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Bodenrichtwerte zum 01.01.2025

Der Gutachterausschuss hat die neuen Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2025 beschlossen. Diese können ebenfalls auf der Homepage der Gemeinde Hohenstadt...
Bodenrichtwerte

Der Gutachterausschuss hat die neuen Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2025 beschlossen.

Diese können ebenfalls auf der Homepage der Gemeinde Hohenstadt eingesehen werden.

Gemeinsamer Gutachterausschuss bei der Stadt Geislingen an der Steige

Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2025

Der gemeinsame Gutachterausschuss für die Ermittlung von Grundstückswerten bei der Stadt Geislingen an der Steige hat gemäß § 196 Baugesetzbuch (BauGB) in seiner Sitzung am 02.06.2025 neue Bodenrichtwerte für die Gemeinde Hohenstadt zum Stichtag 01.01.2025 beschlossen.

1. BODENRICHTWERTE FÜR BAULANDGRUNDSTÜCKE

a. Wohnbau- und Mischgebietsflächen, Geschäftslagen

NR.

GEMARKUNG

RICHTWERTZONE

BODENRICHTWERT (€/M²) 01.01.2025

2600

Hohenstadt

Ortskern Hohenstadt

105

2601

Hohenstadt

Buchenweg

155

2602

Hohenstadt

Buchenweg/Eichenweg

160

2603

Hohenstadt

Leintalstr.

90

2604

Hohenstadt

Gartenstr./Im Grund

160

2605

Hohenstadt

Eichhörnchenweg

110

b. Sonstiges

NR.

GEMARKUNG

RICHTWERTZONE

BODENRICHTWERT (€/M²) 01.01.2025

2606

Hohenstadt

Weilerhöhe – Aussiedlerhof

25

2607

Hohenstadt

Hochrainstraße – Aussiedlerhof

35

2608

Hohenstadt

Lindenhof I

25

2609

Hohenstadt

Lindenhof II – Richtung Merklingen

25

2610

Hohenstadt

Weiler Steig

35

2611

Hohenstadt

Laichinger Straße

35

2612

Hohenstadt

Hauptstr./Laichinger Str. – Gärten

5,00

2613

Hohenstadt

Schulstr./Wiesensteiger Str.

5,00

2614

Hohenstadt

Zwergeselweg/Feldhasenweg

5,00

c. Gewerbe- und Sonderflächen

NR.

GEMARKUNG

RICHTWERTZONE

BODENRICHTWERT (€/M²) 01.01.2025

2650

Hohenstadt

Gewerbe – Schulstraße

70

2651

Hohenstadt

Sondergebiet – Campingplatz

20

2652

Hohenstadt

Sondergebiet – Funkturm

25

2. BODENRICHTWERTE FÜR AGRARLANDGRUNDSTÜCKE

NR.

GEMARKUNG

NUTZUNG

BODENRICHTWERT (€/M²) 01.01.2025

6260

Hohenstadt

Lw./Gr. (Wiese)

3,25

6261

Hohenstadt

Lw./Gr. (Obst)

2,00

7260

Hohenstadt

Lw./Ackerland

4,00

8260

Hohenstadt

Lw./LNH (Wald)

2,75

9260

Hohenstadt

Gartenland

5,00

9261

Hohenstadt

Abbauland

20

Hinweise:

Die Bodenrichtwerte für Baulandgrundstücke

  • sind aus Kaufpreisen ermittelte, durchschnittliche Lagewerte für Grundstücke innerhalb eines abgegrenzten Gebiets in €/m² Baulandfläche mit im Wesentlichen gleichartigen Nutzungs- und Wertverhältnissen.
  • beziehen sich auf unbebaute, baureife, erschließungsbeitrags- und kostenerstattungsbetragsfreie Grundstücke, sowie auf die angegebene bauliche Nutzung (Wohnbaufläche, Gewerbe-/ Mischgebietsfläche, Geschäftslage)
  • gelten nur für frei am Grundstücksmarkt handelbare Grundstücke, die typisch sind für die jeweilige Richtwertzone bzw. das jeweilige Baugebiet.
  • der gültige Bodenpreis kann aufgrund von Abweichungen in den wertbestimmenden Eigenschaften wie Lage und Entwicklungszustand, Art und Maß der baulichen Nutzung, Erschließungszustand, Geländeneigung, Bodenbeschaffenheit, Grundstücksgröße und –zuschnitt sowie Nutzungsmöglichkeit - u.U. erheblich vom Bodenrichtwert abweichen.
  • werden altlastenfrei ausgewiesen
  • beziehen sich in Sanierungsgebieten auf den sanierungsunbeeinflussten Zustand
  • enthalten keine Wertanteile für bauliche und sonstige Anlagen bzw. Zubehör.

Die Bodenrichtwerte für Agrarlandgrundstücke

  • bei den Agrarlandgrundstücken ist der ortsübliche Aufwuchs enthalten
  • Zubehör (z. B. bauliche Anlagen) sind nicht enthalten

Die Abgrenzung der Bodenrichtwertzonen sowie die Festsetzung der Höhe des Bodenrichtwerts begründen keine Ansprüche gegenüber den Trägern der Bauleitplanung, Baugenehmigungsbehörden oder Landwirtschaftsbehörden.

Rechtsgrundlage:

  • § 193 Abs. 5 und § 196 Baugesetzbuch (BauGB)
  • § 12 Gutachterausschussverordnung Baden-Württemberg
  • Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV)

Auskünfte über Bodenrichtwerte:

Auskünfte über die Bodenrichtwerte erteilt die Geschäftsstelle des gemeinsamen Gutachterausschusses bei der Stadt Geislingen an der Steige im Alten Zoll, Hauptstraße 24, 73312 Geislingen an der Steige. 1. OG, Zimmer 1.1 und 1.2.

E-Mail: gutachterausschuss@geislingen.de

persönlich sind wir für Sie da: Montag - Freitag 08:00 - 12:00 Uhr

und Termine nach Vereinbarung

Die Bodenrichtwerte sind auf der Homepage der Stadt Geislingen an der Steige einsehbar. Der Grundstücksmarktbericht kann ab Juli 2025 zum Preis von 60 € erworben werden.

Anhang
Dokument (1/2)
Dokument (2/2)
Erscheinung
Oberer-Fils-Bote
NUSSBAUM+
Ausgabe 28/2025
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
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