Das Land Baden-Württemberg bezuschusst auch 2026 wieder das Borkenkäfermonitoring durch die Waldbesitzer.
Die Forstbetriebsgemeinschaft Tennenbronn bietet ihren Mitgliedern an, über einen Sammelantrag diese Fördermittel in Anspruch zu nehmen. Dadurch können auch Waldbesitzer, welche die Bagatellgrenze eines Einzelantrages nicht überschreiten würden, die Förderung in Anspruch nehmen.
Was wird gefördert?
Es wird die regelmäßige Überwachung (Monitoring) der Wälder auf Borkenkäferbefall während der gesamten Schwärmzeit des Käfers bezuschusst. Die erforderliche Kontrollhäufigkeit ist in erster Linie abhängig von der aktuellen Gefährdungslage. Diese ergibt sich aus der aktuellen und der ein paar Wochen zurückliegenden Witterung, von sichtbaren Zeichen in den Beständen und dem akuten Befall.
Kontrollen finden vom Boden aus durch geschultes Personal statt. Darunter fallen laut Forstamt auch Waldbesitzer mit langjähriger Erfahrung. Es ist aber auch möglich, Waldarbeiter oder forstliche Dienstleister zu beauftragen. Deren Qualifikation und Beschäftigungsverhältnis sind dann nachzuweisen.
Anforderungen an die zu überwachende Fläche:
Die Fördersätze liegen bei 12 €/ha bei Kontrolle in Eigenleistung und bei 15 €/ha bei Überwachung durch Dritte.
Abwicklung der Fördermaßnahme:
Die erforderlichen Unterlagen:
Die erforderlichen Vordrucke werden nach der Anmeldung beim Revierleiter per E-Mail zugeschickt.
Die Fördermittel sollen dazu beitragen, dass die Befallsherde frühzeitig erkannt und die Schäden rechtzeitig aufgearbeitet werden.
Die Vorstandschaft


