Die neuen Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2025 wurden vom Gemeinsamen Gutachterausschuss im Enzkreis auf deren Homepage veröffentlicht: www.gutachterausschuss-enzkreis.de
Die Bodenrichtwerte sind als Listen und Karten je Gemeinde auf der Homepage des Gemeinsamen Gutachterausschuss im Enzkreis hinterlegt.
In „BORIS-BW“, dem landeseinheitlichen Bodenrichtwertinformationssystem, sind über 1200 Bodenrichtwertzonen mit den entsprechenden Bodenrichtwerten veröffentlicht. Sie werden über das Internet-Portal www.grundsteuer-bw.de kostenfrei bereitgestellt. In der dort verlinkten Übersichtskarte können die Grundstücke über die Adresse, bzw. über die Angabe von Ort, Gemarkung und Flurstücksnummer aufgerufen werden. Bodenrichtwerte und Flächenangaben werden angezeigt und können über ein PDF-Dokument ausgedruckt werden.
Über dieses landesweite Portal sind auch alle relevanten Informationen zur neuen Grundsteuer erhältlich. Für die Grundsteuerwerterklärung zum 01.01.2022 sind weiterhin die Bodenrichtwerte zum 01.01.2022 maßgeblich.
Eine hochauflösende Bodenrichtwertkarte ist auf der Homepage des Gemeinsamen Gutachterausschusses im Enzkreis unter www.gutachterausschuss-enzkreis.de abrufbar.