00

Hinweise:

Die Bodenrichtwerte für Baulandgrundstücke

  • sind aus Kaufpreisen ermittelte, durchschnittliche Lagewerte für Grundstücke innerhalb eines abgegrenzten Gebiets in €/m² Baulandfläche mit im Wesentlichen gleichartigen Nutzungs- und Wertverhältnissen.
  • beziehen sich auf unbebaute, baureife, erschließungsbeitrags- und kostenerstattungsbetragsfreie Grundstücke, sowie auf die angegebene bauliche Nutzung (Wohnbaufläche, Gewerbe-/ Mischgebietsfläche, Geschäftslage)
  • gelten nur für frei am Grundstücksmarkt handelbare Grundstücke, die typisch sind für die jeweilige Richtwertzone bzw. das jeweilige Baugebiet.
  • der gültige Bodenpreis kann aufgrund von Abweichungen in den wertbestimmenden Eigenschaften wie Lage und Entwicklungszustand, Art und Maß der baulichen Nutzung, Erschließungszustand, Geländeneigung, Bodenbeschaffenheit, Grundstücksgröße und –zuschnitt sowie Nutzungsmöglichkeit - u.U. erheblich vom Bodenrichtwert abweichen.
  • werden altlastenfrei ausgewiesen
  • beziehen sich in Sanierungsgebieten auf den sanierungsunbeeinflussten Zustand
  • enthalten keine Wertanteile für bauliche und sonstige Anlagen bzw. Zubehör.

Die Bodenrichtwerte für Agrarlandgrundstücke

  • bei den Agrarlandgrundstücken ist der ortsübliche Aufwuchs enthalten
  • Zubehör (z.B. bauliche Anlagen) sind nicht enthalten

Die Abgrenzung der Bodenrichtwertzonen, sowie die Festsetzung der Höhe des Bodenrichtwerts begründen keine Ansprüche gegenüber den Trägern der Bauleitplanung, Baugenehmigungsbehörden oder Landwirtschaftsbehörden.

Rechtsgrundlage:

  • § 193 Abs. 5 und § 196 Baugesetzbuch (BauGB)
  • § 12 Gutachterausschussverordnung Baden-Württemberg
  • Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV)

Auskünfte über Bodenrichtwerte:

Auskünfte über die Bodenrichtwerte erteilt die Geschäftsstelle des gemeinsamen Gutachterausschusses bei der Stadt Geislingen an der Steige im Alten Zoll, Hauptstraße 24, 73312 Geislingen an der Steige. 1. OG, Zimmer 1.1 und 1.2.

E-Mail: gutachterausschuss@geislingen.de

persönlich sind wir für Sie da: Montag - Freitag, 08:00 - 12:00 Uhr

und Termine nach Vereinbarung

Die Bodenrichtwerte sind auf der Homepage der Stadt Geislingen an der Steige einsehbar. Der Grundstücksmarktbericht kann ab Juli 2025 zum Preis von 60 € erworben werden.


Der Gutachterausschuss hat die neuen Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2025 beschlossen.

Diese können auch auf der Homepage der Stadt Wiesensteig abgerufen werden.

Anhang
Dokument (1/2)
Dokument (2/2)
Erscheinung
Oberer-Fils-Bote
NUSSBAUM+
Ausgabe 28/2025
von Stadt Wiesensteig
10.07.2025
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
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