In 2. Instanz durchgesetzt

Boris Becker gewinnt gegen Oliver Pocher vor Gericht

Tennisstar Boris Becker (56) hat sich mit seiner Unterlassungsklage gegen TV-Komiker Oliver Pocher in zweiter Instanz durchgesetzt.
Boris Becker setzt sich mit Unterlassungsklage gegen Oliver Pocher durch.
Boris Becker setzt sich mit Unterlassungsklage gegen Oliver Pocher durch.Foto: Matthias Balk/dpa

Pocher sei es nun untersagt, strittige Bildsequenzen eines Fernsehbeitrags weiter zu verbreiten, urteilte die Außenstelle des Oberlandesgerichts Karlsruhe am Dienstag in Freiburg.

Fernsehbeitrag aus RTL-Sendung

Außerdem müsse Pocher die Bildsequenzen löschen, soweit sie im Rahmen seiner eigenen Internetpräsenz veröffentlicht seien. Strittig waren Sequenzen eines Fernsehbeitrags aus der RTL-Sendung «Pocher - gefährlich ehrlich» vom Oktober 2020. (Rechtssache: Az: 14 U 620/22)

Landgericht entschied erst anders

Das Gericht folgte mit seinem Urteil nicht dem Offenburger Landgericht. Es hatte vor einem Jahr die Klage Beckers gegen Pocher (45) in erster Instanz zurückgewiesen.

"Promis müssen nicht alles hinnehmen"

Die Vorsitzende Richterin Claudia Jarsumbek vom 14. Zivilsenat des Oberlandesgerichts hatte bereits Mitte des Monats gesagt, bei der Darstellung von Prominenten gebe es Grenzen: «Der Senat hat Zweifel, dass ein Prominenter jede Form der Veröffentlichung seines Abbildes - gleich auf welche Weise es aufgenommen wurde - hinnehmen muss.»

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von red/mw / dpa
28.11.2023
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