Der Gemeinsame Gutachterausschuss bei der Großen Kreisstadt Gaggenau hat am 24. Juni 2025 gemäß § 193 Abs.5 des Baugesetzbuches(BauGB) für die Städte und Gemeinden Gaggenau, Gernsbach, Kuppenheim, Bischweier, Weisenbach, Loffenau und Forbach die Bodenrichtwerte (durchschnittliche Lagewerte nach § 196 BauGB) zum Stichtag am 01. Januar 2025 ermittelt. Die Anpassungen erfolgten in der Bodenrichtwerthöhe, der Bodenrichtwertdefinition oder der Bodenrichtwertzonenabgrenzung. Darüber hinaus wurde die Anpassung der Bodenrichtwerte gemäß BauGB § 196 Abs. 1 Satz 6 und Abs. 2 rückwirkend zum 01.01.2022 beschlossen.
Die Bodenrichtwerte können während der Sprechzeiten immer Montag bis Mittwoch sowie Freitag von 9 – 12 Uhr und am Montag und Mittwoch von 14 – 16 Uhr sowie am Donnerstag von 14 – 18 Uhr in der Geschäftsstelle des Gemeinsamen Gutachterausschusses im Rathaus, Hauptstraße 71 in 76571 Gaggenau eingesehen oder unter der Telefonnummer 07225/962 -502 oder -504 erfragt werden. Telefonische bzw. mündliche Auskünfte erfolgen bis zu einer begrenzten Anzahl gebührenfrei. Für schriftliche Bodenrichtwertauskünfte ist gemäß der Gutachterausschussgebührensatzung eine Gebühr von 33,50 € zu entrichten.
Die neuen Bodenrichtwerte zum Stichtag am 01. Januar 2025 können Anfang der 28. Kalenderwoche im Internet unter www.gutachterausschuesse-bw.de/borisbw/ abgerufen werden.
Gemeinsamer Gutachterausschuss bei der Großen Kreisstadt Gaggenau
-Geschäftsstelle-